Erneuerung 7 EÜ Engelsdorf - Leipzig-Stötteritz und HP Anger-Crottendorf
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Erneuerung 7 Eisenbahnüberführungen Streckenabschnitt Leipzig Engelsdorf - Stötteritz, Erneuerung Oberbau und OLA Strecke 6375 km 2,113 - 4,409 und Strecke 6371 km 2,224 - 3,435 (OLA bis 4,131), Umbau Haltepunkt Anger-Crottendorf, Lärmschutzwände, Anpassung LST und TK
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Verfahrensverlauf
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57 Veröffentlichungen
- 08.04.2026 MKA 350 - Mit der Mehrkostenanzeige Nr. 350 zeigt der Auftragnehmer zustzlich und geänderte Leistungen für die Beschaffung von BE- Flächen an. Gem. der Bauvertrag sind durch den Auftragnehmer die Leistungen zur Realisierung der Brückenbauwerk in den Sperrpausen über die Baustelleneinrichtungsflächen gem. Bauvertrag auszuführen und abzuwickeln. Im Zuge der Vorbereitung und Ausführung stellte sich heraus, dass die vorgegebenen BE-Flächen nicht ausreichten, um den erforderlichen Platzbedarf - im Besonderen für die Erarbeiten - zu entsprechen. Für den gesonderten Platzbedarf der Sperrpausenarbeiten im Bz 2.0 haben wurde dem AN zwei zusätzliche Flächen (Bereich Cunnersdorfer Straße und Zweenfurther Straße/ Julius-Krause-Straße) zugewiesen. Da auch diese beiden Flächen noch nicht ausreichten, war der ANgefordert eine weitere Fläche zu beschaffen. Diese konnte im Bereich der Geithainer Straße 56 zur Verfügung gestellt werden und durch Sie für den Zeitraum 10/2022 bis 1 1/2022 angemietet werden. aktuell
- 15.01.2026 278 - Die Erstellung der Indexplanung zur bereits geprüften, freigegebenen sowie gleichgestellten AP EEA DB S&S Hp Anger ergibt sich aus den Änderungsvorgaben welche seitens DB S&S dem AG übergeben wurden. Die Änderungsvorgaben umfassen zusätzliche Ausrüstungsgegenstände und die Anpassungen bereits geplanter Ausrüstungsgegenstände für den Hp Anger- Crottendorf.
- 13.01.2026 MKA 455.1 Bedingt durch die Fortschreibung der Anpassung Außenanlagen sind geänderte und zusätzliche Schließungen an Toren und Türen notwendig. Diese sind für die Sicherheit der Bahnanlagen bzw. die Zugänglichkeit für Inspektionszwecke erforderlich.
- 08.12.2025 MKA 293 Diese sind auf Grundlage der Verkehrskonzepte und der Leistungsbeschreibung kein Leistungssoll. Daher wurden auch bereits mehrfach genehmigte Regellösungen zur Vollsperrung der BW 1-4 auf Basis des Verkehrskonzeptes nochmals erweitert/überarbeitet und verändert.
- 27.11.2025 MKA 394 Es werden über das nach AU geschuldete Maß hinaus landschaftspflegerische Maßnahmen für fertiggestellte Landschaftsflächen gefordert. Im LV 1 sind die Leistungen zur Entwicklungspflege fertiggestellter Landschaftsflächen definiert, u.a. 2 Mahdgänge für Rasenflächen. Es sind weitere zusätzliche Mahdgänge für Rasenflächen, u.a. Flächen an der EÜ Oststraße auf Forderung des AG zu erbringen. Im Rahmen der Fortschreibung der Abstimmungen über Landschaftspflegerische Begleitarbeiten mit der Stadt Leipzig (u.a. bedingt durch zusätzlich erforderlich Baumfällarbeiten) sind sowohl im Flächenumgriff als auch in der zeitlichen Abfolge weitere Pflegemaßnahmen notwendig. Daher ordnen wir die Ausführung dieser Leistung an. Die Abrechnung erfolgt jedoch über LV 6. MKA 458 Im Rahmen umweltfachlicher Begehungen am 09.04.2024 sowie 14.05.2024 wurden verschiedene Sachverhalte umweltfachlicher Belange abgestimmt. Hierzu enthalten Protokoll Nr. 444 sowie 448 verschiedene Festlegungen, die mehrkostenrelevant sind. Dazu gehören u.a.: Im Bereich Rietzschkebach Zugversuch an Bestandsbaum der Stadt Leipzig im Zuge Herstellung einer Entwässerungsmulde. Teilweiser Verbleib von Baustraßen im Bereich Stünzer Park, jedoch Aufbringen einer Deckschicht DOB und Andeckung Bankette Aufbringen magerer Oberboden im Bereich Stauraumkanal und Ansaat Blumenwiese Ertüchtigung von Banketten Im Rahmen der Anpassung an die Örtlichkeit und Vorbereitung der Rückübertragung bauzeitlich genutzter Flächen an die Stadt Leipzig sind die Leistungen erforderlich.
