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Administrative Unterstützung Leichtbau
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) · Berlin · Berlin · Bundesbehörde
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Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fachlich und konzeptionell zu nationalen und europäischen Vorhaben und Netzwerken des Leichtbaus im Rahmen der an sie für drei Jahre übertragenen Geschäftsstelle Leichtbau. Als Teil dieser Aufgabe soll die BAM bei der internen koordinativen und administrativen Abwicklung sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen durch einen externen Auftragnehmer unterstützt werden. Dieses beinhaltet ebenfalls Aufgaben bezüglich der zielgruppenorientierten Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie die Stakeholder-Kommunikation.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Auftrag umfasst administrative und koordinative Unterstützung für die Geschäftsstelle Leichtbau der BAM.
- Zu den Aufgaben gehören interne Abwicklung, Veranstaltungsdurchführung, Öffentlichkeitsarbeit und Stakeholder-Kommunikation.
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt drei Jahre.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Gesucht wird ein externer Dienstleister zur administrativen und koordinativen Unterstützung der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) bei nationalen und europäischen Leichtbau-Vorhaben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: •Beschreibung der ausgeführten Leistung •Wert des Auftrags (netto) •Zeitraum der Leistungserbringung •Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: •Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). •Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: oEinrichtung des Datentransfers und Umgang mit diesem auf einer Serverinfrastruktur des Bundes und/oder der Länder, z. B. einem BSCW (Basic Support for Cooperative Work)-Server oPlanung, Aufbau und Etablierung einer Geschäftsstelle im Innovations- und Technologietransferbereich oMitwirkung und Steuerung von (inter)ministeriellen Strategieprozessen zum Thema Leichtbau oIn-house Mediengestaltung für das Forschungsmarketing (Druck, digital, Website) auch über Social-Media-Kanäle oAdministrative Unterstützung von Maßnahmen des Bundes und/oder der Länder an der Schnittmenge von Resilienzförderung, Industriepolitik und Nachhaltigkeit mit Bezug zum Leichtbau oPlanung und Ausrichtung von hochkarätigen Liveveranstaltungen auf der Hannover Messe mit Teilnahme von Vertreterinnen/Vertretern der Bundesregierung und/oder Ministern der Länder oRedaktionelle Unterstützung bei der Erstellung von Begleitmaterialien zum Thema Leichtbau und der Initiative Leichtbau •Die o. g. Merkmale müssen nicht zwingend durch dieselbe Referenz abgedeckt werden. Es ist zulässig, mehrere Referenzen zu kombinieren, um alle Merkmale abzudecken. •Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Von Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen insgesamt, d. h. nicht von jedem Mitglied einzeln erfüllt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578, Fax: +49 (0)228 / 94 99-163, zu richten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 31.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 206 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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