Nicht offenes Verfahren Telekommunikation
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 3 Lose

Betrieb Transportnetz

Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 08.09.2026, 12:00 Uhr (noch 25 Tage)

Beschreibung

- 24/7 Netzüberwachung Schleswig-Holstein - Reporting von Kennzahlen - Netzüberwachung Länderübergreifendes Netz (LÜN) zwischen 16:00 und 08:00 Uhr so-wie an Wochenenden und an bundeseinheitlichen Feiertagen - Optional: Ausweitung der Netzüberwachung auf weitere Trägerländer zwischen 16:00 und 08:00 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. — - 24/7 Richtfunkentstörung Schleswig-Holstein - Richtfunkentstörung nach Aufwand - 24/7 Entstörung Übertragungstechnik in Schleswig-Holstein - 24/7 Entstörung Übertragungstechnik im LÜN Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. — Infrastrukturpflege in S-H Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Telekommunikation

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Betrieb und Wartung von Richtfunk-, Übertragungs- und Netzmanagementsystemen.
  • Das Vergabeverfahren ist in drei Lose unterteilt: Netzleitstand, Entstörung und Infrastrukturpflege.
  • Es handelt sich um ein nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.
  • Die Leistungserbringung ist in mehreren Bundesländern erforderlich.

Gesucht werden Betriebsleistungen für Richtfunk- und optische/elektrische Übertragungssysteme inklusive Netzmanagement und Infrastrukturwartung.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 5 Bewerber

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis nach Wichtigkeit
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach Wichtigkeit
    Qualität

    Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr den Mindestjahresumsatz erreicht hat. Los 1: 1.400.000 EUR netto. Los 2: 400.000 EUR netto. Los 3: 400.000 EUR netto. Sollte die Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung Es sind pro Los mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzauftrag muss daher mindestens folgende Inhalt haben, um als vergleichbar zu gelten: Los 1: Netzleitstand Los 2: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik Los 3. Infrastrukturpflege Über alle Lose hinweg gilt, dass von den zwei einzureichenden Referenzen eine zwingend aus dem Bereich BDBOS und die andere aus dem Bereich KRITIS zu erbringen ist. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglichst es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind mindestens der geforderten Menge entsprechen. (Mindestanforderungen). Los 1 (Netzleitstand): Mindestens 10 Los 2 (Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik): Mindestens 5 Los 3 (Infrastrukturpflege): Mindestens 5 Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sind nicht zu berücksichtigen. Sollten die Angaben des Bewerbers den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungs-kriterien unter der Position „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für den stärksten Einzelnachweis anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.

Weitere Anforderungen

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Es liegt ein vollständiges, gültiges Zertifikat nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz für den relevanten Unternehmensbereich liegt vor. Akzeptiert werden Zertifikate auf Basis von BSI IT-Grundschutz oder der internationalen Norm ISO/IEC 27001. Die Bieterin/der Bieter hat im Rahmen einer Eigenerklärung zu versichern, dass ein entsprechendes Zertifikat vorliegt. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von dem Unternehmen einzureichen, das die jeweiligen Leistungsteile ausführt, für die Maßnahmn zur IT-Sicherheit erforderlich sind (Netzleitstand). Sollte die geforderte Erklärung/ Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewer ber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 08.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.344 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 996.454 €
Median 3.750.000 €
Oberes Quartil 14.151.401 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 08.09.2026, 12:00 Uhr (noch 25 Tage)
Vergabenummer DP31-202600006
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Dataport AöR
Standort Altenholz, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 07.08.2026
CPV-Code 64220000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar)
Erfüllungsort Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2032
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 25.353 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.140 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Dataport AöR. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 10.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Dataport AöR · Altenholz