AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 14:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/db6570d0-330c-48de-9333-1edb4ea46d2d/

Lieferung von Fahrradabstellanlagen

Notice-ID: db6570d0-330c-48de-9333-1edb4ea46d2d · Procedure-ID: 104adf55-45b2-4f5d-90d1-15a33e9eacb9

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Diepholz - FD 65 Liegenschaften, Diepholz
Veröffentlicht
11.04.2024
Frist (Submission)
15.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34432000 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Diepholz plant, an allen Liegenschaften die Fahrradabstellanlagen zu erneuern. Dabei sollen die veralteten Vorderradhalter gegen neue zeitgemäße Fahrradhalter ausgetauscht werden, die das Fahrrad gegen Wegrollen sichern und die Möglichkeit der sicheren Befestigung gegen Diebstahl bieten. Die Erneuerung der Fahrradabstellanlagen wird zu 50% durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit der Fördermaßnahme "Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)" im Förderbereich "4.2.5 c) Verbesserung des ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur" gefördert. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen sämtliche Fahrradabstellanlagen an alle entsprechenden Liegenschaften geliefert werden. Die Montage erfolgt bauseits.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).