Dorfgemeinschaftshaus Hermsdorf - Objektplanung
Amt Ruhland, handelnd für die Gemeinde Hermsdorf · Ruhland · Brandenburg
Beschreibung
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Planungs- und Beratungsleistungen für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses in der Gemeinde Hermsdorf, Amt Ruhland. Das Gemeinschaftshaus soll als zentraler Ort für Veranstaltungen, Vereinsaktivitäten und kulturelle Nutzungen dienen. Geplant ist der Neubau eines Gebäudes für ca. 80 Personen, das in energieeffizienter Bauweise errichtet, barrierefrei gestaltet und uneingeschränkt durch Gemeinde und Vereine nutzbar sein soll. Zentrales Element wird ein Mehrzweck-/Versammlungsraum mit einer Raumgröße von mindestens 120 m² und einem flexibel gestaltbaren Veranstaltungsbereich sein. Das Gebäude ist als Massivbau vorgesehen. Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Gemäß den Festlegungen des Flächennutzungsplans (FNP) wird die Fläche als Gemeinbedarfsfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. a BauGB mit Zweckbestimmung "Gebäude und Einrichtungen für kulturelle Zwecke" ausgewiesen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Planungs- und Beratungsleistungen für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses in Hermsdorf.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.975 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- 15.12.2025 Der Auftraggeber hat die aufgestellten Eignungsanforderungen noch einmal kritisch überprüft. Auch wenn die Anforderungen nach nochmaliger Überprüfung angemessen im Sinne des § 122 GWB sein dürften, hat sich der Auftraggeber zur Gewährleistung eines umfassenden Wettbewerbs dazu entschieden, die Kriterien maßvoll herabzusetzen und in diesem Zusammenhang die Teilnahmefrist um eine Woche zu verlängern. Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung. aktuell
- 15.12.2025 Original-Veröffentlichung
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