AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag über die Lieferung von Feuerwehreinsatzgeräten, Ausrüstungen und Zubehör für die Beladung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Hamburg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Behörde für Inneres und Sport -Polizei-, Hamburg
- Veröffentlicht
- 08.04.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 35112000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
- Branche
- Verteidigung & Sicherheit
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 2.436.303 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport -organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Feuerwehreinsatzgeräten, Ausrüstungen und Zubehör für die Beladung von großseriengefertigten Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr.
Lose
16 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
- Beginn
- 07.04.2025
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 07.04.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 27.03.2025
- Angebotsspanne
- 334.195 – 358.214 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (5)
- Albert Ziegler GmbH (Giengen)
- Bernhardt Apparatebau GmbH u. Co. (Holm)
- C.B. König Feuerschutz GmbH (Halstenbek)
- Magirus GmbH (Ulm)
- Matuczak Feuerschutz, Inh. Florian Gripp e.K. (Preetz)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).