Frist abgelaufen Offenes Verfahren Facility Management & Gebäudetechnik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose

Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau.

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Landesbehörde

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Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Abschlüsse von Dienstleistungsverträgen über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung (Unterhalts- und Sonderreinigungen inkl. der Arbeitsplätze - Los 1) und der Glas- und Fensterreinigung (Los 2) in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Dessau Roßlau: - Justizzentrum Anhalt, Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau, mit  Landgericht Dessau-Roßlau  Arbeitsgericht Dessau-Roßlau  Sozialgericht Dessau-Roßlau  Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt  Zentrales Vollstreckungsgericht - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Willy-Lohmann-Str. 33, 06844 Dessau-Roßlau, - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Mariannenstraße 35, 06844 Dessau-Roßlau, - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Ruststraße 5, 06844 Dessau-Roßlau, - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Schwabestraße 11, 06846 Dessau-Roßlau, und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau, Parkstraße 10, 06846 Dessau-Roßlau. Reinigungsflächen: Los 1: Gebäudeinnenreinigung - Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 8.967,27 m², Jahresreinigungsfläche: 668.364,91 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 3.722,07 m², Jahresreinigungsfläche: 538.550,02 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 754,05 m², Jahresreinigungsfläche: 103.219,00 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 1.836,84 m², Jahresreinigungsfläche: 138.611,25 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 2.998,45 m², Jahresreinigungsfläche: 190.618,52 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 1.200,46 m², Jahresreinigungsfläche: 71.458,27 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 736,71 m², Jahresreinigungsfläche: 45.787,76 m²). Die vorgenannten Flächen beziehen sich dabei auf die Fußböden und eine theoretische 100%- Belegung. Eine Pflicht zu

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Facility Management & Gebäudetechnik

Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Glas- und Sonderreinigungen) für Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau.

Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 für die Gebäudeinnenreinigung und Los 2 für die Glas- und Fensterreinigung. Es werden Nachweise über die fachliche und wirtschaftliche Eignung sowie über die Erfüllung von Qualitätsstandards erwartet.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Gebäudeinnen- und Unterhaltsreinigung sowie Sonderreinigungen in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau
  • Angebotspreis 55 %
    Preis

    Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis".

  • Reinigungsstunden 15 %
    Qualität

    Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (100 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Jahresreinigungsstunden".

  • Konzept Kontrollmaßnahmen Objektleiter 10 %
    Qualität

    Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Kontrollmaßnahmen Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): Beschreiben Sie die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen des Objektleiters. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: - Kontrollhäufigkeit - Auswahl der zu kontrollierenden Räume per Stichprobe (Raumgruppen, Anteil, Umfang) - Mängelerfassung Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.

  • Personalausfallkonzept 10 %
    Qualität

    Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Personalausfallkonzept" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Es ist darzulegen, wie Krankheitsfälle kompensiert werden und wie eine mögliche Vertretungsregelung ausgestaltet ist. Beschreiben Sie, wie Sie bei erkrankten Reinigungskräften die Reinigung aufrecht erhalten können. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: - Ablaufstruktur - Informationskette - Reaktionszeiten - Kompensationsstrategien" Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.

  • Objektleiterstunden 5 %
    Qualität

    Die Objektleiterstunden setzen sich aus der Summe der für die einzelnen Reinigungsobjekte angebotenen unproduktiven Anwesenheitsstunden pro Monat laut der Anlage 6 (Konzepte) zusammen. Der Bieter mit den höchsten monatlichen unproduktiven Stunden für den Objektleiter erhält die höchste Punktzahl, danach werden durch einen einfachen Dreisatz die niedrigeren Stunden bewertet. Die Punktermittlung erfolgt mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Objektleiterstunden".

  • Konzept Mitarbeitermotivation 3 %
    Qualität

    Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Konzept Mitarbeitermotivation" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Beschreiben Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsmoral der zur Auftragserfüllung einzusetzenden Mitarbeiter zu fördern und zu unterstützen, und wie diese dazu beitragen, die Arbeitsbereitschaft langfristig zu erhalten und sogar zu steigern." Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.

  • Konzept Berichterstattung Objektleiter 2 %
    Qualität

    Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Berichterstattung Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Erläutern Sie, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Ausgestaltung die Resultate der regelmäßig durchgeführten Qualitätsprüfungen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Geben Sie dabei möglichst präzise an, wann und über welchen Übermittlungsweg die entsprechenden Prüfberichte eigenständig und ohne gesonderte Aufforderung eingereicht werden (z.B. per E-Mail an jedem zweiten Dienstag etc.)." Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.

Los 2 · Vergabe von Fenster- und Glasreinigungsleistungen in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau
  • Angebotspreis 100 %
    Preis

    Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich allein anhand des Wertungspreises. Das Zuschlagskriterium ist mithin der Preis zu 100%. Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist

  • Gesamtjahresumsatz

    Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Jahre.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Eigenerklärung über die Leistungserbringung betreffend Personal, Maschinen, Werkzeuge und Materialien gemäß Bieterauskunft

  • Qualitätsmanagement

    Erklärung über Qualitätsmanagement gemäß Bieterauskunft

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenzobjekts o der Jahresreinigungsfläche o des Auftraggebers o des Ausführungsortes sowie o des Leistungszeitraums Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Jahresreinigungsfläche) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Fenster- und Glasreinigungsleistungen handelt. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 80% und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 60% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenzobjekts o der Jahresreinigungsfläche o des Auftraggebers o des Ausführungsortes sowie o des Leistungszeitraums Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Jahresreinigungsfläche) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Unterhalts- und Sonderreinigungen handelt. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 80% und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 60% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des (Bieter-)Unternehmens (nicht der übergeordneten Unternehmensgruppe) der letzten drei Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 4.318 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.398 €
Median 524.101 €
Oberes Quartil 1.532.533 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg

zbs@justiz.sachsen-anhalt.de
000

Stammdaten
Angebotsfrist 26.05.2026, 23:59 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 537 E -ZBS- B 78/2025
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 09.04.2026
CPV-Codes (2) 90911200 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90911300 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar)
Erfüllungsort Dessau-Roßlau
Laufzeit 01.09.2026 – 31.08.2031
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 43 Tage
Frist für Rückfragen 07.05.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 286.653 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.877 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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