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Investorenausschreibung für das Areal - ehemaliges Krankenhausquartier (Sanierungsgebiet) in der Gemeinde Losheim am See (wettbewerblicher Dialog gemäß § 3 EU Nr.4 VOB/A)
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Beschreibung
Das Gebäude des Krankenhauses in Losheim wurde 1879 erbaut und diente über viele Jahre der medizinischen Versorgung der Region. Das Krankenhaus (derzeit ca. 13.100 m² Bruttogrundfläche und 6.200 m² Nutzfläche - ohne dazugehörige Erschließungsflächen sowie ohne Lager- und Technikräume -) wird seit dem Jahr 2020 nicht mehr zur medizinischen Versorgung genutzt. Derzeit sind in einem Teilbereich ein Kindergarten mit Krippe und eine Förderschule untergebracht. Zudem befindet sich im derzeitigen Krankenhaus ein Dialysezentrum. Das gesamte Klinikgelände, bestehend aus dem Krankenhaus mit drei Vollgeschossen zuzüglich Kellergeschoss sowie weiteren Gebäuden, Grünflächen und Parkplätzen (siehe Anlagen Lageplan und Lageplan mit Luftbild), soll zukunftsorientiert revitalisiert werden. Die Fläche ist als Sanierungsfläche ausgewiesen. Die Gesamtfläche beträgt 21.821 m².
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Investorenausschreibung zur Revitalisierung eines ehemaligen Krankenhausareals (21.821 m²) in Losheim am See.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 50 % 50 %Qualität
Bei dem Kriterium »Qualität« kommt es dem Auftraggeber auf die Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung an. Diese bewertet der Auftraggeber inhaltlich anhand einer schriftlichen Darstellung des Bieters (möglichst max. insgesamt 10 DIN A 4 Seiten). Darin müssen die nachstehenden Punkte vom Bieter behandelt werden: 1.1. Gewährleistung eines fortlaufenden Betriebes von Förderschule, Kita und Dialysepraxis Darstellung, wie der Bieter sicherstellt, dass die bestehende Förderschule und Kindertagesstätte während der gesamten Bauphase in Betrieb bleiben können, ohne wesentliche Einschränkungen für Kinder, Personal, Besucher und Patienten. 1.2. Herangehensweise Wie gehen Sie üblicherweise für Ihre Leistungen an eine Maßnahme der vorliegenden Art heran? Die Darstellung kann anhand eines beispielhaft heranzuziehenden Projekts erfolgen. Es wird keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt. Eine Vergütung für die Bearbeitung der Frage und der oben genannten Punkte erfolgt nicht. Die schriftliche Darstellung muss durch den Bieter in der Verhandlungsrunde mündlich präsentiert und erläutert werden. Die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ erfolgt durch das für dieses Vergabeverfahren eingesetzte Gremium. Dieses besteht aus Mitarbeitern der Verwaltung und politischen Vertretern. Jede dieser Personen bewertet die Angebote eigenständig und unabhängig und ist insoweit nicht weisungsgebunden. Zur Anwendung kommt dabei das nachfolgend erläuterte Schulnoten- und Punktesystem der gymnasialen Oberstufe. Jedes Gremiumsmitglied vergibt für das Kriterium „Qualität“ für jeden Bieter eine Einzelbewertung nach dem genannten Schulnoten- und Punktesystem (Note = Punktzahl vom 1 bis 15). Jedes der inhaltlich geforderten Unterkriterien (1.1. und 1.2.) wird von jedem Wertungsmitglied einzeln und separat anhand der Schulnotenskala (0–15 Punkte) bewertet. Die durch die Mitglieder des Gremiums vergebenen Punkte je Bieter werden addiert und anschließend durch Zahl der Mitglieder des Gremiums dividiert, also arithmetisch gemittelt. Dies ergibt je Bieter für das Kriterium Qualität einen (arithmetisch gemittelten) Punktewert. Dieser Punktewert wird sodann gemäß dem bekannt gemachten prozentualen Gewichtungsfaktor multipliziert (Beispiel: Beträgt der gemittelte Punktewert zehn Punkte und der Gewichtungsfaktor 50 %, ergibt die Multiplikation also fünf Punkte). Daraus ergibt sich die erreichte Punktzahl des betreffenden Bieters im Kriterium „Qualität“ (im genannten Beispiel also fünf Punkte). Diese finale Bewertung wird mit dem festgelegten Gewichtungsfaktor (50 %) multipliziert und ergibt somit die gewichtete Punktzahl des Zuschlagskriteriums 1.
