AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YNPHLP8/documents) · Abgerufen am 25.10.2026 17:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e43ab9a9-8a9d-4e21-80fd-a92c566fd9c7/

Digitalisierungsprojekt HR

Notice-ID: e43ab9a9-8a9d-4e21-80fd-a92c566fd9c7 · Procedure-ID: 4b8155c8-9858-4e7e-a479-42d618244337

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Stammdaten

Auftraggeber
Havelland Kliniken GmbH, N a u e n
Veröffentlicht
04.06.2026
Frist (Submission)
06.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Havelland Kliniken Unternehmensgruppe (HKU) beabsichtigt die Ausschreibung zur Einführung einer cloudbasierten HR-Softwarelösung (SaaS), bevorzugt SAP SuccessFactors (SF) mit Dokumenten Management System (DMS) oder eine gleichwertige Lösung. Ziel ist die umfassende Digitalisierung bislang überwiegend manueller, papierbasierter und nicht durchgängig standardisierter HR-Prozesse. Der Auftraggeber (AG) ist die Havelland Kliniken GmbH in Nauen, mit über 2.500 Mitarbeitenden in mehreren Gesellschaften im Gesundheits- und Sozialwesen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 8× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).