Offenes Verfahren Entsorgung & Recycling Bürgschaft erforderlich
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Ausschreibung der Abfuhrlogistik

Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis · Meißner · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 19.10.2026, 11:00 Uhr (noch 14 Tage)

Beschreibung

Sammlung von Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll und E-Geräte im Gebiet des Zweckverbandes

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Sammlung von Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll und E-Geräten.
  • Das Gebiet umfasst den Werra-Meißner-Kreis.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
  • Der CPV-Code 90511000 deutet auf Abfallentsorgungsdienste hin.

Gesucht wird die Abfuhrlogistik für Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll und E-Geräte im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Der Preis wird zu 100% gewertet. 100 %
    Preis

    Der Preis wird zu 100% gewertet

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen

  • Finanzkennzahlen (Bilanz)

    Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Logistikkonzept Los 1+2: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot bezogen auf die Lose 1 und 2 darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche Abfuhrmenge von Sperrmüll pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten er kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt „Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Lose 1+2.docx“ zu verwenden. Es müssen nur die Zeilen ausgefüllt werden, für die der Bieter ein Angebot unterbreitet. Bietet ein Bieter nur für Los 1, können infolgedessen die Zeilen „Sperrmüll Los 2“ bzw. „E-Altgeräte Los 2“ usw. unausgefüllt bleiben. (technische Leistungsfähigkeit)

  • Qualitätsmanagement

    Logistikkonzept Los 1+2: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot bezogen auf die Lose 1 und 2 darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche Abfuhrmenge von Sperrmüll pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten er kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt „Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Lose 1+2.docx“ zu verwenden. Es müssen nur die Zeilen ausgefüllt werden, für die der Bieter ein Angebot unterbreitet. Bietet ein Bieter nur für Los 2 können infolgedessen die Zeilen „RestmüllLos 1“, "Bioabfall (Los 1)" bzw. „PPK Los 1“ unausgefüllt bleiben. (technische Leistungsfähigkeit)

  • Qualitätsmanagement

    Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.

  • Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen

    Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit). Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit). Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 14001:2015, oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit).

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu benennen und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit Identsystem.docx“ zu verwenden (steht per Download zur Verfügung). Der geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die Richtigkeit durch Eintrag des Namens eines Vertreters des Auftraggebers in Textform bestätigt ist und die betreffenden Bestätigungen nicht älter als ein Jahr sind. Unter Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf gefahren wird. I.d.R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft. Die Zuverlässigkeitsbestätigungen müssen von 2 unterschiedlichen Auftraggebern stammen, eine Eigenbestätigung des Anbieters des Identsystems oder eines Entsorgers (Auftragnehmer der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft) wird nicht als Nachweis anerkannt. (technische Leistungsfähigkeit)

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB Los 1.docx“ (steht per Download zur Verfügung) über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung (MGB oder DU oder beides) entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber. Der Bieter muss nachweisen , dass er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion von mindestens 10.000 MGB (und/oder DU) logistisch beherrscht. Das heißt, dass er über die genannten 3 Jahre die Behälterentleerung selbst in den benannten Gebieten durchgeführt haben muss und, dass die Sammelgebiete von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass er sich vergewissert, dass der Bieter über langjährige (mind. 3 Jahre) Erfahrung verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB Los 1.docx“ (berufliche Leistungsfähigkeit).

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.3 Formular Referenzen sperrige Abfälle Los 2.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von sperrigen Abfällen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass analog Los 1 dieser Bekanntmachung der Bieter von einem Standort aus mindestens sperrige Abfälle in einer Mindestmenge von 1.000 Mg/a im Durchschnitt der genannten 3 Jahre über alle Referenzen hinweg abgefahren hat (berufliche Leistungsfähigkeit).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 14 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 19.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 117 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 228.361 €
Median 486.930 €
Oberes Quartil 2.050.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 19.10.2026, 11:00 Uhr (noch 14 Tage)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis
Standort Meißner, Hessen
Veröffentlicht 20.09.2026
CPV-Code 90511000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar)
Erfüllungsort Eschwege
Laufzeit 01.07.2027 – 31.12.2034
Bindefrist (?) 63 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 322.503 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.237 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 60%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 21.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis · Meißner