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Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34ff HOAI für die Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung des Saales und der Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
Landratsamt Mittelsachsen · Freiberg · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34ff HOAI für die Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung des Saales und der Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg und dazugehöriger besonderer Leistungen. Der Projektrahmen umfasst die umfassende bauliche, energetische und funktionale Erneuerung des Mensabaukörpers des Berufsschulzentrums „Julius Weisbach“ in Freiberg. Die Maßnahme beinhaltet die Modernisierung von Saal / Aula, Küche und allen zugehörigen Funktionsbereichen sowie die Anpassung an die Anforderungen eines zeitgemäßen Mensa- und Veranstaltungsbetriebs. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für Dezember 2028 geplant. Für das Projekt stehen in den Kostengruppen (KG 300 netto 1.811.420 Euro und in der KG 400 netto 1.391.896 Euro) zur Verfügung. Zentrale Bestandteile sind die vollständige Erneuerung der technischen Anlagen, der Neubau des Dachtragwerks, brandschutztechnische Ertüchtigungen einschließlich der Optimierung der Flucht- und Rettungswege sowie die Verbesserung der Raumakustik und der bauphysikalischen Eigenschaften. Der Saal wird gestalterisch überarbeitet, erhält neue Oberflächen und eine akustisch wirksame Ausstattung; die Küche wird funktional neu organisiert und vollständig modernisiert. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen (nachfolgend LP genannt). Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 3 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht, ebenso kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage des § 74 Vergabeverordnung (nachfolgend VgV genannt) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Bekanntmachung 16.07.2026 Bewerbungsfrist gem. Bekanntmachung 17.08.2026 Information nach § 62 VgV September
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach HOAI für Brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung von Saal und Küche.
- Das Projekt beinhaltet eine umfassende Erneuerung des Mensagebäudes mit Fokus auf Brandschutz, Fluchtwege, Akustik und Bauphysik.
- Die geschätzten Kosten für Kostengruppen 300 und 400 betragen netto 1.811.420 Euro bzw. 1.391.896 Euro.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 2-3, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung.
Vergabe von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) nach HOAI für die Brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung des Saales und der Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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a) Risiken, b) Optimierungspotential, c) Nachhaltigkeit 60 %Qualität
AUSEINANDERSETZUNG MIT DER AUFGABENSTELLUNG
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PROJEKTORGANISATION 20 %Qualität
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HONORAR 20 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: BEFÄHIGUNG + ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG - MINDESTANFORDERUNG Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten natürliche Personen bzw. Arbeitsgemeinschaften, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin oder Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Der Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt ist einzureichen. Ist die Bewerberin bzw. der Bewerber eine juristische Person, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn nachgewiesen wird, dass die verantwortliche Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerberinnen und Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) zu führen, oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung gemäß Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Weiterhin vorzulegen sind: Eigenerklärung des Bieters gemäß § 48 Abs. 4 und 5 VgV über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB; Eigenklärung des inländischen Bieters zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder des ausländischen Bieters zur Eintragung in ein vergleichbares Register; Erklärung zur Bietergemeinschaft; Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zum Einsatz von Nach- bzw. Subunternehmen; Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen; Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: TECHNISCHE + BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - MINDESTANFORDERUNG Der Bewerber weist mindestens zwei Referenzprojekte für die Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 35 HOAI b) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018 c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Bekanntmachung d) durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 34 HOAI erbracht e) die Kosten der KG 300 und 400 betragen mindestens 2.500.000 € netto. Bei mindestens einer Referenz handelt es sich um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme im Bestand. Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: WIRTSCHAFTLICHE + FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - MINDESTANFORDERUNG Berufshaftpflicht: Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. zum Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.000.000 EUR. Mit Vertragsschluss ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind den Verträgen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Bieter-/Bietergemeinschaft (BG) ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln zu erbringen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Bestätigung des Versicherers ist spätestens zwei Wochen nach wirksamer Erteilung des Zuschlags des Landkreises Mittelsachsens vorzulegen. Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 17.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 971 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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