AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860464) · Abgerufen am 29.09.2026 13:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e25ce6fa-94bb-43c6-95a9-ba6c49460d92/

Softwarelizenzen Nextcloud

Notice-ID: e25ce6fa-94bb-43c6-95a9-ba6c49460d92 · Procedure-ID: 30255ebe-36b8-474d-9016-f13852e389e3

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
12.05.2026
Frist (Submission)
03.06.2026
Notice-Typ
Änderung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Im Rahmen der Umsetzung der koordinierten Landesmaßnahme Sachsen-Anhalts innerhalb des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (PÖGD) wurde die Software Nextcloud für die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb (Gesundheitsämter, Landesämter, MS) und außerhalb (bspw. Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Labore, Standesämter) der Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) beschafft und konfiguriert. Die Softwarelösung umfasst insbesondere den DSGVO-konformen Datenaustausch, das kollaborative Arbeiten an Dokumenten, sowie ein Wissensmanagement (bspw. als Wiki oder Foren) umfasst. Zusätzlich wurden weitere Dienstleistungen erworben, wie ein technischer Support, Schulungen und das Erstellen von Datenschutzkonzepten. Der aktuelle Auftrags-/Lizenzzeitraum der Software Nextcloud läuft am 31. Mai 2026 aus. Da die Nextcloud bereits umfassend für alle 17 ÖGD-Einrichtungen konfiguriert wurde, ist eine Fortführung und Weiternutzung der bestehenden Lösung durch eine Lizenzverlängerung vorgesehen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).