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Beschaffung und Implementierung einer Bewerbermangementsoftware
Universität Stuttgart · Stuttgart · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 03.11.2026, 10:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Die Universität Stuttgart (im Folgenden "Auftraggeber") verfolgt das Ziel, ihre Personalgewinnung mit Ausnahme der Berufungsverfahren für Professuren zu digitalisieren. Die Personalgewinnung läuft derzeit noch weitgehend manuell und mit Medienbrüchen. Das verursacht zusätzlichen Aufwand, erschwert eine einheitliche Dokumentation und macht die Verfahren weniger nachvollziehbar. Für Bewerbende ist der Einstieg in den Prozess oft umständlich und nicht mehr zeitgemäß. Das kann die Candidate Experience und die Arbeitgeberattraktivität des Auftraggebers beeinträchtigen. Für einzelne Zielgruppen ist bereits eine digitale Lösung im Einsatz. Der Auftraggeber verfolgt jedoch eine einheitliche BMS-Strategie für die gesamte Universität. Deshalb soll eine Bewerbungsmanagement-Software (BMS) als zentrale Lösung eingeführt werden. Ziel ist eine durchgängig digitale Unterstützung vom Stellenantrag bis zur Einstellungsvorbereitung. Zugleich soll sie barrierefreie, einfache und transparente Abläufe sowie eine strukturierte, fristgerechte und dokumentationssichere Verfahrensdurchführung gewährleisten. Für die Zentrale Verwaltung und die Zentralen Einrichtungen ist ein einheitlicher digitaler Standard vorgesehen. Fakultäten und Institute können das BMS zunächst optional nutzen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Beschaffung und Implementierung einer Bewerbermanagementsoftware.
- Der Auftraggeber ist die Universität Stuttgart.
- Es handelt sich um eine Beschaffung von Software (CPV 48000000).
- Das Verfahren ist ein nichtoffener Verhandlungsaufruf.
Die Universität Stuttgart sucht eine Bewerbermanagementsoftware, inklusive Beschaffung und Implementierung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung EU RUS Sanktionen Einhaltung der Exportkontrollvorschriften. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Der entsprechende Nachweis ist nach der Wahl des Bewerbers/Bieters mit einer Eigenerklärung oder dem nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokument zu führen (z. B. Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche , finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): gemäß Verfahrensbeschreibung, sowie dem Anhang A01 - Teilnahmeformular. 1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) in BMS- und Recruiting-relevanten Unternehmensbereichen. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft, ist diese Tabelle von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert auszufüllen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Jahresumsätze für die Eintragung in der Anlage A02 unter B.1 anschließend zu addieren. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre in BMS- und Recruiting-relevanten Unternehmensbereichen in Höhe von mindestens 900.000 EUR netto. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Anlage A02 Eignungskriterien unter B.1. 2. Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) in BMS- und Recruiting-relevanten Unternehmensbereichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich sind (2023, 2024, 2025) Die vorstehenden Angaben dienen dem Nachweis der geforderten personellen Leistungsfähigkeit. Es müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 VZÄ in BMS- und Recruiting-relevanten Unternehmensbereichen eingesetzt worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften wird diese Anzahl in der Anlage A02 Eignungskriterien addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die diese Mindestanzahl nicht erfüllen, werden gemäß den Eignungskriterien, Anlage A02 unter B.2 vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): gemäß Verfahrensbeschreibung (A00) ,Teilnahmeformular (A01), Eignungskriterien (A02) sowie dem Anhang A03 - Leistungsbeschreibung. Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten fünf Jahren . Weitere Referenzen sind nicht einzureichen. Jede der drei Referenzen wird nur dann als geeignet gewertet, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Gegenstand der Referenz ist die Einführung einer Bewerbungsmanagement-Software einschließlich deren Implementierung. - Die Software unterstützt mindestens die durchgängige Prozesskette von der Stellenausschreibung über die Bewerbung und das Auswahlverfahren bis zur Zusage. Für die Beurteilung der Referenz ist die Leistung des Auftragnehmers insgesamt maßgeblich. Der Auftragnehmer kann ein Einzelunternehmen oder eine Bewerbergemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft) gewesen sein. Die interne Verteilung der Leistungen innerhalb einer Bewerbergemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft) sowie die Einbindung weiterer Unternehmen in die Leistungserbringung sind nicht Gegenstand der Eignungsbewertung. Erfüllt eine der drei eingereichten Referenzen die vorgenannten Grundanforderungen nicht, ist die geforderte Mindestanzahl von drei geeigneten Referenzen nicht erfüllt. 1.2 Weitere Mindestanforderungen an die geeigneten Referenzen (Ausschlusskriterien) Zusätzlich zu den Grundanforderungen nach Abschnitt 1.1 gelten für die drei geeigneten Referenzen die folgenden Mindestanforderungen: 1.2.1 Hochschulreferenzen mit Produktivbetrieb und SaaS-Bereitstellung Mindestens zwei der geeigneten Referenzen erfüllen jeweils kumulativ diese Mindestanforderungen: - Auftraggeber ist eine Hochschule (einschließlich Universitäten). - Die Implementierung war spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen und das System befand sich zu diesem Zeitpunkt im produktiven Einsatz. Ein Probe-, Pilot- oder Testbetrieb sowie eine noch nicht abgeschlossene Implementierung genügen nicht. - Die Bewerbungsmanagement-Software wurde als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt. 1.2.2 Weitere Mindestanforderungen an die geeigneten Referenzen - Mindestens eine Referenz weist im produktiven Betrieb ein durchschnittliches Bewerbungsvolumen von mindestens 15.000 Bewerbungen pro Jahr auf. - Bei mindestens einer Referenz wurde eine Schnittstelle zur strukturierten Übergabe von Bewerbungs-, Verfahrens- und/oder Einstellungsdaten an ein nachgelagertes HR- oder Personalverwaltungssystem realisiert und produktiv genutzt. Eine lediglich geplante oder konzipierte Schnittstelle genügt nicht. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Anlage A02 Eignungskriterien. 1.3 Zusätzlich bewertete Funktionsumfänge der Referenzen (keine Ausschlusskriterien) Neben der Erfüllung der Mindestanforderungen nach den Abschnitten 1.1 bis 1.2.2 werden im Rahmen der Eignungsbewertung die nachfolgend genannten zusätzlichen Funktionsumfänge bewertet. Bewertet wird, ob die in den Referenzen eingesetzte Bewerbungsmanagement-Software im Produktivbetrieb über den in Abschnitt 1.1 beschriebenen Funktionsumfang hinaus die folgenden Module umfasst: - Stellenantragsmanagement / Requisition Management - Einstellungsmanagement / Offer-to-Hire Die Angaben hierzu sind für jede Referenz in Anlage A02 Eignungskriterien zu machen. Die genannten Funktionsumfänge sind keine Mindestanforderungen an die Eignung. 1.4 Nachweise Für jede Referenz ist die Anlage C des Teilnahmeformulars vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur jeweiligen Referenz und zur Erfüllung der hierfür maßgeblichen Anforderungen sind durch einen der folgenden Belege zu bestätigen: - ein Bestätigungsschreiben des jeweiligen Auftraggebers oder - eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung des Auftragnehmers. Unklare, widersprüchliche oder unvollständige Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz führen. 2. Nachweis zur Informationssicherheit (Mindestanforderung / Ausschlusskriterium) Der Bewerber muss nachweisen, dass für den relevanten Bereich der ausgeschriebenen Leistung ein angemessenes Informationssicherheitsmanagement besteht. Hierzu ist entweder eine zum Ablauf der Teilnahmefrist gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen. Gleichwertige Nachweise müssen zeigen, dass ein geregeltes Informationssicherheitsmanagement mit geeigneten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen umgesetzt ist. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Anlage A02 Eignungskriterien. ?
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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