- 17.11.2025 492 Der Zugang zur Rettungstreppe Watzdorfer Straße ist gegen unbefugtes Betreten mit einem Panikschloss versehen. Damit ist ein Zugang von Außen nur mit zusätzlichen Aufwendungen für Rettungsdienste und Anlagenbetreiber möglich. Daher wurde im Zuge einer Nachbegehung der Zaunanlagen, Türen und Tore an der Gesamtstrecke am 17.09.2025 entschieden, ein geändertes Schließsystem M8 Vierkant einzubauen. Dies war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so nicht erkennbar. MKA 493 Für die Einhaltung der EBA- Richtlinie Flucht- und Rettungswege sind an den Rettungstreppen durchgehend Durchgangsbreiten von mindestens 1,60 m herzustellen. Dies betrifft sowohl die lichten Öffnungen der Rettungstüren in den Lärmschutzwänden als auch die zugehörigen Podeste und Treppenabgänge. Bedingt durch die örtlichen Rahmenbedingungen (betriebsnotwendige Einbauten wie Signale und OLA- Maste) sind Abwinklungen in der LSW notwendig, die dazu führen, dass an 2 Stellen die Türen nicht um 180 Grad zu öffenen sind und damit eine Durchgangsbreite von 1,60 m nicht erreicht werden kann. Zur Einhaltung des maximalen Abstandes für Entfluchtungsmöglichkeiten an der Strecke müssen daher 2 zusätzliche Rettungstreppen außerhalb des Bereichs von LSW errichtet werden. Dies war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so nicht erkennbar.
- 10.11.2025 MKA120: Aufgrund der dargestellten wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründe ist es erforderlich und sachgerecht, die zusätzlichen Leistungen im Bereich Verkehrssicherung, Querungshilfen, Höhenbegrenzungen und Parkregelungen durch den bereits beauftragten Bauunternehmer ausführen zu lassen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, Koordinationsproblemen, Sicherheitsrisiken und zeitlichen Verzögerungen führen und ist daher nicht vertretbar. // MKA364.1: Aus den genannten wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen ist es sachgerecht und erforderlich, die zusätzlichen Leistungen gemäß den Festlegungen des Auftraggebers/VTA durch den bereits beauftragten und auf der Baustelle tätigen Bauunternehmer ausführen zu lassen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, technischen Risiken und Verzögerungen führen. // MKA364.2: Aus den genannten wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen ist es erforderlich und sachgerecht, die beschriebenen Zusatzleistungen an BW 1 und 2 durch den bereits beauftragten Bauunternehmer ausführen zu lassen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, technischen Risiken und Terminverzögerungen führen und ist daher auszuschließen. // MKA364.4: Aufgrund der dargestellten wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründe ist es erforderlich, die zusätzlichen Leistungen zur Herstellung des Endzustands im Straßenbau – insbesondere die Lieferung und Montage neuer Verkehrsbeschilderung gemäß VAO BMN-328310002 – durch den bereits beauftragten Bauunternehmer ausführen zu lassen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, technischen Risiken und Terminverzögerungen führen und ist daher nicht sachgerecht.
- 28.10.2025 MKA 452 Die für die bauzeitliche Kabelverlegung benötigte Kabelhilfstrasse entlang der Baustraße (Realisierung Vorlos) ist zurückzubauen. Um für die Rückbauarbeiten eine entsprechende Baufreiheit zu erlangen, ist ein Freischnitt der Kabelbehelfstrasse notwendig. Da die vertraglich vereinbarte Leistungsposition (LV01 3.4.10) lediglich die Rückbau-arbeiten des Kabeltrogs umfasst, handelt es sich bei den Freischneide-arbeiten um zusätzliche Leistungen. Im Zuge der Baumaßnahme wurde durch das vorlos im Stünzer Park Bauzaun gestellt und eine Baustraße errichtet. Der Bauzaun und die Baustraße sind zurückzubauen. Damit im Zusammenhang stehen zusätzliche Leistungen für Freischnitt Kabeltrogtrasse Rückbau Bauzaun im Stünzer Park Rückbau Baustraße und eventuelle Oberflächenwiederherstellung im Stünzer Park mit Nebenleistungen (Verkehrssicherung und Schachtregulierungen). MKA 467 Gem. der Bauvertrag ist durch den Auftragnehmer das Bauwerk 5 EÜ Rietzschkebach zu errichten. Durch zusätzliche Leistungen Dritter im Baufeld, zur Errichtung einer Fußgängerbrücke, konnte der AN für das BW 5 die ARGE Hetschke / Kemna ihre vertraglichen Leistuen nicht durchgehend abarbeiten. Dadurch entstanden zusätzliche diverse Leistungen wie: a) Verlängerung der Vorhaltezeiten für die Baustellenzufahrt EÜ Rietzschkebach b) Verlängerung der Vorhaltezeit im Bereich EÜ Rietzschkebach bis 30.09.2024 c) Verlängerung und Beantragung dazugehöriger VAO´s d) Materialbereitstellung für Dritte, Wasserbausteine Fuchs Bau e) Aufwendungen für erneute Gerätezuführung für die auszuführenden Restarbeiten nach 4 monatiger Ruhepause durch die Nutzung des Baufeldes durch Dritte f) Schaffung einer neuen Überfahrt und deren Rückbau, zur Erbringung diverser Restarbei-ten Stünzer Park g) Wasserbausteine für Westseite liefern und einbauen nach Vorgaben des AG eine Treppe zur Stw 6-07 zu planen und zu errichten. Die somit erforderlichen Leistungen mussten auf Anordnung zur Realisierung des Bauvorhabens BW 5 als Auftragserweiterung mit realisiert werden.
- 13.10.2025 MKA 444.1 Aus- und Einbau der Gleisüberwege Strecke 6375 für Belastungsstopfgang
- 08.10.2025 MKA 155 Vertraglich war im Bauvertrag vorgesehen, im Bereich zwischen Theodor-Neubauer-Str. und Zweinaundorfer Starße einen Reptilienschutz über den gesamten Bauzeitraum vorzuhalten, welcher auch stehen bleibt. Dieser sollte an der Böschungsoberseite angeordnet werden. Dieser Zaun kollidiert jedoch mit der neu zu errichtenden Lärmschutzwand LSW 4. Aus diesem Konflikt heraus wurde seitens des Auftraggebers die Anordnung getroffen, 3 zusätzliche Begehungen mit Handfang zur Einsammlung der Reptilien (Eidecjsen) durchzuführen. Eine solche Vertragsleistungen gibt es gem. Bauvertrag nicht.
