AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 16:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e1891e77-9df4-470d-bdc6-baaa5038763e/

Vergabe von Objektplanungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI)

Notice-ID: e1891e77-9df4-470d-bdc6-baaa5038763e · Procedure-ID: ba027be9-bd26-425d-ad35-345cc98fe95f

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Stammdaten

Auftraggeber
Rems-Murr-Kliniken gGmbH, Winnenden
Veröffentlicht
12.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Architektur, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10, Leistungsphasen 1 bis 9 das Rems-Murr-Klinikum in Winnenden. Die Erbringung der vergabegegenständlichen Planungsleistungen beginnt Ende September 2025. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern in der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
30.06.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
02.09.2025
Zuschlagsentscheidung
21.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).