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Verwertung von Altpapier
Stadt Wasserburg a. Inn · Wasserburg a. Inn · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVermarktung von Altpapier🏆 Rohprog GmbH · München
- Rohprog GmbH · München Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Der Stadt Wasserburg am Inn beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe die Vermarktung des im Vertragsgebiet erfassten Altpapiers zum 01.01.2026 neu zu vergeben.Altpapier wird in der Stadt Wasserburg am Inn über ein flächendeckendes Holsystem mittels Papiertonnen und -containern sowie zusätzlich über ein Bringsystem mittels Sammelcontainer am Wertstoffhof der Stadt Wasserburg am Inn erfasst. Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind somit folgende Leistungen:•die Übernahme des im Vertragsgebiet über das Hol- und Bringsystem erfassten Altpapiers an der Umschlagstelle des AG bzw. beauftragten Dritten - ca. 690 Mg/a•die Vermarktung des übernommenen Altpapiers (inkl. aller erforderlicher Aufwen-dungen wie z.B. Sortieren) - ca. 690 Mg/ a
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 Pkt.
Preis
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Qualität 10 Pkt.
Lohnzahlung
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Qualität 10 Pkt.
Transportentfernung
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Qualität 10 Pkt.
Fahrzeugeinsatz
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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