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Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvertrag "Autonomes Fahren in Hamburg
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH · Hamburg · Hamburg · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Beschreibung
Die VHH ist mit rund 2.500 Mitarbeitenden und über 680 Bussen das drittgrößte kommunale Busunternehmen Deutschlands mit Sitz in Hamburg. Das Verkehrsunternehmen wurde 1905 gegründet. Die IAV GmbH ist ein nach ISO 9001 und ISO 27001 zertifizierter Entwicklungsdienstleister und Serienentwickler von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkomponenten, wobei die IAV GmbH von der Konzeptidee bis zur Serieneinführung die gesamte Entwicklung abdeckt. Insbesondere die weltweit führenden Automobilhersteller und deren Zulieferer gehören zu den Kunden der IAV GmbH. Die Parteien beabsichtigen, das Projekt als Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvertrag im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB durchzuführen. Im Rahmen des Projektes werden die Bausteine "On-Demand" und "Autonomes Fahren" in einem komplexen Anwendungsfall und im Realbetrieb mit einer großen Flotte verknüpft und Nutzern als Teil eines intermodalen Mobilitätssystems über die gängigen Buchungs-Plattformen zugänglich gemacht werden. Die VHH strebt dazu den Betrieb eines im ÖPNV integrierten On-Demand-Angebots im Hamburger Bezirk Harburg mit einer gemischten Flotte aus Fahrzeugen mit manueller Steuerung und Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion Level 4 an. Ziel dieser Zusammenarbeit soll es in der aktuellen Phase der Marktentwicklung sein, die gegenwärtig in wesentlichen Bereichen noch nicht ausgereiften technischen Komponenten des autonomen Fahrens (z.B. Selbstfahrsystem, Verkehrssteuerungsplattform, digitale Fahrgastbetreuung und Betriebssoftware) im Zuge der angedachten Entwicklungsarbeit gemeinsam einer marktfähigen Lösung im ÖPNV-Regelbetrieb zuzuführen, die bei der VHH für den Regelbetrieb ohne weitere/größere Integrationsaufwände einsetzbar ist. Die Einführung eines angestrebten Regelbetriebs der autonomen Fahrzeuge in einer gemischten Flotte mit manuellen Fahrzeugen gliedert sich in vier wesentliche Phasen, so dass der in der Forschungs- und Entwicklungskooperation angestrebte Level-4-Hochlaufbetrieb im Anschluss an den
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KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die Ausschreibung betrifft einen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvertrag für "Autonomes Fahren in Hamburg".
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter 8.1 ORG-0001 genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Vorschrift lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 16.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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