AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 07:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dadc195b-7be2-46c9-ac17-e7bbed307516/

Druckdienstleistungen

Notice-ID: dadc195b-7be2-46c9-ac17-e7bbed307516 · Procedure-ID: d4e1c343-5025-4fe3-81cb-aec07ae9914f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Ludwigsburg, Ludwigsburg
Veröffentlicht
09.12.2025
Frist (Submission)
26.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79800000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe von Druckdienstleistungen für Abfallgebührenbescheide und Serienbriefe. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge liegt bei 1.918.374 Druckseiten und 355.300 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die geschätzte Abnahmemenge bei 7.673.496 Druckseiten und 1.421.200 Versandhüllen. Die Höchstabnahmemenge liegt jährlich bei 2.302.049 Druckseiten und 426.360 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die Höchstabnahmemenge bei 9.208.196 Druckseiten und 1.705.440 Versandhüllen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
94 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).