- 12.09.2025 Nach den Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen sollten die Schienenschleifleistungen im vertraglichen Gesamtleistungszeitraum bis Mai 2022 ausgeführt werden. lnfolge der erheblichen Terminveränderungen und geänderter Bz-Vorgaben im BV konnten die in Rede stehenden Schleifleistungen nicht innerhalb der ursprünglichen Vertragslaufzeit ausgeführt werden. Das Bauist weicht hinsichtlich der auszuführenden Leistungen erheblich von den ursprünglich nach AU vorzusehenden Schleifleistungen wie folgt ab (Grobaufzählung): • Schleifleistungen in vergleichsweise kurzen strecken- und gleisbezogenen Sperrpausen, • Nichtverfügbarkeit Schleifzüge / Schleifkomplexe mit großen schichtbezogenen Schleifleistungen am Markt, • Verfügbarkeit von nur einen Schleiffachunternehmen in 2025 / Anfang 2026, • Bedarf von 9 Schleifschichten + 1 Reserveschicht, • zusätzliche Schleifleistungen im Bereich Kr4601 I 46W02 und 46W03, • Wirbelstromprüfung infolge Aktualisierung Ril 824.4010, Abschnitt 2 Absatz (5), in Kraft seit 01.01.2021, • zeitlich / terminlich getrennte (also nicht aufeinanderfolgende Schleif-Sperrpausen mit entsprechend mehrfacher BE
- 01.09.2025 MKA418: Gemäß Bauvertrag ist die ARGE mit dem Rückbau der Verrohrung und der Wiederherstellung der Uferbereiche des Rietzschkebaches im Zuge der Baumaßnahme EÜ Rietzschkebach beauftragt. Im Zuge des Rückbaus der Verrohrung musste festgestellt werden, dass durch die Baumaßnahme der Uferbereich baulich beschädigt und verändert wurde. In Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde wurden Festlegungen zur Wiederherstellung des Uferbereiches getroffen. Dazu gehören Leistungen die nicht Vertragsbestandteil sind und somit als geänderte und zusätzliche Leistungen zu erbringen sind. Dazu gehören Schneinarbeiten Abbruchleistungen, Bewehrungsarbeiten und Betonarbeiten. // MKA474: Gem. der Bauvertrag ist durch den Auftragnehmer den Haltepunkt Anger Crottendorf zu errichten. Durch zusätzliche Leistungen im Zuge der Inbetriebnahme waren kurzfristig 2 zusätzliche Pfosten zu setzen. Die Pfosten dienen im Zuge des Zugbetriebes für die Ausschilderung der Reisenden im Kontext mit dem Rettungswegekonzept. Die somit erforderlichen Leistungen mussten auf Anordnung zur Realisierung des Bauvorhabens Haltepunktes Anger Crottendorf als Auftragserweiterung mit realisiert werden..
- 28.08.2025 Gem. dem Nachtrag zum Bauvertrag sind durch den Auftragnehmer zwei Geländer an den Treppen im Anschluss an das Widerlager Seite Nord zu errichten. Im Zuge der Begutachtung mit dem ALV ist die Forderung zur Absturzsicherung und ergänzende Geländer erhoben worden. Die somit erforderliche Anordnung zur Realisierung dieser gehört zur Auftragserweiterung im Zuge des Vorhabens.
- 12.08.2025 Der gebundene Unternehmer ist bereits mit den baulichen Gegebenheiten, dem Baufortschritt sowie den örtlichen Bedingungen umfassend vertraut. Eine Neuvergabe an einen Drittunternehmer würde Mobilisierungs-, Rüst- und Einarbeitungskosten verursachen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Umfang der Zusatzleistung stehen. Die Maßnahme stellt einen untergeordneten Zusatzaufwand dar, der wirtschaftlich effizient im Zuge der bereits laufenden Arbeiten abgewickelt werden kann. Die Winkelelemente müssen exakt auf die bereits verbauten Lärmschutzwandsockel und die vorhandene Geometrie der Überbauten angepasst werden. Nur der bereits tätige Unternehmer kann die Maßnahme nahtlos und technisch abgestimmt auf die vorhandene Konstruktion umsetzen, da er sowohl die Toleranzen als auch die Ausführungsdetails bereits kennt. Eine koordinierte und qualitätsgerechte Ausführung ist nur durch den Unternehmer möglich, der bereits für die Montage der Lärmschutzwand verantwortlich ist.
- 12.08.2025 Gemäß Forderung von Vertretern des AG im Rahmen der Begutachtungen aller Bauwerke in Vorbereitung der IBN sind die Rettungswege von Bewuchs freizuschneiden. Die Leistungen des Freischnittes betreffen sowohl die bereits seit November 2022 in Betrieb be-findliche Strecken: Strecke 6371 km 3,5+00 bis 2,1+88 bl und 6375 km 3,3+33 bis 4,4+06 br als auch bis März 2024 hergestellte Strecken: Strecke 6375 km 2,065 bis 4,4+06 bl
- 11.08.2025 MKA280: weil der bestehende Auftragnehmer bereits die gesamte Baustellenlogistik eingerichtet hat und sowohl mit der Bauphasenabfolge als auch mit der Lage und Funktion der temporären Zuwegungen vertraut ist. Ein neuer Unternehmer müsste sich erst in die komplexen örtlichen und verkehrlichen Bedingungen einarbeiten. Dies würde zu Verzögerungen, zusätzlichem Koordinationsaufwand und erheblichen Mehrkosten führen, z. B. für erneute Verkehrssicherungsmaßnahmen, Umbaumaßnahmen und Ersatzlogistik. weil die Fertigstellung der Lärmschutzwände und der Rückbau der temporären Rampen unmittelbar in den technischen Bauablauf integriert sind. Die Arbeiten bauen auf vorangegangenen Leistungen desselben Unternehmers auf, insbesondere im sensiblen Bereich der Kopfbalkenherstellung und Spundwandarbeiten. Ein neuer Auftragnehmer hätte keinen Zugriff auf die technischen Detailkenntnisse und Bestandsunterlagen, die zur sicheren und nahtlosen Fertigstellung erforderlich sind. // MKA311: Am 30.08.2022 wurde bei einer Baustellenbegehung festgestellt, dass zu bearbeitende Flächen an der Strecke 6375 km 3,75 - km 3,90 Bereich Haltepunkt Anger- Crottendorf- Oststraße vom Japanischen Staudenknöterich befallen sind. Dieser allergieauslösende und invasive Bewuchs ist grundhaft zu entfernen, verpacken und einer zugelassenen thermischen Entsorgung zuzuführen. Das kontaminierte Material ist auszutauschen. Dies war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so nicht erkennbar. // MKA315: Durchführung von zusätzliche Leistungen für Vegetationsbeseitigung, die bislang vertraglich nicht vereinbart sind (vgl. Protokoll BÜW 346 vom 30.08.2022). Diese Leistungen sind aufgrund der Verschiebungen im Bauablauf Bz 1.1/ Bz 2.0 erforderlich, damit die Zugänglichkeit zu errichteten Anlagen für nachfolgende Ausrüstungsgewerke möglich wird. // MKA386: Gemäß Bauvertrag ist die ARGE mit der Herstellung der EÜ Zweinaundorfer Straße und im Besonderen mit der Herstellung des Überbaus 2. BA und der STW 6-04 beaufragt. Im Zuge der Bauausführung sind am BW 6 EÜ Zweinaundorfer Straße Risse aufgetreten. In Abstimmung mit dem Ausführungsplaner des Auftraggebers ; SSF Berlin ; und dem Prüfingenieur sind diese Risse entsprechend den Vorgaben des Sanierungskonzeptes zu behandeln. Des Weiteren wurden an der Bewehrung der doppelt geneigten Wandbereiche Anpassungsarbeiten an der Bewehrung erforderlich. // MKA393: Danach waren zusätzliche Leistungen (Vegetationsarbeiten) erforderlich, die bislang vertraglich nicht vereinbart sind (vgl. Protokoll Baubesprechung 95 vom 08.03.2023). Diese Leistungen sind ergänzend zu den MKA 311 und 315 (zusätzlicher Grünschnitt im Baufeld) erforderlich, damit die Zugänglichkeit zu errichteten Anlagen für nachfolgende Ausrüstungsgewerke möglich wird. // MKA459: Der bestehende Auftragnehmer ist mit den örtlichen Gegebenheiten, der Bauabfolge sowie den technischen Rahmenbedingungen des Projekts bereits umfassend vertraut. Eine Neuvergabe würde erhebliche Mobilisierungs- und Einarbeitungskosten für einen Drittunternehmer verursachen. Durch die Beauftragung eines neuen Unternehmers wäre eine aufwändige Vergabe, Vertragsabwicklung und Baukoordinierung erforderlich, was unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge hätte. Die Türanlagen stehen in unmittelbarem baulichen Zusammenhang mit den vom aktuellen Auftragnehmer errichteten Böschungstreppen und Winkelstützelementen. Nur der bereits beauftragte Unternehmer kann die erforderlichen geometrischen Anpassungen der Türpfosten, Türhalterungen sowie die Sonderanfertigungen fachlich korrekt auf Grundlage der bestehenden Ausführung realisieren. // MKA466: Gem. der Bauvertrag ist durch den Auftragnehmer eine Treppe zur Stw 6-07 zu planen und zu errichten. Im Zuge der Begutachtung mit dem ALV ist die Forderung zur Sicherung / Absperrung der Treppe gegen unbefugtes Benutzen erhoben worden und somit ein verschließbares Tor vorzusehen. Die somit erforderliche Anordnung zur Realisierung dieser gehört zur Auftragserweiterung im Zuge des Vorhabens. // MKA468: lm Zuge der Abnahmen EEA im Bereich Hp Anger wurde seitens Abnehmern die Herstellung einer Aufstellfläche am Bestands-ZAS unterhalb der Bahnanlage gefordert. // MKA469: Gemäß Forderung von Vertretern des AG im Rahmen der Begutachtungen aller Bauwerke in Vorbereitung der IBN ist der Bereich vor der Rettungstür anzupassen. Die im Zuge der Erstbegutachtung am 17.05.2024 erhobene Forderungen zur Änderung der Situation mittels Anheben des BKK ist als Voraussetzung für die IBN erforderlich. Dies geht mit erheblichen zusätzlichen Aufwendungen einher und kann baubetrieblich nur im Zeitraum Spp zur lbn Bz 3.1 vom 13.09.2024 bis 14.09.2024 ausgeführt werden, da es sich beim benachbarten Gl 6371 bl um eine Betriebsgleis im Bz 2.1 handelt. Bei einem am 20.12.23 stattgefundenen Vorortbegang mit dem ALV wurde folgendes festgelegt: Der TE-Schacht 56.2.4-06 entfällt bzw. wird zurück gebaut. Es wird eine Halbschale als Abdeckung aufgesetzt und mit Beton verfüllt. Diese Leistung ist als Anpassung an den Bestand erforderlich. MKA486: Gem. der Nachtrag zum Bauvertrag sind durch den Auftragnehmer zwei Treppe im Anschluß an das Widerlager Seite Nord zu errichten. Im Zuge der Begutachtung mit dem ALV ist die Forderung zur Absturzsicherung erhoben worden. Die somit erforderliche Anordnung zur Realisierung dieser gehört zur Auftragserweiterung im Zuge des Vorhabens.
- 10.07.2025 Im Rahmen der Umsetzung des Projektes kam es zu zusätzlichen, notwendigen und unvermeidbaren Baumfällungen. Diese wurden durch die Stadt Leipzig genehmigt. Infolge der Genehmigung im Rahmen der Leipziger Baumschutzsatzung sind dadurch Ausgleichspflanzungen notwendig. Diese werden mit diesem Nachtrag hergestellt und 5 Jahre gepflegt.
- 16.06.2025 MKA 485 - Gem. der Bauvertrag ist durch den Auftragnehmer die Errichtung der Lärmschutzanlagen zu planen und zu realisieren. Im Zuge der Begutachtung und Bauwerksprüfung zur VOB-Abnahme wurden durch den Anlagenverantwortlichen zusätzliche Türstopper an den Ausgangstüren der Lärmschutzwände gefordert. Die somit erforderliche Anordung zur Realisierung dieser gehört zur Auftragserweiterung im Zuge des Vorhabens.
- 05.06.2025 MKA 490 Gem. der Bauvertrag sind durch den Auftragnehmer alle in Anspruch genommenen BE- Flächen wieder herzurichten und zu übergeben. Im Zuge der Begehung zur Rückübertragung der BE-Flächen mit der Stadt Leipzig sind Forderungen zur Beseitigung von Schäden an den Zuwegungen erhoben und festgelegt worden. Diese Sanierungsarbeiten sind durch den Unternehmer - hier ARGE Hentschke / Kemna - im Zuge des bestehenden Vertragsverhältnisses zusätzlich mit zu realisieren.
- 12.05.2025 MKA380)- Allgemeine Baubeschreibung Titel 0.6.3 Schallschutzwände - LV02 Titel 18: LSW 3 (6375) km 2,825-3,125 bl - MKA 380, BHA 35, BDA 63 - Mail der BÜW vom 11.05.2023 - Mail der BÜW vom 17.05.2023 - VOB/B § 2 Abs. 5 - VOB/B § 2 Abs. 6 MKA457) Des Weiteren ist bereits jetzt festzustellen, dass die technischen Plätze nach Braunstrich zu überarbeiten sind. Folgende Überarbeitungen sind erforderlich und waren nicht kalkulierbar: - Anderung der Pfostennummierung - geänderte Anfangs- und End-Kilometer - Wegfall von Wandelemente z. B. LSW 1.3 nach EÜ Wurzner Str. Leistungsänderung für Technische Plätze LSW: - Ausfüllen von Datenänderungsbelegen im pdf-Format - Ausfüllen von Belegen für den Neuzugang im xlsx-Format - getrennte Aufnahme aller Einzelbauteile (Wandabschnitte, Pfosten, Türen, Wandelemente etc.) - Überarbeitung der technischen Plätze nach Braunstrich (Anderung der Pfostennummierung, geänderte Anfangs- und End-Kilometer, Wegfall von Wandelemente z. B. LSW 1.3 nach EU Wurzner Str.) MKA489) Gem. der Bauvertrag ist durch den Auftragnehmer das BW 5 EÜ Rietzschkebach sowie die Stützwand 4 im Bereich der Straße Am Güterring zu planen und zu realisieren. Im Zuge der Begutachtung und Bauwerksprüfung zur VOB-Abnahme wurden durch den Anlagenverantwortlichen zusätzliche Klemmgeländer an den vorgenannten Bauwerken gefordert. Am BW 5 EÜ Rietzschkebach 4 Stück, an der Stützwand 4 1 Stück. Die somit erforderliche Anordung zur Realisierung dieser gehört zur Auftragserweiterung im Zuge des Vorhabens.
- 11.04.2025 MKA 461) Gem. Bauvertrag zur Errichtung der EÜ Zweinaundorfer Straße und den damit zusammenhängenden Brückenbauarbeiten ist durch den AN auch die Herstellung und Verlegung von Abdeckplatten auf den Flügeln verbunden. Der Abgleich während der Bauausführung ergab, dass entgegen der durch den AG geplanten Abdeckungen , jeweils eine neue Abdeckplatte als Zwischenbauteil zusätzlich zu fertigen erforderlich wurde. Die Umplanung, Fertigung und Verlegung der neuen Abdeckplatten sind im Zuge der Brückenbauarbeiten zusätzliche Leistungen, und erforderlich zur Erfüllung des Bauvertrages erforderlich.
