AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 19:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df18fa9e-87d4-4963-ae2b-91bd1a82d6ad/

Verwertung von Altpapier

Notice-ID: df18fa9e-87d4-4963-ae2b-91bd1a82d6ad · Procedure-ID: 1627a061-0363-4ff4-8034-9510bb7214ef

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wasserburg a. Inn, Wasserburg a. Inn
Veröffentlicht
05.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Stadt Wasserburg am Inn beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe die Vermarktung des im Vertragsgebiet erfassten Altpapiers zum 01.01.2026 neu zu vergeben.Altpapier wird in der Stadt Wasserburg am Inn über ein flächendeckendes Holsystem mittels Papiertonnen und -containern sowie zusätzlich über ein Bringsystem mittels Sammelcontainer am Wertstoffhof der Stadt Wasserburg am Inn erfasst. Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind somit folgende Leistungen:•die Übernahme des im Vertragsgebiet über das Hol- und Bringsystem erfassten Altpapiers an der Umschlagstelle des AG bzw. beauftragten Dritten - ca. 690 Mg/a•die Vermarktung des übernommenen Altpapiers (inkl. aller erforderlicher Aufwen-dungen wie z.B. Sortieren) - ca. 690 Mg/ a

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Rohprog GmbH
Vertragsabschluss
20.10.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).