Frist abgelaufen Offenes Verfahren Büro & Verwaltung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose

Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen

Zoo Leipzig GmbH · Leipzig · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (regional)

Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Schürmann + Klagges GmbH & Co.KG →

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Beschreibung

Die Zoo Leipzig GmbH (Auftraggeber) betreibt den Zoo Leipzig. Dieser ist Mitteldeutschlands größte Freizeiteinrichtung. Gegenstand des Auftrags ist je eine Rahmenvereinbarung im Los 1 sowie im Los 2 für die Erbringung von Druck- und Lieferleistungen. Die Rahmenvereinbarung nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV soll mit drei Unternehmen geschlossen werden. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Angebote auf beide Lose abzugeben. Im Zuge dessen ist es möglich, dass die Rahmenvereinbarungen im Los 1 und im Los 2 mit denselben Bietern geschlossen werden. Bereits mit Zuschlagserteilung erfolgt der Einzelabruf bestimmter Leistungspositionen. Genauere Angaben hierzu finden sich in den Angebotsbedingungen sowie im Entwurf der Rahmenvereinbarung.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Die Zoo Leipzig GmbH sucht Rahmenvereinbarungen für Druck- und Lieferleistungen, aufgeteilt in zwei Lose.

Es werden drei Unternehmen pro Los ausgewählt. Einzelabrufe erfolgen nach Zuschlagserteilung.

Weitere Eignungskriterien: Die genauen Anforderungen sind den Angebotsbedingungen und dem Entwurf der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis nach Wichtigkeit

    Bewertet werden die Angaben im Preisblatt bzw. im Formblatt Angebotsschreiben. Maßgeblich ist der Wert "Wertungssumme brutto".

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Vorzulegen ist ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Bieter haben im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einzutragen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Vorzulegen ist eine vom Bieter selbst erstellte Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens 5 Referenzen mit der Angabe von Auftragsart und Auftragsvolumen und den Kontaktdaten des Auftraggebers)

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (4) Druckerei Friedrich Pöge e.K. Inhaber Andreas Pöge · Kern GmbH · Mundschenk Druck + Medien GmbH & Co.KG · Schürmann + Klagges GmbH & Co.KG

Preiseinschätzung

Basierend auf 201 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 231.104 €
Median 353.100 €
Oberes Quartil 822.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Zoo Leipzig GmbH · Leipzig

office@zoo-leipzig.de
+49 341 5933 500

Stammdaten
Angebotsfrist 05.02.2026, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Zoo Leipzig GmbH
Standort Leipzig, Sachsen
Veröffentlicht 31.12.2025
CPV-Codes (2) 22100000 · Druck- und Verlagserzeugnisse
22000000 · Druck- und Verlagserzeugnisse
(Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar)
Erfüllungsort Leipzig, Kreisfreie Stadt
Laufzeit bis 29.02.2028
Bindefrist (?) 23 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 47.4

Historischer Durchschnitt aus 23.450 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.625 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 18 Tage
Schätzwert-Abweichung 25%
KMU-Bieteranteil 91%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Zoo Leipzig GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →