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Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen
Zoo Leipzig GmbH · Leipzig · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 - komplexe DruckprodukteRahmen 216.000 €🏆 Mundschenk Druck + Medien GmbH & Co.KG · Lutherstadt Wittenberg
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Los 2 VergebenLos 2 - einfache DruckprodukteRahmen 216.000 €🏆 Schürmann + Klagges GmbH & Co.KG · Bochum
- Druckerei Friedrich Pöge e.K. Inhaber Andreas Pöge · Leipzig
- Kern GmbH · Bexbach
- Mundschenk Druck + Medien GmbH & Co.KG · Lutherstadt Wittenberg
- Schürmann + Klagges GmbH & Co.KG · Bochum
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 4 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Druckerei Friedrich Pöge e.K. Inhaber Andreas Pöge u. a.. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Zoo Leipzig GmbH (Auftraggeber) betreibt den Zoo Leipzig. Dieser ist Mitteldeutschlands größte Freizeiteinrichtung. Gegenstand des Auftrags ist je eine Rahmenvereinbarung im Los 1 sowie im Los 2 für die Erbringung von Druck- und Lieferleistungen. Die Rahmenvereinbarung nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV soll mit drei Unternehmen geschlossen werden. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Angebote auf beide Lose abzugeben. Im Zuge dessen ist es möglich, dass die Rahmenvereinbarungen im Los 1 und im Los 2 mit denselben Bietern geschlossen werden. Bereits mit Zuschlagserteilung erfolgt der Einzelabruf bestimmter Leistungspositionen. Genauere Angaben hierzu finden sich in den Angebotsbedingungen sowie im Entwurf der Rahmenvereinbarung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Der Zuschlag je Los erfolgt an die zweiBieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot. Mit diesen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Einziges Zuschlagskriterium ist der der günstigste Preis (= niedrigste Gesamtsumme brutto gemäß Angabe im Leistungsverzeichnis bzw. im Angebotsschreiben). 100 %Preis
Bewertet werden die Angaben im Preisblatt bzw. im Formblatt Angebotsschreiben. Maßgeblich ist der Wert "Wertungssumme brutto".
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Der Zuschlag je Los erfolgt an die zwei Bieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot. Mit diesen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Einziges Zuschlagskriterium ist der der günstigste Preis (= niedrigste Gesamtsumme brutto gemäß Angabe im Leistungsverzeichnis bzw. im Angebotsschreiben). 100 %Preis
Bewertet werden die Angaben im Preisblatt bzw. im Formblatt Angebotsschreiben. Maßgeblich ist der Wert "Wertungssumme brutto".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (4) Druckerei Friedrich Pöge e.K. Inhaber Andreas Pöge · Kern GmbH · Mundschenk Druck + Medien GmbH & Co.KG · Schürmann + Klagges GmbH & Co.KG1 Veröffentlichung
- 18.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 201 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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