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Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen
Zoo Leipzig GmbH · Leipzig · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Beschreibung
Die Zoo Leipzig GmbH (Auftraggeber) betreibt den Zoo Leipzig. Dieser ist Mitteldeutschlands größte Freizeiteinrichtung. Gegenstand des Auftrags ist je eine Rahmenvereinbarung im Los 1 sowie im Los 2 für die Erbringung von Druck- und Lieferleistungen. Die Rahmenvereinbarung nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV soll mit drei Unternehmen geschlossen werden. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Angebote auf beide Lose abzugeben. Im Zuge dessen ist es möglich, dass die Rahmenvereinbarungen im Los 1 und im Los 2 mit denselben Bietern geschlossen werden. Bereits mit Zuschlagserteilung erfolgt der Einzelabruf bestimmter Leistungspositionen. Genauere Angaben hierzu finden sich in den Angebotsbedingungen sowie im Entwurf der Rahmenvereinbarung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Die Zoo Leipzig GmbH sucht Rahmenvereinbarungen für Druck- und Lieferleistungen, aufgeteilt in zwei Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Bewertet werden die Angaben im Preisblatt bzw. im Formblatt Angebotsschreiben. Maßgeblich ist der Wert "Wertungssumme brutto".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Vorzulegen ist ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Bieter haben im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einzutragen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Vorzulegen ist eine vom Bieter selbst erstellte Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens 5 Referenzen mit der Angabe von Auftragsart und Auftragsvolumen und den Kontaktdaten des Auftraggebers)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 05.02.2026 Der Auftraggeber beabsichtigt, aufgrund der Aufteilung in zwei Lose, die Rahmenverträge jeweils nur mit zwei Auftragnehmern zu schließen.
- Frist 05.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (4) Druckerei Friedrich Pöge e.K. Inhaber Andreas Pöge · Kern GmbH · Mundschenk Druck + Medien GmbH & Co.KG · Schürmann + Klagges GmbH & Co.KG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 201 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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