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Ausbau Ubf Basel-Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude,Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Erweiterung der Umschlaganlage Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe eines Generalplanervertrags für den Ausbau der Umschlaganlage Basel-Weil am Rhein.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Bestehender Vertrag modifiziert
9 Veröffentlichungen
- 05.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 04.06.2026 44 Aufgrund der vertieften Projektkenntnis des ursprünglichen AN ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und terminlichen Gründen nicht möglich. Der AN aktualisiert die bestehenden Arbeitsergebnisse und schreibt diese anhand der neuen Kartierungen fort. Dabei greift er auf die bereits vorhandenen Untersuchungen und Ausarbeitungen zurück, was ein dritter AN nicht ohne erheblichen Mehraufwand tun könnte. Bei einem Wechsel des AN entstehen erhebliche Schwierigkeiten terminlicher Art. Wegen unbestimmter Leistungsaufnahme eines dritten AN ist eine Verschiebung des Abschlusses der Leistungsphasen Entwurfs- und Genehmigungsplanung, und damit einhergehend des Gesamtablaufs und des Inbetriebnahmetermins, wahrscheinlich. Dies würde für das Projekt eine unzumutbare Verzögerung darstellen und erhebliche Zusatzkosten verursachen.
- 08.04.2026 42 - Aufgrund der vertieften Projektkenntnis des ursprünglichen AN ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und terminlichen Gründen nicht möglich. Der AN ändert das bestehende Gutachten für einen von vier verwendeten Leuchtentypen und führt damit eine gesamthafte Emissionsberechnung durch. Dabei greift er auf die bereits vorhandenen Ergebnisse zurück, was ein dritter AN nicht ohne erheblichen Mehraufwand tun könnte. Bei einem Wechsel des AN entstehen erhebliche Schwierigkeiten terminlicher Art. Wegen des einer Leistungsaufnahme eines dritten AN vorausgehenden Vergabeverfahrens, ist eine Verschiebung des Abschluss der Leistungsphasen Entwurfsund Genehmigungsplanung, und damit einhergehend des Gesamtablaufs und des Inbetriebnahmetermins, wahrscheinlich. Dies würde für das Projekt eine unzumutbare Verzögerung darstellen und erhebliche Zusatzkosten verursachen.
- 03.02.2026 45 - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. Die o.g. Anpassungen der EP sind notwendig, um die vertraglich geschuldete Planungsleistung ordnungsgemäß zu erbringen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Die Trennung verschiedener Planungsabschnitte hat eine zusätzliche Schnittstelle zur Folge, welche kostentechnisch nicht realisierbar ist. aktuell
- 29.01.2026 MKA 41 - Diese Leistungen sind notwendig, um die Genehmigungsfähigkeit sicherzustellen und bilden eine Ergänzung zur bisherigen Planung. Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Die Trennung verschiedener Planungsabschnitte hat eine zusätzliche Schnittstelle zur Folge, welche kostentechnisch nicht realisierbar ist.
- 05.01.2026 MKA 35 - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Die Trennung verschiedener Planungsabschnitte hat eine zusätzliche Schnittstelle zur Folge, welche kostentechnisch nicht realisierbar ist.
- 23.06.2025 40 - Aufgrund nicht vorhersehbarer Verzögerungen bei der Planung und der daraus resultierenden Veralterung der Bestandsdaten (5 Jahre) ist eine Plausibilisierung der Kartierung aus dem Jahr 2020 erforderlich. - Eine Aktualisierung der Unterlagen ist darüber hinaus aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Bestandsituation erforderlich.
- 03.01.2025 NT34: - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. NT37: - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. NT38: - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden.
- 13.02.2024 - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Auf Grund des Ineinandergreifens der Planung der DKW mit der tangierenden Strecken- und Kreuzungsbereiche wäre bei einem AN-Wechsel nicht mehr hinreichend erkennbar, wem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen muss.
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.503 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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