Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Ausgelaufen Energie & Umwelt EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst

Stadt Bückeburg · Bückeburg · Niedersachsen

Beschreibung

Die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst des Landkreises Schaumburg vergeben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister. Die einzelnen Auftraggeber sind aus der Rahmenvereinbarung jeweils abrufberechtigt und beauftragen den erfolgreichen Bieter nach eigener Zeitplanung separat mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung per Einzelauftrag. Die Kommunale Wärmeplanung soll nach den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§§13 ff. WPG) erstellt werden, um einen hohen Standard des Wärmeplans und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure vor Ort (vgl. §§ 7, 13 WPG) zu gewährleisten. Die Gemeinden sind von der Struktur vergleichbar, jedoch unterscheiden sich aufgrund der Größe und damit der jeweiligen Verpflichtung die Zeitpläne der Kommunen. Für die Städte Bückeburg und Stadthagen muss die Kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 vorliegen. Die Samtgemeinde Eilsen, die Samtgemeinde Nienstädt und die Stadt Obernkirchen haben für die Kommunale Wärmeplanung eine Impulsförderung nach der Kommunalrichtlinie 4.1.11 beantragt. Die Förderbescheide liegen für die Samtgemeinde Nienstädt (Bewilligungszeitraum 01.06.2024 - 31.05.2025) und die Stadt Obernkirchen (Bewilligungszeitraum 01.05.2024 - 30.04.2025) vor. Die Einhaltung des Terminrahmens für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat für die Auftraggeber allerhöchste Priorität. In diesem Zeitraum ist vom Auftragnehmer eine abschließende und abnahmefähige Dokumentation vorzulegen. Hinweis: Die Samtgemeinde Niedernwöhren und die Samtgemeinde Lindhorst sind aufgrund der Einwohnerzahl nach dem NKlimaG derzeit nicht zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Vergabe des Einzelauftrags an den externen Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung durch die beiden Samtgemeinden ist daher optional. Es besteht keine

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Branche: Energie & Umwelt

Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Erstellung Kommunaler Wärmeplanung für mehrere Kommunen im Landkreis Schaumburg.

Der geschätzte Gesamtwert der Rahmenvereinbarung liegt bei 450.000,00 EUR (ohne USt.). Gefordert ist die Erstellung der Wärmeplanung nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes, inklusive umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung und Einhaltung strikter Fristen.

Weitere Eignungskriterien: Die Beauftragung erfolgt per Einzelauftrag aus der Rahmenvereinbarung.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Auswahl der Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs: Die Kriterien zu den Teilnahmebedingungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind sog. K.O.-Kriterien (Muss-Kriterien), bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Die Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind sog. Soll-Kriterien, die einer Bewertung zugänglich sind. Die Soll-Kriterien werden unterschiedlich gewichtet (siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für jedes Kriterium werden 0-10 Punkte vergeben. Die Einzelheiten der Bewertung sind in einem Bewertungsbogen dokumentiert. Die erstplatzierten Bewerber (min. 3, max. 5) werden zu den Vertragsverhandlungen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit gemäß dem Bewertungsbogen nach dem Losverfahren zu entscheiden.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Grenzüberschreitendes Recht

Entfällt.

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung

Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.

Präqualifikation / Eignungsnachweise

Die Kommunale Wärmeplanung soll nach den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§§13 ff. WPG) erstellt werden, um einen hohen Standard des Wärmeplans und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure vor Ort (vgl. §§ 7, 13 WPG) zu gewährleisten.
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
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Wörtliche Zitate aus öffentlichen Bekanntmachungen nach § 5 UrhG (amtliche Werke) und § 51 UrhG (Zitatrecht). Wir prüfen nicht die Richtigkeit der Vergabestellen-Angaben und geben keine Eignungsempfehlung ab. Die vollständige Bekanntmachung ist direkt bei der Vergabestelle und auf oeffentlichevergabe.de einsehbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.683 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 99.776 €
Median 220.483 €
Oberes Quartil 512.490 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • 17.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Bückeburg
Standort Bückeburg, Niedersachsen
Veröffentlicht 17.09.2024
CPV-Code 71300000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Laufzeit 3 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 6 Monate

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 193.885 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.750 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Bückeburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)