AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e0a6894f-edad-4006-a0b6-a0c59ada82de/

Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst

Notice-ID: e0a6894f-edad-4006-a0b6-a0c59ada82de · Procedure-ID: 409f66b1-2e22-415b-9ccb-84a6b93451c6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bückeburg, Bückeburg
Veröffentlicht
17.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst des Landkreises Schaumburg vergeben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister. Die einzelnen Auftraggeber sind aus der Rahmenvereinbarung jeweils abrufberechtigt und beauftragen den erfolgreichen Bieter nach eigener Zeitplanung separat mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung per Einzelauftrag. Die Kommunale Wärmeplanung soll nach den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§§13 ff. WPG) erstellt werden, um einen hohen Standard des Wärmeplans und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure vor Ort (vgl. §§ 7, 13 WPG) zu gewährleisten. Die Gemeinden sind von der Struktur vergleichbar, jedoch unterscheiden sich aufgrund der Größe und damit der jeweiligen Verpflichtung die Zeitpläne der Kommunen. Für die Städte Bückeburg und Stadthagen muss die Kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 vorliegen. Die Samtgemeinde Eilsen, die Samtgemeinde Nienstädt und die Stadt Obernkirchen haben für die Kommunale Wärmeplanung eine Impulsförderung nach der Kommunalrichtlinie 4.1.11 beantragt. Die Förderbescheide liegen für die Samtgemeinde Nienstädt (Bewilligungszeitraum 01.06.2024 - 31.05.2025) und die Stadt Obernkirchen (Bewilligungszeitraum 01.05.2024 - 30.04.2025) vor. Die Einhaltung des Terminrahmens für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat für die Auftraggeber allerhöchste Priorität. In diesem Zeitraum ist vom Auftragnehmer eine abschließende und abnahmefähige Dokumentation vorzulegen. Hinweis: Die Samtgemeinde Niedernwöhren und die Samtgemeinde Lindhorst sind aufgrund der Einwohnerzahl nach dem NKlimaG derzeit nicht zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Vergabe des Einzelauftrags an den externen Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung durch die beiden Samtgemeinden ist daher optional. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Samtgemeinden (Bezugsrecht der Samtgemeinden ohne Abnahmeverpflichtung, Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers für den Fall des Leistungsabrufs). Schätzmenge bzw. Schätzwert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 5) aus der Rahmenvereinbarung durch die Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt und Eilsen, - Schätzwert ohne USt.: 320.000,00 EUR. Verbindliche Höchstmenge/- wert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 7) aus der Rahmenvereinbarung durch alle beteiligten Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Lindhorst und Niedernwöhren - Höchstwert ohne USt.: 450.000,00 EUR.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).