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Infusionstechnik für Bettenhaus UKA
Universitätsklinikum Augsburg · Augsburg · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Beschreibung
Die Infusionstechnik im Bettenhaus des UKA ist veraltet und muss ausgetauscht werden, da es immer häufiger zu Problemen aufgrund häufigeren Reparaturen und daraus resultierenden Patientengefährdungen.Die neue Technik muss einen hohen Schutz gegen das Eindringen von Wasser und Staub bieten, da eine der häufigsten Fehlerquellen, das Eindringen von verschiedenen Lösungen/Infusionen/etc. ist.Außerdem müssen die Geräte zur einfacheren Lokalisierung und zur Programmierung von einem Standort aus WLAN-fähig sein.Die Geräte müssen mit den im UKA gängigen Verbrauchsmaterialen einsetzbar sein.Das Universitätsklinikum Augsburg wird den Vertrag nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen schließen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Beschaffung von neuer Infusionstechnik für das Universitätsklinikum Augsburg zur Ersetzung veralteter Geräte.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 20.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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