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Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 50 %. 50 %Preis
Das 2. Zuschlagskriterium »Preis« wird anhand des vom Bieter vorgeschlagenen Vertragsmodells bewertet. Die Unterkriterien des Kostenkriteriums und deren Bewertungen werden im weiteren Verlauf der Dialoggespräche vom Auftraggeber definiert und den Bietern mitgeteilt. Dabei werden voraussichtlich u.a. folgende Parameter von Bedeutung sein: - Angebotene Vergütung für das Klinikgelände (je höher desto besser) - Angebotene Vergütung für die Errichtung/Sanierung der Förderschule (je niedriger desto besser) - Angebotene Vergütung für die Errichtung/Sanierung des Kindergartens (je niedriger desto besser) Jede der drei Preisangaben wird für sich gesehen rechnerisch ausgewertet. Die daraus resultierende Bewertung wird anschließend gleich hoch gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl im Zuschlagskriterium »Preis« addiert. Die Umrechnung der Angebotssummen in Punkte erfolgt mittels einer linearen Interpolation anhand der folgenden Formel: Formel: y = 15 - (15 / (x3 - x1)) * (x2-x1) x1 = Referenzwert für die Interpolation (abhängig vom Bewertungstyp: niedrigster oder höchster Angebotspreis)x2 = angegebenes Angebot x3 = Maximalwert für die Interpolation (das Doppelte vom niedrigsten oder die Hälfte vom höchsten Angebotspreis) y = erreichte Punkte Besonderheiten bei der Bewertung: - Bezüglich des Klinlikgeländes gilt: Je höher das Angebot, desto besser. Hier wird also von der höchsten Vergütung (nicht von der Niedrigsten) ausgegangen. Die höchste Vergütung erhält 15 Punkte und das Angebot mit dem halben Wert 0 Punkte. - Bei den Vergütungen für die Förderschule und den Kindergarten gilt: Je niedriger, desto besser. In diesen Fällen ist der niedrigste Angebotspreis die Referenz für die 15 Punkte, während der doppelte Wert 0 Punkte erhält. Die zwischen diesen beiden Werten (Minimalwert und Maximalwert) liegenden Angebote werden nach ihrem jeweiligen Abstand zu dem Minimalwert und Maximalwert nach der oben erläuterte Rechenformel interpoliert. Gewichtung im Gesamtkontext: Die erreichte Punktzahl des 2. Zuschlagskriteriums „Preis“ wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 50 % multipliziert. Die Summe der gewichteten Punktzahlen aller Kriterien (gewichtete Gesamtpunktzahl) bestimmt die Rangfolge (Ranking) der Angebote. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erteilt. Die Summe der Gewichtungsfaktoren beträgt dabei (50 % + 50 % =) 100 %, die erreichbare (gewichtete) Gesamtpunktzahl (15 x 0,5 + 15 x 0,5 =) 15. Der Vergabeausschuss erstellt auf dieser Grundlage eine Empfehlung an den Gemeinderat. Die finale Zuschlagsentscheidung trifft der Gemeinderat in eigener Zuständigkeit unter Beachtung der vergabe-und kommunalrechtlichen Vorgaben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 11.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 14.07.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis TED EU
Vergabeergebnis veröffentlicht · 11 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.508 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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