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Unterstützung IT-Vorhabensprozess und Projektportfoliomanagement der IT Projekte der Landesverwaltung Baden-Württemberg
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUnterstützung IT-Vorhabensprozess und Projektportfoliomanagement der IT Projekte der Landesverwaltung Baden-Württemberg🏆 Hypergene · Berlin
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Ziel ist es, in IT-Vorhaben durch eine softwaregestützte Portfoliobetrachtung frühzeitiger als bisher Redundanzen, Synergien, Nachnutzungspotenziale, Risiken und Abhängigkeiten zu erkennen sowie diese zu berücksichtigen oder auch grundlegende architekturbezogene Weichenstellungen zu betrachten. Zudem soll über eine Bewertung der IT-Vorhaben eine Priorisierung erreicht werden. Diese soll dem IT-Dienstleister der Landesverwaltung Baden-Württemberg „IT Baden-Württemberg (BITBW)“ ermöglichen, zum einen eine effektive Ressourcensteuerung zu implementieren und zum anderen mittels Priorisierung eine ordnungsgemäße Vergabe der Dienstleistungen für die IT-Vorhaben und IT-Projekte der Ressorts durchzuführen. Ein Projektportfolio ist nach DIN 69901-5 bzw. DIN 69909-1 die „Zusammenfassung von Projekten und Programmen in einem abgegrenzten Verantwortungsbereich zum Zwecke einer permanenten übergeordneten Planung und Steuerung“.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Anforderungskatalog 60 %Qualität
Die Maximalpunktzahl welche im Anforderungskatalog erreicht werden kann, beträgt 1350 Leistungspunkte, diese entsprechen 600 Bewertungspunkte
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Preis 40 %
Das Zuschlagskriterium „Preis“ wird mit 40% gewichtet, diese entsprechen 400 Bewertungspunkte Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leis-tungsbausteine unter Verwendung des Preisblatts (Anlage 05) anzugeben angebotene Auftragssumme. Der Bieter mit dem „niedrigsten“ Preis, erhalt die volle Punktzahl. Der zweitplatzierte Bieter bekommt pro-zentual zu dem was sein Angebot über dem niedrigsten Angebotspreis liegt, weniger Bewertungspunkte. Beispiel. Das Angebot des zweitplatzierten liegt 10% über dem Angebot des Bestbieters. Daher werden dem Zweitplatzierten, 10% von der maximal erreichbaren Anzahl an Bewertungspunkten abgezogen. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält somit 400 Bewertungspunkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Hypergene1 Veröffentlichung
- 04.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 87 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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