Ausbau Ubf Basel-Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude,Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Erweiterung der Umschlaganlage Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM)
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.981 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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Verfahrensverlauf
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
7 Veröffentlichungen
- 08.04.2026 42 - Aufgrund der vertieften Projektkenntnis des ursprünglichen AN ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und terminlichen Gründen nicht möglich. Der AN ändert das bestehende Gutachten für einen von vier verwendeten Leuchtentypen und führt damit eine gesamthafte Emissionsberechnung durch. Dabei greift er auf die bereits vorhandenen Ergebnisse zurück, was ein dritter AN nicht ohne erheblichen Mehraufwand tun könnte. Bei einem Wechsel des AN entstehen erhebliche Schwierigkeiten terminlicher Art. Wegen des einer Leistungsaufnahme eines dritten AN vorausgehenden Vergabeverfahrens, ist eine Verschiebung des Abschluss der Leistungsphasen Entwurfsund Genehmigungsplanung, und damit einhergehend des Gesamtablaufs und des Inbetriebnahmetermins, wahrscheinlich. Dies würde für das Projekt eine unzumutbare Verzögerung darstellen und erhebliche Zusatzkosten verursachen. aktuell
- 03.02.2026 45 - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. Die o.g. Anpassungen der EP sind notwendig, um die vertraglich geschuldete Planungsleistung ordnungsgemäß zu erbringen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Die Trennung verschiedener Planungsabschnitte hat eine zusätzliche Schnittstelle zur Folge, welche kostentechnisch nicht realisierbar ist.
- 29.01.2026 MKA 41 - Diese Leistungen sind notwendig, um die Genehmigungsfähigkeit sicherzustellen und bilden eine Ergänzung zur bisherigen Planung. Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Die Trennung verschiedener Planungsabschnitte hat eine zusätzliche Schnittstelle zur Folge, welche kostentechnisch nicht realisierbar ist.
- 05.01.2026 MKA 35 - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Die Trennung verschiedener Planungsabschnitte hat eine zusätzliche Schnittstelle zur Folge, welche kostentechnisch nicht realisierbar ist.
- 23.06.2025 40 - Aufgrund nicht vorhersehbarer Verzögerungen bei der Planung und der daraus resultierenden Veralterung der Bestandsdaten (5 Jahre) ist eine Plausibilisierung der Kartierung aus dem Jahr 2020 erforderlich. - Eine Aktualisierung der Unterlagen ist darüber hinaus aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Bestandsituation erforderlich.
- 03.01.2025 NT34: - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. NT37: - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. NT38: - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden.
- 13.02.2024 - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Auf Grund des Ineinandergreifens der Planung der DKW mit der tangierenden Strecken- und Kreuzungsbereiche wäre bei einem AN-Wechsel nicht mehr hinreichend erkennbar, wem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen muss.
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