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Vergabe von Objektplanungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI)

Rems-Murr-Kliniken gGmbH · Winnenden · Baden-Württemberg · Nachgeordnete Behörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Vergabe von Objektplanungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI)
    🏆 Sonnentag Architektur GmbH · Schwäbisch Gmünd
Auftragnehmer
  • Sonnentag Architektur GmbH · Schwäbisch Gmünd
👥 Eingegangene Angebote 3
📅 Zuschlagsdatum 02.09.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Sonnentag Architektur GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Architektur, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10, Leistungsphasen 1 bis 9 das Rems-Murr-Klinikum in Winnenden. Die Erbringung der vergabegegenständlichen Planungsleistungen beginnt Ende September 2025. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern in der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt werden.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Vergabe von Objektplanungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI)
  • Qualität 60 Pkt.

    L = Summe der in allen qualitativen Zuschlagskriterien (Nr. 1 bis 4) erhaltenen Gesamt-punkte. Die Gesamtpunkte sind das Produkt aus Bewertungspunkten und dem Multiplikator je qua-litativem Zuschlagskriterium. Bei jedem qualitativen Zuschlagskriterium werden Bewertungspunkte von 0 bis 4 verge-ben, wobei 4 Bewertungspunkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Die vorstehend beschriebenen Maßgaben sind "Zielvorstellungen des Auftraggebers" im Sinne der ange-gebenen Bewertungsformel (zur Bewertungsformel siehe im Anschluss an diese Tabelle). Der Auftraggeber wird die Erreichung seiner Zielvorstellungen durch den Bieter/die Bie-tergemeinschaft auf der Grundlage der nach der Angebotsaufforderung einzureichenden Unterlagen gemäß der angegebenen Bewertungsformel bewerten.

  • Preis 40 Pkt.

    Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bie-tergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme erhält 40 Punkte, ein An-gebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der nied-rigsten Brutto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpo-lation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 92 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Sonnentag Architektur GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 16.09.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 14.798 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 124.366 €
Median 311.205 €
Oberes Quartil 815.268 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Stammdaten
Vergabenummer 640_2025_RMK_ARC
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Winnenden, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 12.09.2025
CPV-Codes (2) 71000000 · Architektur und Ingenieurwesen
71200000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0) (?)
Erfüllungsort Winnenden
Laufzeit 01.04.2027 – 30.06.2028
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Sonnentag Architektur GmbH · Schwäbisch Gmünd

Auftragnehmer (?)
Sonnentag Architektur GmbH
Vertrag 02.09.2025

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 246.909 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 100.134 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →