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Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst

Stadt Bückeburg · Bückeburg · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Beschreibung

Sieben Kommunen (Bückeburg, Stadthagen, Obernkirchen, Samtgemeinde Nienstädt, Samtgemeinde Eilsen, Samtgemeinde Niedernwöhren, Samtgemeinde Lindhorst) in Schaumburg-Lippe haben sich entschieden die Vergabe und Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) im Rahmen eines gemeinsamen Rahmenvertrags zu vergeben, um Synergieeffekte zu nutzen. Durch die Kooperation können sie Ressourcen effizienter einsetzen und voneinander lernen, um ihre Klimaziele zu erreichen. Geographisch liegen diese Kommunen westlich von Hannover. Die Region in Niedersachsen ist durch ihre vielfältige Landschaft und den hohen Tourismus geprägt. Einige der beteiligten Kommunen sind gemäß dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) zur Erstellung und Fortschreibung eines Kommunalen Wärmeplans verpflichtet, während andere sich freiwillig dazu entschieden haben, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dies führt dazu, dass jede Kommune unterschiedliche Zeiträume verfolgt. Die Kommunen schreiben wie folgt dargelegt die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans als Basis für die Initiierung einer langfristig treibhausgasneutralen Wärmeversorgung der kommunalen Gebiete bis zum Jahr 2040 aus. Die Wärmepläne sollen den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven und Potentiale der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Wärmespeichern aufzeigen. Über einen Zwischenstand für das Jahr 2030 ist daraus das ambitionierte Zielszenario 2040 (gemäß NKlimaG) zu entwickeln. Eine weniger detailreiche Übersicht durch Erstellung des Zielszenario 2045 (weniger ambitioniert) soll die Kommunale Wärmeplanung der Kommunen des Landkreises Schaumburg ergänzen. Förderbescheide und Nebenbestimmungen sind bei der Ausführung zu beachten. Die Erstellung der Wärmeplanung ist nach jeweils geltender Fassung der landesrechtlichen Anforderung insb. §§ 20, 21 NKlimaG sowie der darüberhinausgehenden bundesrechtlichen Anforderungen insb. des jeweils geltenden Wärmeplanungsgesetzes durc

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Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Erstellung kommunaler Wärmepläne für sieben Kommunen zur Erreichung von Klimazielen bis 2040.
  • Die Leistung umfasst Bestands- und Potenzialanalysen, die Entwicklung von Szenarien und die Festlegung von Strategien und Maßnahmen.
  • Ergebnisse sind als digitaler Zwilling mit Softwarelizenzen und Open GIS Daten zu liefern.
  • Die Erstellung muss die aktuellen bundes- und landesrechtlichen Anforderungen (insb. Wärmeplanungsgesetz, NKlimaG) berücksichtigen.
  • Erfahrungen mit kommunaler Wärmeplanung und Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten sind vorteilhaft.

Die Ausschreibung betrifft die Erstellung kommunaler Wärmepläne für sieben Kommunen in Schaumburg-Lippe.

Gefordert ist eine umfassende Analyse des aktuellen Wärmebedarfs, Potenzialanalysen für erneuerbare Energien und Abwärme, die Entwicklung eines treibhausgasneutralen Szenarios bis 2040 sowie die Festlegung einer Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalogen. Die Ergebnisse sind als digitaler Zwilling inklusive Softwarelizenzen und Open GIS Daten zu übergeben.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Auswahl der Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs: Die Kriterien zu den Teilnahmebedingungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind sog. K.O.-Kriterien (Muss-Kriterien), bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Die Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind sog. Soll-Kriterien, die einer Bewertung zugänglich sind. Die Soll-Kriterien werden unterschiedlich gewichtet (siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für jedes Kriterium werden 0-10 Punkte vergeben. Die Einzelheiten der Bewertung sind in einem Bewertungsbogen dokumentiert. Die erstplatzierten Bewerber (min. 3, max. 5) werden zu den Vertragsverhandlungen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit gemäß dem Bewertungsbogen nach dem Losverfahren zu entscheiden.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Grenzüberschreitendes Recht

Entfällt.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 130 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) ENEKA GmbH · target GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 10.103 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 123.133 €
Median 330.446 €
Oberes Quartil 942.629 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Leistungsverzeichnis und Eignungskriterien sind direkt beim Original-Portal abrufbar. Öffentlich zugänglich nach § 41 VgV / § 29 UVgO.

Volltext-Suche in den Leistungsverzeichnissen ist in Arbeit.

450.000 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 18.10.2024 (abgelaufen)
Vergabenummer 2.9.2024-KWP
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Stadt Bückeburg
Standort Bückeburg, Niedersachsen
Veröffentlicht 17.09.2024
CPV-Codes (2) 71300000 · Architektur und Ingenieurwesen
71320000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Laufzeit 3 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 6 Monate
Frist für Rückfragen 11.10.2024
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 256.384 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.571 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Bückeburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen: