Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Stadt Heidenau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Stadt Heidenau · Heidenau · Sachsen
Beschreibung
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Stadt Heidenau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Ausschreibung zur Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen in Heidenau.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, gültige Vergabeschwellenwert ist deutlich unterschritten. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Sächsische Vergabegesetz ist gemäß § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 GWB anwendbar, nicht für Konzessionsgeber gemäß § 101 GWB. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM49R/documents) genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM49R/documents).“
Preiseinschätzung
Basierend auf 324 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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