Samtgemeinde Lengerich - Neubau einer Grundschule in Gersten
Samtgemeinde Lengerich · Lengericht · Niedersachsen
Beschreibung
Die Samtgemeinde Lengerich plant den Neubau der Grundschule in Gersten. Da für die bisherige Grundschule bereits im Jahr 2021 eine neue Mensa gebaut wurde, steht es im besonderen Interesse der Samtgemeinde Lengerich ein Baukonzept zu finden und umzusetzen, bei dem der Neubau optimal in die vorhandenen Gegebenheiten integriert wird, um einen maximalen Nutzen aus bestehenden Gebäuden und dem geplanten Neubau umzusetzen. Verfügbares Grundstück: Flur 51, Flurstücke 31/1 und 31/2, Gesamtgröße: 4.300 m² Gebäude Nr. 1: Beim Gebäude Nr. 1 handelt es sich um die im Jahr 2021 neu errichtete Mensa, die erhalten werden soll. Sie ist bei der Gesamtlösung mit einzubinden. Gebäude Nr. 2 und 3: Bei diesen Gebäuden handelt es sich um abgängige Gebäude, die aus Sicht der Samtgemeinde Lengerich nicht zwingend erhalten werden sollen. Das ganze Grundstück steht grundsätzlich für den Neubau der Grundschule zur Verfügung. Geplant ist eine Grundschule mit Eingeschossigkeit. Die Grundschule wird einzügig geplant. Die vorhandene Mensa verfügt über folgende Räumlichkeiten: Betreuungsraum, Mensa, Küche, Toilettenanlage für den Ganztagsbereich. Die Gesamtbaukosten (ohne KG 500 und 700) werden auf rund 1,9 Mio. EUR (netto) geschätzt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau einer eingeschossigen, einzügigen Grundschule in Gersten, die optimal in die bestehende Mensa integriert werden soll.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Werden mehr als 5 wertbare Angebote eingereicht, erfolgt eine Vorauswahl und Reduzierung der Angebote anhand des Angebotspreises (Honorarangebot) und es werden nur die 5 preisgünstigsten Bieter zum Präsentationstermin eingeladen. Auf der Grundlage der eingereichten und ggf. nach einer Vorauswahl reduzierten Anzahl präsentierten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XV der Vergabeunterlagen) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.967 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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