AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df9297f5-9230-4a7b-bae9-b407294da3bf/

Rahmenvertrag über die Lieferung von Feuerwehreinsatzgeräten, Ausrüstungen und Zubehör für die Beladung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Hamburg

Notice-ID: df9297f5-9230-4a7b-bae9-b407294da3bf · Procedure-ID: b05a015a-738b-4543-91c9-b32a42cbf765

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Stammdaten

Auftraggeber
Behörde für Inneres und Sport -Polizei-, Hamburg
Veröffentlicht
08.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35112000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.436.303 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport -organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Feuerwehreinsatzgeräten, Ausrüstungen und Zubehör für die Beladung von großseriengefertigten Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr.

Lose

16 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Beginn
07.04.2025
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
07.04.2025
Zuschlagsentscheidung
27.03.2025
Angebotsspanne
334.195 – 358.214 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (5)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).