Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit dem Teilnahmeantrag (betrifft Los 1) bzw. mit Angebotsabgabe (betrifft Los 2) eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, einschließlich
● ob die Leistungen auf Grund einer Rahmenvereinbarung oder eines Einzelauftrags erbracht wurden,
● ob die Leistung als Haupt- oder Unteraufragnehmer erbracht wurde,
● Umfang der erbrachten Leistungen in abgerechneten Personentagessätzen (PT),
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
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Mindestanforderungen (Los 1 und Los 2)
Es gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
(1) Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
(2) Der Umfang der erbrachten Leistungen umfasst mindestens 25 abgerechnete Personentage auf Seiten des Leistungserbringers unabhängig davon, ob diese auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder mehrere Einzelaufträge für denselben Referenzgeber erbracht worden sind.
(3) Die Referenzaufträge müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine nicht vollständig abgeschlossen Referenzauftrag kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn er mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Nur Los 1 betreffend:
Bewertung der Referenzen zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Geeignete Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden nach dem folgenden Maßstab bewertet:
1 Punkt: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einem Unternehmen der Privatwirtschaft oder einer Behörde oder anderen staatlichen Stelle mit mindestens 500 Mitarbeitenden und umfasst die Migration des Netzwerks des Unternehmens / der Behörde / staatlichen Stelle.
2 Punkte: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einem Unternehmen der Privatwirtschaft mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und umfasst
‒ die IPv6-Migration des Netzwerks des Unternehmens und
‒ die IPv6-Migration der eingesetzten Software oder der eingesetzten Hardware des Unternehmens.
3 Punkte: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einer Behörde oder anderen staatlichen Stelle mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und umfasst die IPv6-Migration des Netzwerks der Behörde / staatlichen Stelle und die IPv6-Migration der eingesetzten Software oder der eingesetzten Hardware der Behörde / staatlichen Stelle.
Pro Referenz werden die folgenden konkreten Leistungsinhalte jeweils mit 1 Punkt bewertet:
- Planung einer IPv6-Migration
- Migrationsplanung folgt einem agilen Vorgehensmodell
- Erstellung eines Entwurfs von Migrationspfaden für die IT-Landschaft eines Unternehmens, einer Behörde /staatlichen Stelle
- Prüfung der Integration neuer Lösungen (entweder Netzwerkarchitekturen oder Softwarelösungen oder -produkte)
- Erstellung eines individuellen testplans für die IPv6-Migrationen
- Erstellung von Definitionen von Testfällen
Sofern eine (Unternehmens)Referenz als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne des Kriterienkatalogs Eignung dienen soll, kann eine Bewertung als Projektreferenz im Sinne des Kriterienkatalogs Leistung nicht erfolgen, sofern die Referenzen ein und dasselbe Projekt betreffen.
Die für die Bewertung maßgeblichen Umstände sind in der Darstellung der Referenz bei der "Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang" auszuführen.
Maximal erreichbare Punktzahl:
3 Referenzen * 9 Punkte = 27 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
FORTSETZUNG IM FREITEXTFELD BT-300: Aufgrund von Zeichenbegrenzungen in diesem Eingabefeld wird der Text dieses Eignungskriteriums (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen,BT-750)
im Feld 'Zusätzliche Angaben zum Verfahren' (BT-300) am Ende dieser Bekanntmachung vollständig fortgesetzt. Die dort aufgeführten Punkte sind untrennbarer Bestandteil dieses Kriteriums."