AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Enertec Hameln GmbH: Leistungen zur Lieferung und Errichtung von E-Technik (Los 6)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Enertec Hameln GmbH, Hameln
- Veröffentlicht
- 22.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45252000 — Bauleistungen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Enertec Hameln GmbH (nachfolgend: Enertec) betreibt am Standort in Hameln eine Müllverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Abfällen sowie ein Fernwärmenetz. Enertec beabsichtigt, drei ältere Dampfturbinen (T1, T2, T6) durch eine moderne, effiziente Dampfturbine (T8) zu ersetzen, die zusammen mit einer vorhandenen Turbine (T5) alle betrieblichen Anforderungen der Gegenwart und der absehbaren Zukunft abdeckt. Neben der Installation einer neuen Dampfturbine und den für die Integration zugehörigen Losen ist die Infrastruktur des Eigenbedarfsnetz (10,5 kV und 6,3 kV) entsprechend anzupassen bzw. zu modernisieren. Die elektrische Einbindung des Generators in das Eigenbedarfsnetz der Enertec einschließlich der erforderlichen Ertüchtigungen, sind Leistungsbestandteil von dem im Folgenden beschriebenen Los 6. Das Gesamtvorhaben soll in insgesamt 8 Losen realisiert werden: - Los 1 - Neubau Dampfturbine - Generator - Anlage T8 - Los 2 - Notkondensator - Los 3 - Rückbau T7 - Los 4 - Rohrleitungen (Dampf- und Kondensatleitungen, Armaturen) - Los 5 - Kühlwasserleitungen - Los 6 - E-Technik - Los 7 - MSR - Technik - Los 8 - Bautechnik Gegenstand des vorliegenden separaten Vergabeverfahrens mit separatem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb ist allein Los 6. Die erforderlichen Genehmigungen nach dem BImschG liegen vor.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2026
- Ende
- 31.03.2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.