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Investorenausschreibung für das Areal - ehemaliges Krankenhausquartier (Sanierungsgebiet) in der Gemeinde Losheim am See (wettbewerblicher Dialog gemäß § 3 EU Nr.4 VOB/A)
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Investorenausschreibung für die Entwicklung eines ehemaligen Krankenhausareals in Losheim am See.
- Das Projekt beinhaltet die Errichtung einer Förderschule, einer Kindertagesstätte und eines Dialysezentrums.
- Es wird ein städtebaulich hochwertiges, sozial integriertes und wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept erwartet.
- Die bestehenden Nutzungen (Förderschule, Kita, Dialysezentrum) müssen während der Bauphase durchgängig gewährleistet sein.
- Das Verfahren ist ein wettbewerblicher Dialog, was eine komplexe Angebotsgestaltung erfordert.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung: - Der Verkauf des Klinikgeländes samt aufstehenden Gebäuden an einen Investor zur gewerblichen oder privaten Nutzung und/oder Entwicklung und/oder Vermarktung. Anstatt eines Verkaufs kommen alternativ auch andere Rechtsformen in Betracht (Erbbaurecht, Pacht, Leasing, etc.): - Die Errichtung einer Förderschule und einer Kindertagesstätte durch den Investor auf dem genannten Klinikgelände und die Überlassung von Förderschule und Kindertagesstätte an die Gemeinde bzw. einen von dieser zu benennenden Dritten. Alternativ kommt auch die Sanierung der bestehenden Förderschule und Kindertagesstätte in Betracht. Alternativ kommen auch andere Rechtsformen in Betracht (Erbbaurecht, Pacht, Leasing, etc.). - Die Errichtung eines Dialysezentrums und dessen Überlassung an einen dritten Betreiber. In Betracht kommen Veräußerung, Erbbaurecht, Pacht, Miete, Leasing oder andere Rechtsformen. Das Konzept des Investors soll ein städtebaulich hochwertiges, sozial integriertes und wirtschaftlich tragfähiges Gesamtbild ergeben. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten: Zentrale Bestandteile des Vorhabens, die unveränderlich sind: - Eine Förderschule (ca. 860 m² Nutzfläche) - Eine Kindertagesstätte (ca. 860 m² Nutzfläche) - Ein Dialysezentrum (mindestens 600 m²) Während der Umsetzung des Projekts müssen die bestehende Förderschule, die Kindertagesstätte sowie das Dialysezentrum durchgängig genutzt werden können. Hierzu sind geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der Nutzungen zu gewährleisten. Die Konzeptionierung der weiteren Flächen bleibt dem Investor überlassen. Folgende Nutzungen sind jedoch unzulässig: - Großflächiger Einzelhandel - Tankstellen - Vergnügungsstätten
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 50 % 50 %Qualität
Bei dem Kriterium »Qualität« kommt es dem Auftraggeber auf die Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung an. Diese bewertet der Auftraggeber inhaltlich anhand einer schriftlichen Darstellung des Bieters (möglichst max. insgesamt 10 DIN A 4 Seiten). Darin müssen die nachstehenden Punkte vom Bieter behandelt werden: 1.1. Gewährleistung eines fortlaufenden Betriebes von Förderschule, Kita und Dialysepraxis Darstellung, wie der Bieter sicherstellt, dass die bestehende Förderschule und Kindertagesstätte während der gesamten Bauphase in Betrieb bleiben können, ohne wesentliche Einschränkungen für Kinder, Personal, Besucher und Patienten. 1.2. Herangehensweise Wie gehen Sie üblicherweise für Ihre Leistungen an eine Maßnahme der vorliegenden Art heran? Die Darstellung kann anhand eines beispielhaft heranzuziehenden Projekts erfolgen. Es wird keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt. Eine Vergütung für die Bearbeitung der Frage und der oben genannten Punkte erfolgt nicht. Die schriftliche Darstellung muss durch den Bieter in der Verhandlungsrunde mündlich präsentiert und erläutert werden. Die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ erfolgt durch das für dieses Vergabeverfahren eingesetzte Gremium. Dieses besteht aus Mitarbeitern der Verwaltung und politischen Vertretern. Jede dieser Personen bewertet die Angebote eigenständig und unabhängig und ist insoweit nicht weisungsgebunden. Zur Anwendung kommt dabei das nachfolgend erläuterte Schulnoten- und Punktesystem der gymnasialen Oberstufe. Jedes Gremiumsmitglied vergibt für das Kriterium „Qualität“ für jeden Bieter eine Einzelbewertung nach dem genannten Schulnoten- und Punktesystem (Note = Punktzahl vom 1 bis 15). Jedes der inhaltlich geforderten Unterkriterien (1.1. und 1.2.) wird von jedem Wertungsmitglied einzeln und separat anhand der Schulnotenskala (0–15 Punkte) bewertet. Die durch die Mitglieder des Gremiums vergebenen Punkte je Bieter werden addiert und anschließend durch Zahl der Mitglieder des Gremiums dividiert, also arithmetisch gemittelt. Dies ergibt je Bieter für das Kriterium Qualität einen (arithmetisch gemittelten) Punktewert. Dieser Punktewert wird sodann gemäß dem bekannt gemachten prozentualen Gewichtungsfaktor multipliziert (Beispiel: Beträgt der gemittelte Punktewert zehn Punkte und der Gewichtungsfaktor 50 %, ergibt die Multiplikation also fünf Punkte). Daraus ergibt sich die erreichte Punktzahl des betreffenden Bieters im Kriterium „Qualität“ (im genannten Beispiel also fünf Punkte). Diese finale Bewertung wird mit dem festgelegten Gewichtungsfaktor (50 %) multipliziert und ergibt somit die gewichtete Punktzahl des Zuschlagskriteriums 1.
