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Betrieb Gigabit-Netz der BLS Breitband in Eigeltingen, Engstingen u.a. - Cluster 3 (GFP 2.0)
BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG · Sigmaringen · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 16.11.2026, 11:00 Uhr (noch 41 Tage)
Beschreibung
Die BLS Breitband plant die weitere Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten. Das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) besteht aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten der nachstehend genannten Lose. Gegenstand dieses Verfahrens (Cluster 3) sind die im Förderprogramm „graue Flecken“ nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 (GFP 2.0) geförderten Versorgungsbereiche. Vergeben wird je Los im Wege einer Dienstleistungskonzession der Betrieb des passiven Gigabit-Netzes einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik, Erbringung von Endkundendiensten, Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) sowie Wartung, Instandhaltung und Dokumentation; die Überlassung erfolgt gegen Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags je Los (insgesamt 13 Lose).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist der Betrieb passiver Gigabit-Netze inklusive aktiver Technik und Endkundenservice in 13 Losen.
- Das Verfahren erfolgt als Dienstleistungskonzession im Rahmen des Förderprogramms graue Flecken nach der Gigabit-Richtlinie 2.0.
- Bieter müssen umfassende technische und betriebliche Kapazitäten für den langfristigen Netzbetrieb und die Open-Access-Bereitstellung nachweisen.
- Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die BLS Breitband schreibt den Betrieb eines geförderten FTTB-Gigabit-Netzes in 13 Losen als Dienstleistungskonzession aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 13 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Los 1 EigeltingenGeschätzter Wert 13.959.429 €
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Los 2 Los 2 EngstingenGeschätzter Wert 3.119.001 €
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Los 3 Los 3 GammertingenGeschätzter Wert 14.948.381 €
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Los 4 Los 4 GomadingenGeschätzter Wert 2.365.876 €
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Los 5 Los 5 Herdwangen-SchönachGeschätzter Wert 6.960.696 €
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Los 6 Los 6 HohensteinGeschätzter Wert 2.601.703 €
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Los 7 Los 7 MengenGeschätzter Wert 8.368.050 €
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Los 8 Los 8 MeßkirchGeschätzter Wert 3.271.147 €
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Los 9 Los 9 MünsingenGeschätzter Wert 13.852.927 €
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Los 10 Los 10 PfronstettenGeschätzter Wert 3.027.713 €
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Los 11 Los 11 SigmaringenGeschätzter Wert 11.197.973 €
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Los 12 Los 12 VeringenstadtGeschätzter Wert 3.849.303 €
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Los 13 Los 13 ZwiefaltenGeschätzter Wert 3.324.398 €
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Wohn- oder Gewerbeeinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Umsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten sowie sämtlicher Open-Access-Umsätze mit Vorleistungsprodukten – Gewichtung 20)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend für das jeweilige Los angegebenen Betrag erreicht haben: Los 1 Eigeltingen: 1.400.000 Euro netto Los 2 Engstingen: 310.000 Euro netto Los 3 Gammertingen: 1.490.000 Euro netto Los 4 Gomadingen: 240.000 Euro netto Los 5 Herdwangen-Schönach: 700.000 Euro netto Los 6 Hohenstein: 260.000 Euro netto Los 7 Mengen: 840.000 Euro netto Los 8 Meßkirch: 330.000 Euro netto Los 9 Münsingen: 1.390.000 Euro netto Los 10 Pfronstetten: 300.000 Euro netto Los 11 Sigmaringen: 1.120.000 Euro netto Los 12 Veringenstadt: 380.000 Euro netto Los 13 Zwiefalten: 330.000 Euro netto Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den Link unter h) frei abrufbar.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den Link unter h) frei abrufbar
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs-)Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des Gigabit-Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 –, Rdnr. 15 – juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem Gigabit-Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das Gigabit-Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von der Anwendung des Teils 4 des GWB ausgenommen sind (OLG Dresden, a.a.O., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 – juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung benannten bzw. den in der Aufforderung zur Bewerbung und in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen; gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV gilt: „Der Konzessionsgeber kann das Verfahren an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausrichten.“ Hiervon wird Gebrauch gemacht. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Soweit auf Vorschriften des GWB, der VgV oder der KonzVgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). (4) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden s
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 41 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 90.846.596 €1 Veröffentlichung
- Frist 16.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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