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Verschränkungsbasiertes QKD-Equipment
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Stuttgart · Köln · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
QKD-Komplettsystem (verschränkungsbasiert) mit zwei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen und Möglichkeit zur Anbindung an das städtische Quantennetzwerk Der Aufbau und die Anwendungen von zukünftigen Quantennetzwerke sind wichtige Forschungsthemen am DLR-Institut für Quantentechnologien. Die Einrichtung eines in-House, verschränkungsbasierten Mehrparteien-QKD-Netzwerks vor Ort mit Anbindung an das Ulmer Quantennetzwerk folgt einer Reihe von wissenschaftlichen Zielen, darunter: 1. die Grundlagenforschung zur photonischen Quantennetzwerk-Hardware; 2. informationstheoretische Forschung zur sicheren Kommunikation, Quantenauthentifizierung und Netzwerkdesign; 3. die Entwicklung von fortschrittlichen Netzwerkanwendungen, Anwendungsszenarien, Sicherheitstests und Gegenmaßnahmen gegen mögliche Angriffe. 4. die Durchführung von Technologie-Demonstrationen und Tests relevanter Betriebsszenarien im städtischen Umfeld. Das zu liefernde Gesamtsystem beinhaltet QKD-Equipment, das sich für ein Drei-Parteien Quantenschlüsselverteilungs-Netzwerk (engl. Quantum Key Distribution, QKD) mit zwei Point-to-Point Links eignet und aus einem Sender- (Alice) und zwei Empfängerknoten (Bob 1 und Bob 2) besteht. Zudem müssen zwischen allen 3 Parteien Schlüsselpaare ausgetauscht werden können, bspw. mit Hilfe von Key Forwarding. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für ein verschränkungsbasiertes QKD-Komplettsystem mit zwei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen und Anbindung an ein städtisches Quantennetzwerk.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung ILO (Internationale Arbeitsorganisation)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung MiLoG (Mindestlohngesetz)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung einer Bietergemeinschaft.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen: • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) • Identifikationsnummer (Leitweg-ID) • Einstufung als KMU • Einstufung als Start-UP • Börsennotiert • Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens • Beschreibung des Kerngeschäftes
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher/englischer Sprache abgefasst sein.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung eines Unterauftraggebers.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist u. a. nur dann zulässig, wenn die Unwirksamkeit des Auftrages im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 26.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 79 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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