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Softwareupgrade VOIS/ADVIS
Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland · Neuss · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Beschreibung
Upgrade / Vereinheitlichende Neubeschaffung auf die Software "VOIS / ADVIS" als Ablösung des derzeitigen Ausländerfachverfahrens.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist ein Softwareupgrade bzw. eine Neubeschaffung der Software VOIS/ADVIS zur Ablösung des Ausländerfachverfahrens.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit der CPV-Nummer 72200000.
- Das Verfahren ist als nichtoffener Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-wo-call) ausgeschrieben.
- Der Erfüllungsort ist Neuss.
Der Kommunale Zweckverband ITK Rheinland beabsichtigt die Ablösung des derzeitigen Ausländerfachverfahrens durch ein Softwareupgrade bzw. eine vereinheitlichende Neubeschaffung der Software "VOIS / ADVIS".
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Rechtswidrigkeit des nach dieser Bekanntmachung beabsichtigten Vertragsschlusses, hinsichtlich dessen der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, kann bis zum Vertragsschluss, welcher nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen darf, im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 3 S. 1 GWB). Da eine demgemäß erfolgende Auftragsvergabe nicht zur Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB führt, entfällt die Möglichkeit der Feststellung der Unwirksamkeit binnen der Fristen des § 135 Abs. 2 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 25.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 364 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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