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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

KV - Formulare

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    KV - Formulare
    🏆 Paul Albrechts Verlag GmbH · Lütjensee
Auftragnehmer
  • Paul Albrechts Verlag GmbH · Lütjensee
Zuschlagswert 221.000 €
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 01.10.2024

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist Herstellung der vertragsärztlichen Vordrucke der jeweils geltenden Vordruckvereinbarung des Bundesmantelvertrags-Ärzte sowie Formulare gemäß Kurarztvertrag, Vordrucke zum Entlassmanagement, Blankopapierformulare gemäß Vordruckvereinbarung Blankoformularbedruckung und Impfausweise.

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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

Die AOK Sachsen-Anhalt schreibt im Auftrag der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt aus.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · KV - Formulare
  • niedrigster Angebotspreis
    Preis

    Die Auftraggeber fordern Staffelpreise für die jeweiligen Muster ab. Diese finden über einen jeweils zu ermittelnden Wertungspreis 1 (WP 1) und Wertungspreis 2 (WP 2) vollständig Eingang in die Wertung. Die Festlegung des WP 1 bemisst sich nach der Auflage des Jahres 2023. Belief sich die Auflage 2023 des jeweiligen Musters auf 0-10.000 Stück, findet der Preis "bis 10.000 Stück", bei einer Auflage 2023 von 10.001-99.999 Stück der Preis "ab 10.001 Stück" und bei einer Auflage 2023 ab 100.000 Stück der Preis "ab 100.000 Stück" als WP 1 Anwendung. Welcher Preis als WP 1 bei dem jeweiligen Muster zur Wertung herangezogen wird, ist farblich im Preisblatt hinterlegt. Der WP 2 bildet sich aus der Summe der Staffelpreise, welche nicht WP 1 sind. Diese Summe wird durch 3 geteilt. Die nach dem Vorstehenden ermittelten WP 1 und WP 2 je Muster werden zum jeweiligen (fiktiven) Wertungspreis addiert. Die Summe der addierten Wertungspreise ergibt den Angebotspreis, der den Auftraggebern zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dient. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird bezuschlagt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Paul Albrechts Verlag GmbH
    Zuschlagswert 221.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 05.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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221.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer AOK SAN 2024 - 0015
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber AOK Sachsen - Anhalt
Standort Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 04.11.2024
CPV-Code 79810000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,2 in der Branche) (?)
Laufzeit 01.01.2025 – 31.12.2026
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 221.000 – 221.000 €

Bieter (1)
Paul Albrechts Verlag GmbH · Lütjensee

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Auftragnehmer (?)
Paul Albrechts Verlag GmbH
Vertrag 01.10.2024

Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 79.378 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.986 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg