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Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich)
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenÜberprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich)498.700 €🏆 GAF AG · München
- GAF AG · München
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: GAF AG. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung, mit welcher die Beschaffung der während der Vertragslaufzeit zu vergebenden Einzelaufträge zur Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich) für die Mindestvertragsdauer vom 01.03.2026 bis 31.12.2027 geregelt wird. Optional kann die Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers einmal um 24 Monate (01.01.2028 bis 31.12.2029) verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung wird für alle Leistungsinhalte und Optionen mit nur einem Auftragnehmer geschlossen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 Pkt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
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Vorgehenskonzept zur Beschreibung des Verfahrens und der Performance 4 %Qualität
Das Vorgehenskonzept soll Aufschluss darüber geben, in welcher Art und Weise der Auftragnehmer die Leistungen gemäß den Ziffern 4.1 (Analyse Digitaler Orthophotos (DOP)) und 4.2 (Einbeziehung von Sentinel-Zusatzdaten in die DOP-Analyse) zu erfüllen beabsichtigt. Das Vorgehenskonzept soll unter Angabe der eingesetzten Software die einzelnen Prozessschritte, die bei der Leistungserfüllung durchlaufen werden, beschreiben. Zusätzlich ist die Performance des im Vorgehenskonzept beschriebenen Verfahrens darzustellen, durch Angaben zur möglichen Genauigkeit der automatisierten Erkennung von landwirtschaftlichen Landbedeckungstypen (inkl. Quoten falscher Änderungshinweise und Quoten nicht erkannter Änderungen) sowohl anhand von DOPs (inkl. bDOM) als auch anhand von DOPs (inkl. bDOM) kombiniert mit Sentinel-Daten. 10 Sehr gut - Das Konzept ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 8 - 9 Gut - Das Konzept ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 6 - 7 Befriedigend - Das Konzept entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 4 - 5 Ausreichend - Das Konzept lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 2 - 3 Mangelhaft - Das Konzept ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Maßnahmenkatalog zur Ergebnisverbesserung 4 %Qualität
Anknüpfend an die im Vorgehenskonzept angegebene Genauigkeit der automatisierten Erkennung von landwirtschaftlichen Landbedeckungstypen soll der Auftragnehmer durch die Darlegung eines Maßnahmenkatalogs beschreiben, wie er durch Einbeziehung weiterer Zusatzdaten (z.B. PlanetScope) die Erkennungsgenauigkeit verbessern wird (siehe Leistung gemäß Ziffer 4.4 (Einbeziehung weiterer Zusatzdaten in die DOP-Analyse)). Der Maßnahmenkatalog sollte mindestens Angaben darüber enthalten, in welchem Umfang diese Daten, einzeln und in Kombination zur Verbesserung der Ergebnisse beitragen können (inkl. Verbesserung der Quoten falscher Änderungshinweise und Quoten nicht erkannter Änderungen). 10 Sehr gut - Der Maßnahmenkatalog ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Er lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 8 - 9 Gut - Der Maßnahmenkatalog ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 6 - 7 Befriedigend - Der Maßnahmenkatalog entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 4 - 5 Ausreichend - Der Maßnahmenkatalog lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 2 - 3 Mangelhaft - Der Maßnahmenkatalog ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GAF AG1 Veröffentlichung
- 02.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 53 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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