AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 02:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e6670c7f-262e-4d82-9156-d21429ea3ca9/

Infusionstechnik für Bettenhaus UKA

Notice-ID: e6670c7f-262e-4d82-9156-d21429ea3ca9 · Procedure-ID: a7204258-a3a8-4146-b468-82132fde6f21

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg
Veröffentlicht
20.11.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33194110 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Infusionstechnik im Bettenhaus des UKA ist veraltet und muss ausgetauscht werden, da es immer häufiger zu Problemen aufgrund häufigeren Reparaturen und daraus resultierenden Patientengefährdungen.Die neue Technik muss einen hohen Schutz gegen das Eindringen von Wasser und Staub bieten, da eine der häufigsten Fehlerquellen, das Eindringen von verschiedenen Lösungen/Infusionen/etc. ist.Außerdem müssen die Geräte zur einfacheren Lokalisierung und zur Programmierung von einem Standort aus WLAN-fähig sein.Die Geräte müssen mit den im UKA gängigen Verbrauchsmaterialen einsetzbar sein.Das Universitätsklinikum Augsburg wird den Vertrag nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen schließen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
31.12.2025

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
20.11.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 30.11.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).