- 30.01.2025 MKA 419: Mit der Mail vom 03.09.2023 wurde die Durchführung der zusätzlichen Kampfmittelsondierungen durch das Projekt angeordnet. Für die Signale wurden bereits in anderen Bauphasen Signalstandorte abgebohrt. Aufgrund von Regelwerksänderungen mussten kurzfristig Verschiebungen durch den Bauherrn und den PTI-Planersteller veranlasst werden, um die Inbetriebnahme sicherzustellen. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. MKA 451: Im Rahmen der Vorbegehungen zur Abnahmeprüfung LST sind zusätzliche Leistungen zum Bauvertrag auszuführen, die so nicht vorgesehen waren: • Am Signalstandort des Signal 4616 ist ein Geländer gegen Absturz am Einfassrahmen zu montieren. • Am Signalstandort des Signal 60AA ist ein Geländer gegen Absturz am Einfassrahmen zu montieren. • Das alte Signalfundament 20m hinter dem Signal 46V16 ist zu demontieren (ca. km 4,3+76). • Um die Sollsicht des Signal 4616 (300m) zu verbessern ist auf dem Damm zwischen den Fahrleitungsmasten 3/33 und 3131 Grünschnitt durchzuführen. Die erreichte Sicht beträgt derzeit 220 m. • Der alte Rohrpfosten der Lf7 alt "6" neu "8" am km 2, 1 +60 (Bf. Engelsdorf) ist durch einen Spannbetonpfosten zu ersetzen.• Der Einfassrahmen mit Geländer für die GPE - Standorte (GÜ95 Gl.3 km 6,8+72 & GÜ95 Gl.4 km 6,8+72) ist zu klein dimensioniert. Der Abstand zwischen beiden GPE Pfosten ist für die Bedienung nicht geeignet. Das Geländer ist zu entfernen, ein Rohr für die Entwässerung ist einzubauen und das Gelände ist hinter dem Einfassrahmen ist höhentechnisch anzugleichen. Dies macht die Bedienung feldseitig möglich. • Die GPE von (GU95 Gl.3 km 6,8+72 & GU95 Gl.4 km 6,8+72) sind ordnungsgemäß zu erden. Aktuell sind Schlagerden verbaut. • Der geständerte Trog vom km 6,8+00 bis zum km 6,8+72 (GSE) ist ordnungsgemäß zu verschließen. MKA 484: Entsprechend den Festlegungen des Beganges vom 15.11.2024 sollen an ausgewählten Standorten des AG - Zutrittsverbotsschilder der DB errichtet werden. Es sind Zutrittsverbotsschilder an Zuwegungen der Bahnanlagen zu realisieren. Seitens AG werden diese Schilder beigestellt.
- 28.01.2025 MKA 251: Aufgrund einer Vielzahl von zusätzlichen Leistungen, einem nicht ausreichend erkundetem Baugrund im Zuge der EP und durch mehrere Teilentwurfsänderungen musste im September 2020 der gesamte Bauablauf im Projekt neu geplant werden. Hierbei war auch ein völlig neues Sperrpausenregime erforderlich und zu beachten. Letztendlich wird auch eine neue Fortführungsvariante mit neuen Bauzuständen und neuen Vertragsterminen umgesetzt. Um diese Vielzahlen an Änderungen im Bauvertrag koordinieren zu können, war es erforderlich die vertraglich vereinbarten Leistungen des AN zu verschieben. Dadurch konnten die vielzähligen Leistungsänderungen in den neuen Bauablauf integriert und letztendlich gesteuert werden. Infolge von geänderten Bauumständen sowie einer Vielzahl von technisch notwendigen zusätzlichen/geänderten Planungs- [Bauleistungen bei der Abwicklung des Bauvorhabens war es erforderlich, für unser Projekt die Bauzeiten für die einzelnen Bauphasen neu zu definieren und in den Gesamtkomplex „Erneuerung Eisenbahnknoten Stadt Leipzig" einzuordnen. Dadurch kommt es zu einer Vielzahl von leistungsändernden Sachverhalten, zu deren inhaltlicher, technischer, terminlicher, baubetrieblicher und monetärer Bewältigung und Klärung eine erheblich aufwendigere Bauleitungs- und Projektstruktur seitens AG zur Erarbeitung und Formulierung von Lösungsansätzen geboten ist. Neben zahlreichen technischen Änderungssachverhalten sind auch terminliche, bautechnologische und baubetriebliche Sachverhalte infolge eines gestörten Bauablaufes und in vertraglich nicht umfassten Leistungszeiträumen umfangreich neu zu strukturieren und zu bearbeiten. Aufgrund der groben Terminverschiebungen, Komplexität der Baumaßnahme sowie unter Berücksichtigung des aufrecht zu haltenden Eisenbahnbetriebes, sind baubetriebstechnologische Zwänge neu zu durchdenken und entsprechend anzumelden sowie Abstimmungen mit Dritten neu zu tätigen. Diese Sachverhalte sind während der Baumaßnahme stetig nachzuhalten und zu koordinieren. MKA 312: Auf der alten Trasse der Strecke 6375 ist der Rückbau von Altbettung erforderlich, da die Trasse für LBP- Maßnahmen genutzt werden soll. Bedingt durch einen höheren Bedarf an Kompensationsmöglichkeiten (Baumfällungen in größerem Umfang erforderlich). Dies war zum Zeitpunkt des Vertraqsabschlusses so nicht erkennbar. MKA 313: Im LV 3 sind diverse Entwässerungseinrichtungen herzustellen. Für die Dokumentation der errichteten Leitungen als Grundlage für die Inbetriebnahme sind Kamerabefahrungen einschließlich Dokumentation erforderlich. Dies war im Bauvertrag so nicht vorgesehen. MKA 392: Entlang der Strecken sind im Bestand alte Fernsprechbuden vorhanden. Diese müssen für die Profilfreiheit der Rettungswege zurückgebaut werden. Dies war im Bauvertrag so nicht vorgesehen. MKA 395: Entlang der Strecken sind diverse Entwässerungsanlagen mit Ausläufen in Bahngräben oder natürliche Vorfluten vorgesehen. Nur bei einem geringen Teil sind Schutzanlagen vorgesehen, damit keine Kleintiere in die Entwässerungsanlagen eindringen können und so ggf. den sicheren Betrieb der Entwässerungsanlagen beeinträchtigen. Letztlich müssen alle Ausläufe damit ausgerüstet werden. Dies war im Bauvertrag so nicht vorgesehen. MKA 400: Infolge der Inbetriebnahme und Abstimmungen mit dem Fachbeauftragten für die Signalbrücken wurde uns ein Mangel an der Bestandsanlage 4615/4617 angezeigt. Dieser Mangel musste im Zuge der IBN provisorisch durch das Projekt beseitigt werden. Für einen Endzustand muss diese provisorische Absturzsicherung durch eine beständige Absturzsicherung ersetzt werden. