Dienstleistungen Messstellenbetrieb
KI Die Ausschreibung betrifft Dienstleistungen im Messstellenbetrieb, einschließlich der Installation von intelligenten Messsystemen (iMS) und Smart Metern.
enercity Netz GmbH · Hannover · Niedersachsen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber) hat den Bedarf an Dienstleistungen zur Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenem Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) in der Sparte Strom ausgeschrieben. Die Leistungen umfassen die Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung, technische Ausführung vor Ort sowie die Erfassung, Bereitstellung und elektronische Übermittlung von Daten (z. B. Zählernummer, Zählerstand, Fotos). Die Messgeräte werden vom Auftraggeber beigestellt. Es wurde ein Los in Höhe von ca. 10.000 St. vergeben, das ursprünglich benannte zweite Los entfällt. Vertrags- und Ausführungsbeginn: 01.06.2026
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Preisbewertung erfolgte auf Basis des kalkulierten Gesamtpreises gemäß Preisblatt. Die Preise für Bedarfspositionen und optionale Leistungen wurden dabei nicht berücksichtigt. 60 Punkte erhielt das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Alle Angebote, deren Gesamtpreis die doppelte Höhe des niedrigsten Angebotes oder mehr aufwiesen, erhielten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebote erfolgte anhand folgender Formel: Punktzahl Bieter = [(2 x niedrigster Gesamtpreis - Gesamtpreis Bieter) x 60] / niedrigster Gesamtpreis Bei der so errechneten Punktzahl wurde auf zwei Nachkommastellen gerundet. Der Gesamtpreis ermittelte sich aus den im Preisblatt angegebenen Schätzmengen mit den dazugehörigen Einheitspreisen.
Der Bieter hatte mit dem Angebot ein Konzept einzureichen, in welchem er darstellte, wie die Auftragsabwicklung erfolgt. Dabei war insbesondere auf folgende Punkte einzugehen: - Verwendung eines eigenen Workforce Management Systems (WFM) und detaillierte Darstellung der Funktionsweise (dabei war auf die geforderten Grundelemente des Leistungsverzeichnisses einzugehen) - IT-Konzept gemäß LV 4.2.1b, 4.2.3 - Zugang für den Auftraggeber zu Bearbeitungsständen im verwendeten DV-System - Erläuterung zur Option der Weboberfläche gemäß LV 6.1.7d, inklusive Darstellung der gewählten Variante - Bearbeitung von Kundenanliegen gemäß LV 6.1 mit der Darstellung, wie mit Kundenbeschwerden umgegangen wird, wie Kundenanliegen abgearbeitet werden und wie auf die Belange der Kunden eingegangen wird. Es muss ersichtlich sein, dass jede Kundenbeschwerde ernstgenommen und mit äußerster Sorgfalt bearbeitet wird. Der Umfang des Konzeptes sollte zehn DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Der Inhalt des Konzeptes wurde im Fall des Zuschlags Bestandteil der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung. Bewertung sehr gute Lösung 36 - 40 Punkte gute Lösung: 32 - 35 Punkte befriedigende Lösung: 27 - 31 Punkte ausreichende Lösung: 20 - 26 Punkte mangelhafte Lösung: 12 - 19 Punkte ungenügende Lösung: 0 - 11 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Basierend auf 23 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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