ABS Berlin-Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 2 Umbau Bahnhof Zossen - LST - PT 1 Planung und Prüfung
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ABS Berlin-Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 2 Umbau Bahnhof Zossen - Erstellung der signaltechnischen Planunterlagen PT 1 Planung und Prüfung einschließlich Erstellung Bestandsunterlagen PT 1
KI-Eignungsanalyse
Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 612 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
19 Veröffentlichungen
- 08.04.2026 30 - Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Haupt/ertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf in der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird. aktuell
- 02.03.2026 29 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf in der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 15.12.2025 27 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 08.12.2025 NT 24 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird. NT 28 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 03.07.2025 NT25-26: Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf der Entwurfs- und Ausführungsplanung, der Kostenplanung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 06.05.2025 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf der Entwurfs- und Ausführungsplanung, der Kostenplanung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 20.02.2025 22 - Ursprünglich war geplant, das Gleis 1 und das Gleis 3 nach deren oberbautechnischem Um- bzw. Neubau mit ESTW-Technik in Betrieb zu nehmen. Diese Inbetriebnahme konnte nicht erfolgen, da kein Planrecht für die Außerbetriebnahme des angrenzenden BÜ km 33,8 vorliegt. Als Folge besteht die Notwendigkeit, das Gleis 1 (Neu) und Gleis 3 im Bf Zossen mit der vorhandenen LST-Alttechnik in Betrieb zu nehmen. Dieser Bauzustand 7N (N=Neu) soll im Sommer 2025 in Betrieb genommen werden. Dafür ist die prüffähige Erstellung des PT 2 bis 04/2025 erforderlich. Nach Vorlage des PT 2 wird eine Bearbeitungsdauer von 4 Wochen für die Planprüfung von Plabis zwingend benötigt. 21- Ursprünglich war geplant, das Gleis 1 und das Gleis 3 nach deren oberbautechnischem Um- bzw. Neubau mit ESTW-Technik in Betrieb zu nehmen. Diese Inbetriebnahme konnte nicht erfolgen, da kein Planrecht für die Außerbetriebnahme des angrenzenden BÜ km 33,8 vorliegt. Als Folge besteht die Notwendigkeit, das Gleis 1 (Neu) und Gleis 3 im Bf Zossen mit der vorhandenen LST-Alttechnik in Betrieb zu nehmen. Dieser Bauzustand 7N (N=Neu) soll im Sommer 2025 in Betrieb genommen werden. Dafür ist die prüffähige Erstellung des PT 1 bis 03/2025 erforderlich. Nach Vorlage des PT 1 wird eine Bearbeitungsdauer von 4 Wochen für die Planprüfung von Plabis zwingend benötigt.
- 06.06.2024 NT14 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 04.06.2024 NT_13 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erfordert zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst waren. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 17.04.2024 NT 12 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 10.04.2024 11 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 25.03.2024 10 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 20.02.2024 Grund für die Änderung ist die Anpassung des Betriebskonzepts seitens des AGs dahingehend, dass die Eingleisigkeit aufgehoben und die Fa. Erdtrans dauerhaft während der Bauphasen zu gewährleisten ist.
- 20.02.2024 Änderungen zum geplanten zustand auf Grund der fahrdynamischen Berechnungen der Spätablenkunggen. Es sind vor der Weiche 1 zwei weitere neue Geschwindigkeitseinrichtungen zu planen und platzieren.
- 19.02.2024 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen und den Neubau der ESTW-UZ Zossen beauftragt. Gleichzeitig auch dementsprechend mit Richtlinienänderungen und Modifikationen dieser Planungen. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen dementsprechend auch nur dem AN vor und sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) sind für diesen gesperrt. Somit sind die zusätzlichen Leistungen nur durch diesen zu erbringen.
- 09.01.2024 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Anpassung bzw. Verschiebung des BÜ’s erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1 -Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 09.01.2024 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Anpassungsplanung des ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt in die Bauphase 7.1 (Inbetriebnahmezustand ESTW-Z) wurde im ursprünglichen Angebot nicht berücksichtigt ist jedoch zwingend notwendig. Die Planungen sind jedoch weiterhin Bestandteil des Vertrages und technisch nicht aus diesem herauslösbar. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 09.01.2024 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 09.01.2024 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Leistungen des Nachtrags wurden durch eine Modifizierung des Zielzustandes „Umbestellung auf UZ“ durch den AG erzeugt. Die Planungen sind jedoch weiterhin Bestandteil des Vertrages und technisch nicht aus diesem herauslösbar. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.