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. MKA 416: Im o.g. Bereich sind an der Strecke 6375 Einschränkungen aus Vorprojekten im Bereich des Rettungsweges vorhanden. Für den Umgang mit dieser Problematik muss in Abstimmung mit dem EBA eine Sonderlösung entwickelt werden. MKA 421: Leistungen für Signalgründung und Mengenmehrungen zu Nachtrag72.09 vor. POS. 72.9.20 um 3 Stck (Signal 46Vl l; 46V16 / 46V18) POS. 72.9.30 um 1 Stck (Signal va) POS. 72.9.40 um 3 Stck (Signal 46Vl l; 46V16 / 46V18) POS. 72.9.60 um 5 Stck (Signal 60AA (6375 km 4, I +40); 4616 (6375 km 3,5+97) A (6371 Km 3,904) Signal 46V16 (6375 Km 4,386 und Signal 46V18 (6375 km 4,386). Die Leistungen sind bedingt durch die Fortschreibung PTI- Planung und Anpassung der Signalstandorte an Nachbarbetriebsstellen durch das aktualisierte Regelwerk. MKA 448: Im Bauvertrag sind bislang nur Schleifarbeiten an Zungenvorrichtung und Herzstück der Weichen hinsichtlich der Vergütung geregelt. Es ist jedoch die vollständige Weichenfahrbahn zu schleifen.
- 16.01.2025 Für die Instandhaltung der Gleisanlagen ist es notwendig, die in großen Teilbereichen verwendeten Schienenstegdämpfer ausbauen zu können. Dafür ist ein spezielles Montagewerkzeug erforderlich, welches nur über den Systemhersteller geliefert werden kann. Für den sicheren Betrieb der Anlage ist dies unverzichtbar.
- 16.01.2025 MKA396: Wegen fehlender Beistellung der Oberbaustoffe (Lieferung AG) auf Bahnwagen mussten Zwischentransporte per LKW in das Baufeld erfolgen. // MKA431: Bedingt durch Verzögerungen im Bauablauf (Nichtgewährung von Sperrpausen) wurde die Flachkreuzung 46Kr01 über einen längeren Zeitraum nur einseitig befahren. Für die IBN des folgenden Bauzustandes mussten die Zungen gerichtet werden.
- 08.01.2025 MKA 417: Im Zuge der Projektabwicklung wurde seitens des Bauherrn ein geänderter Entwurf zum Signal-ausleger km 2,400 Strecke 6375 übersandt, auf dessen Grundlage die Ausführungs- und Werks-planung erstellt und in den Prüflauf eingereicht wurde. Die Leistung war notwendig, da sich das Regelwerk geänderte hatte und eine Weiterverwendung des Bestandssignalauslegers nicht möglich war. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen
- 07.01.2025 MKA 417: Im Zuge der Projektabwicklung wurde seitens des Bauherrn ein geänderter Entwurf zum Signal-ausleger km 2,400 Strecke 6375 übersandt, auf dessen Grundlage die Ausführungs- und Werks-planung erstellt und in den Prüflauf eingereicht wurde. Die Leistung war notwendig, da sich das Regelwerk geänderte hatte und eine Weiterverwendung des Bestandssignalauslegers nicht möglich war. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen.
- 03.01.2025 MKA479: Im Bauvorhaben 7EU wurde im Bz 1.1 ein Zusatzblockwerk in Stw Sö Schönefeld eingebaut. Dies wird benötigt, um den eingeleisigen Verkehr auf der Strecke 6371 während der Bauzeit zu realisieren. Das Blockwerk wurde zur Miete ausgeschrieben. In der freigegeben PT1-Planung Schönefeld Bz 3.1 wurde der Verbleib in der Baumaßnahme festgelegt. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung führen. MKA480: Im Bauvorhaben 7EU sind mit Übergabe der baufreigegebenen ZN-PT1s Bz 3.1 zusätzliche Leistungen ersichtlich, welche auf der Regelwerksänderungen zur ZN zurückzuführen sind. Es sind Mehraufwendungen bei den PT2-Planungsleistungen sowie der Softwareanpassungen gegen-über der Beauftragung erforderlich. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. MKA481: Kritische LST-Schnittstellen liegen immer zwischen der konventionellen Alttechnik und der ESTW-Technik. Um eine pünktliche IBN mit pünktlichen Zugfahrten für die Kunden zu erreichen, helfen Prüffahrten, um diese Schnittstellen zu überprüfen. Im Bauvorhaben 7EU wurden aufgrund vieler Ril-Änderungen neue Schnittstellen geschaffen (z.B: Blockprüfungen bezüglich des Umbaus Blockstromwiderstände). Mit den Prüffahrten wurden diese Änderungen überprüft und ab-genommen. Eine rechtzeitige IBN konnte sichergestellt werden. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung führen. MKA482: Gem. der Bauvertrag ist durch den Auftragnehmer das Bauwerk 6 EÜ Oststraße vollständig zu errichten. Im Zuge der Baumaßnahme hat die DB AG nachträglich bei der Stadt Leipzig eine Wartungszufahrt auf Ihr Grundstück südlich der Oststraße beantragt und genehmigt bekommen. Damit einher gehen die Forderungen der Stadt Leipzig zur Anpassung der Markierung auf der Oststraße zur angeordneten Markierungsänderung. MKA483: Während diverser Bauzustände war die Errichtung eines provisorischen Kabeltroges zur Aufnahme und zum Schutz betriebswichtiger Kabel erforderlich. Im Endzustand ist der Umbau dieses Prisoriums auf den Endzustand notwendig. Diese Leistung war bislang im Bauvertrag nicht vorgesehen.
