Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Lieferung, Installation und Wartung eines Patientenüberwachungssystems

Hochtaunus Kliniken gGmbH · Bad Homburg · Hessen

Beschreibung

Patientenüberwachungssystem einschließlich Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Wartung

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 3 Bewerber

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 28 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 459.566 €
Median 459.566 €
Oberes Quartil 462.398 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Auftraggeber Hochtaunus Kliniken gGmbH
Standort Bad Homburg, Hessen
Veröffentlicht 15.04.2026
CPV-Code 33195000
Medizintechnik (Was ist das?)
Erfüllungsort Bad Homburg
Laufzeit 18.09.2026 – 18.09.2036
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar

Ø Bieter in der Branche 3.6

Historischer Durchschnitt aus 593.248 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Hochtaunus Kliniken gGmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)