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TGA-Planungsleistungen Stationssanierung B6 der Knappschaft Kliniken Vest GmbH, Standort Recklinghausen
Knappschaft Kliniken Vest GmbH · Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Beschreibung
Die anstehende Stationssanierung B6 am Standort Recklinghausen soll entsprechend den Planungsanforderungen der abgeschlossenen Stationssanierung B 7 erfolgen. Die Klinikum Vest GmbH, Dorstener Str. 151, 45657 Recklinghausen, öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB, hat zur Sanierung der Stationen A6, A2, B7 am Standort Recklinghausen, Leistungen der TGA-Fachplanung LPH 1-8, § 55 HOAI vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind TGA-Fachplanungsleistungen für die Stationssanierung B6.
- Die Planung orientiert sich an den Anforderungen der Sanierung der Station B7.
- Es werden die Leistungsphasen 1-8 nach HOAI gefordert.
- Der Auftraggeber ist die Knappschaft Kliniken Vest GmbH am Standort Recklinghausen.
Gesucht werden TGA-Fachplanungsleistungen (Leistungsphasen 1-8 nach HOAI) für die Sanierung der Station B6 am Standort Recklinghausen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach WichtigkeitKosten
Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GW
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1. Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (§ 135 Abs. 3 GWB) Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine freiwillige Bekanntmachung zur Ex-ante-Transparenz gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Der öffentliche Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe bzw. Vertragsänderung aus den in dieser Bekanntmachung dargestellten Gründen ohne vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb zulässig ist. Der Vertragsschluss wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, mit dem vorgesehenen Auftragnehmer erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag rechtswirksam geschlossen werden; eine spätere Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist nach § 135 Abs. 3 GWB ausgeschlossen. 2. Rüge- und Antragsfristen (§ 160 Abs. 3 GWB) Ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB); Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der unter Ziffer 1 genannten 10-Kalendertage-Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wichtiger Hinweis: Um den wirksamen Vertragsschluss und den damit einhergehenden Ausschluss des primären Rechtsschutzes zu verhindern, muss ein Nachprüfungsantrag zwingend vor Ablauf der 10-Kalendertage-Frist bei der zuständigen Vergabekammer eingegangen sein und dem Auftraggeber zugestellt werden. 3. Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 2 GWB Sollte die Frist nach § 135 Abs. 3 GWB nicht wirksam in Gang gesetzt worden sein, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter über den Vertragsschluss, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
Geschätzter Wert 250.000 €1 Veröffentlichung
- 05.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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