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Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz
KommWis GmbH · Mainz · Rheinland-Pfalz
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Beschreibung
1. Beschreibung vor der Änderung: Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz für die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden landesweiten Wahlen sowie für zeitgleich stattfindende sonstige Wahlen und Entscheide, sofern diese aufgrund einer Landesverordnung gleichzeitig zu den landesweiten Wahlen durchgeführt werden. Im genannten Vertragszeitraum werden voraussichtlich folgende Wahlen zu LOS 1 stattfinden: 1. Gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen und Bürgerentscheide mit der Europawahl am 26.05.2019 2. Landtagswahl im Frühjahr 2021 3. Bundestagswahl im Herbst 2021 4. Voraussichtlich gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen (und ggfs. Bürgerentscheide) mit der Europawahl im Jahr 2024 Die Mindestabnahmemenge beträgt 610.000 Wahlbenachrichtigungen. 2. Beschreibung nach der Änderung: Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. Der Auftrag ändert sich nicht inhaltlich. Vielmehr wird die prognostizierte Sendungsmenge um ca. 20 % überschritten. Grund dafür sind die unerwartet im Dezember 2024 anberaumten Bundestagswahlen für den Februar 2025. Die ursprünglich geschätzte Sendungsmenge lautete voraussichtlich 12 Mio. im Rahmen von Los 1. Nunmehr werden ca. 15 Mio. Sendungen im Rahmen von Los 1 erwartet.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung für die Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen in Rheinland-Pfalz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
Geschätzter Wert 3.900.000 €2 Veröffentlichungen
- 21.01.2025 Auch in TED EU publiziert
- 17.01.2025 Im Dezember 2024 wurden vorgezogene Bundestagswahlen für den Februar 2025 anberaumt. Das war im Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses nicht zu erwarten. Der Gesamtcharakter des Vertrags ändert sich durch die Mengenerweiterung nicht. Damit ist die Konstellation nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB beschrieben, nach der kein ausschreibungspflichtiger Umstand bei einer unerwarteten Änderung von Umständen besteht, die für den Auftraggeber nicht vorhersehbar war, und bei welcher der Gesamtcharakter des Vertrags nicht verändert wird. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 66 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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