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Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
FE.EI - Beschaffung Infrastruktur · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn auf einer Länge von ca. 31 km.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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10 Veröffentlichungen
- 08.07.2024 Auch in TED EU publiziert
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- 05.07.2024 Der Nachtrag ist eine vorgezogene Leistung zu einer im Hauptvertragt festgelegten und von AN geschuldeten Leistung. Der NT 71 kann aus diesem Grund nicht an einen anderen AN vergeben werden.
- 05.07.2024 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde. aktuell
- 05.06.2024 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde.
- 05.06.2024 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde.
- 05.06.2024 Der Nachtrag ist eine zusätzliche Leistung zu einer im Hauptvertragt festgelegten und von AN geschuldeten Leistung. Der NT 62 kann aus diesem Grund nicht an einen anderen AN vergeben werden.
- 05.06.2024 Der Nachtrag ist eine zusätzliche Leistung zu einer im Hauptvertragt festgelegten und von AN geschuldeten Leistung. Der NT 63 kann aus diesem Grund nicht an einen anderen AN vergeben werden.
- 05.06.2024 Für den Anteil Honor Anpassung des Nachtrage ist ein Auftragnehmer Wechsel nicht möglich, weil der bisherige AN Anspruch aus der sich aus der Vorplanung ergebenden Änderungen hinsichtlich erhöhter anrechenbarer Kosten und Kartierungs- und Vermessung umfang hat.
- 05.06.2024 Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Konflikteinschätzung, LBP, Entwässerungsplanung). Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Die Abstimmung mit einem weiteren Arbeitnehmer würde den Aufwand erheblich steigern. Zudem würde es Zeit und zusätzliche Kosten beanspruchen, wenn der zweite Arbeitnehmer sich in die Planung einarbeitet.
Preiseinschätzung
Basierend auf 94 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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