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Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 50 %. 50 %Preis
Das 2. Zuschlagskriterium »Preis« wird anhand des vom Bieter vorgeschlagenen Vertragsmodells bewertet. Die Unterkriterien des Kostenkriteriums und deren Bewertungen werden im weiteren Verlauf der Dialoggespräche vom Auftraggeber definiert und den Bietern mitgeteilt. Dabei werden voraussichtlich u.a. folgende Parameter von Bedeutung sein: - Angebotene Vergütung für das Klinikgelände (je höher desto besser) - Angebotene Vergütung für die Errichtung/Sanierung der Förderschule (je niedriger desto besser) - Angebotene Vergütung für die Errichtung/Sanierung des Kindergartens (je niedriger desto besser) Jede der drei Preisangaben wird für sich gesehen rechnerisch ausgewertet. Die daraus resultierende Bewertung wird anschließend gleich hoch gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl im Zuschlagskriterium »Preis« addiert. Die Umrechnung der Angebotssummen in Punkte erfolgt mittels einer linearen Interpolation anhand der folgenden Formel: Formel: y = 15 - (15 / (x3 - x1)) * (x2-x1) x1 = Referenzwert für die Interpolation (abhängig vom Bewertungstyp: niedrigster oder höchster Angebotspreis)x2 = angegebenes Angebot x3 = Maximalwert für die Interpolation (das Doppelte vom niedrigsten oder die Hälfte vom höchsten Angebotspreis) y = erreichte Punkte Besonderheiten bei der Bewertung: - Bezüglich des Klinlikgeländes gilt: Je höher das Angebot, desto besser. Hier wird also von der höchsten Vergütung (nicht von der Niedrigsten) ausgegangen. Die höchste Vergütung erhält 15 Punkte und das Angebot mit dem halben Wert 0 Punkte. - Bei den Vergütungen für die Förderschule und den Kindergarten gilt: Je niedriger, desto besser. In diesen Fällen ist der niedrigste Angebotspreis die Referenz für die 15 Punkte, während der doppelte Wert 0 Punkte erhält. Die zwischen diesen beiden Werten (Minimalwert und Maximalwert) liegenden Angebote werden nach ihrem jeweiligen Abstand zu dem Minimalwert und Maximalwert nach der oben erläuterte Rechenformel interpoliert. Gewichtung im Gesamtkontext: Die erreichte Punktzahl des 2. Zuschlagskriteriums „Preis“ wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 50 % multipliziert. Die Summe der gewichteten Punktzahlen aller Kriterien (gewichtete Gesamtpunktzahl) bestimmt die Rangfolge (Ranking) der Angebote. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erteilt. Die Summe der Gewichtungsfaktoren beträgt dabei (50 % + 50 % =) 100 %, die erreichbare (gewichtete) Gesamtpunktzahl (15 x 0,5 + 15 x 0,5 =) 15. Der Vergabeausschuss erstellt auf dieser Grundlage eine Empfehlung an den Gemeinderat. Die finale Zuschlagsentscheidung trifft der Gemeinderat in eigener Zuständigkeit unter Beachtung der vergabe-und kommunalrechtlichen Vorgaben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Vergabeergebnis veröffentlicht · 11 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 22.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.979 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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