- 03.01.2025 MKA455: Bedingt durch die Fortschreibung der Anpassung Außenanlagen sind geänderte und zusätzliche Schließungen an Toren und Türen notwendig. Diese sind für die Sicherheit der Bahnanlagen bzw. die Zugänglichkeit für Inspektionszwecke erforderlich. Rettungstreppe Watzdorfer Straße 1 x 3 m Tor (1 Stck), Doppelschließung ➢Rettungstreppe Watzdorfer Straße 2-flüglig 1 x 2,00 m Tür (1 Stck.), Panikschloss ➢Cunnersdorfer Straße re/links Tor 2-flüglig 3 m breit (2 Stck) Doppelschließung ➢Zweenfurther Straße rel/inks Tor 2-flüglig 3 m breit (2 Stck) Doppelschließung ➢ Rietzschkebach Tor 2flüglig 5 m breit Doppelschließung ➢Theodor- Neubauer- Straße Tor 2-flüglig 3 m Doppelschließung ➢RRB1 Tor 2-flüglig 3 m Doppelschließung EU Oststraße re/links Tor 3 m breit (2 Stck) - ist bereits beauftragt in 2021, Doppel-schließung ➢Wurzener Straße/Streckenzwickel 5 m breit 2-flüglig mit Steigbändern - Doppelschließung MKA470: Infolge der Umsetzung PT1-Inbetriebnahme und Abstimmungen mit den Projektbeteiligten waren diese Leistungen notwendig, um die Abnahmevoraussetzungen zu gewährleisten. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. MKA472: Die für die IBN notwendigen Kabel wurden im Zuge des Bauvorhabens eingebaut. Restlängen waren noch auf dem Lagerplatz der Kabel vorhaben. Die Lagerfläche der ARGE muss an die Stadt zurückgegeben werden. Aus diesem Grund mussten die Trommeln umgesetzt/umgelagert werden. Damit wurde die ARGE entsprechend MKA beauftragt. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. MKA475: Die für die IBN notwendigen Leistungen sind entsprechend freigegebenen sicherungstechnischen Planung PT1 Bz 3.1 auszuführen. Die o.g. aus der Planung-PT1 resultierenden Leistungen sind vertrag nicht im HLV LV4 enthalten. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. MKA476: Aufgrund des aktuellen Regelwerks Ril 819.2201 sind Blockverbindungen zwischen der GSII RB BSA Baugruppe Siemens zur Bauform MCL84 Thales und GSII RB BSA Baugruppe Siemens zum mechanischen Block Sofortmaßnahmen umzusetzen. Diese Forderungen ergaben sich aus der Ril sowie den Abstimmungen mit den Projektbeteiligten (EBL SO und BAV). Als Sofortmaß-nahmen LST sind neue Widerstände sowie Widerstandseinsätze im Stellwerk Engelsdorf B1 einzubauen. Nach dem Einbau sind Einstellarbeiten und Prüfung notwendig. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. MKA477: Im November 2024 sind baubetriebliche Belastungsstopfarbeiten auszuführen. Hierzu werden Unterstützungsleistungen De- und Montage von Gleisschaltmitteln erforderlich. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. MKA478: Auf der BE-Fläche an der Zweinaundorfer Straße, die der Stadt Leipzig gehört, sind LST-Kabeltrommel abgestellt. Es handelt sich um Kabelrest aus dem Bauvorhaben 7EU die nicht benötigt werden. Die BE-Fläche muss beräumt werden, es wird ein Transport benötigt. Der Trans-port wurde durch die Firma BahSig organisiert und ins Zwischenlager der Niederlassung Lübbenau erfolgen. Dazu fallen Lagergebühren an, des weiteren müssen Trommeln umgetrommelt und freigemeldet werden. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung führen.
- 02.01.2025 Es wurde im Rahmen einer Baustellenbegehung eine unzulässige Mastneigung der Abspannmasten 2-6a und 2-13 festgestellt. Die Sicherung des Masten 2-13 mittels bauzeitlichen Rückankern konnte umgehend erfolgen. Die Rückverankerung des Masten 2-6a erfolgte in der Sperrpause 23./24.07.2020. Während einer Abnahmebefahrung am 24.07.2020 wurde durch den Anlagenverantwortlichen OLA die diebstahlresistente Ausführung besagter Rückverankerungen gefordert. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen.
- 02.01.2025 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Eine alternative Ausführung durch Dritte ist nicht möglich und würde unzulässig in den Gesamtablauf eingreifen.
- 02.01.2025 lnfolge der neuen Endzustandsgleistrassierungen können im Bereich LLAN, an den Bestands-OLA-Masten 3-1a und 3-2a sowie am Bestands-SlA km 3,0+74,8 weder randweggeführte Kabelgefäße noch der hier bahnlinks der Strecke 6375 vorzusehende hindernisfreie Rettungsweg ausgeführt werden. Zur Lösung des Konfliktes wurden sowohl zur Führung Rettungsweg als auch zur Gestaltung Kabelgefäße an den drei Störstellen umfangreiche planungsvarianten erarbeitet und vorgetragen sowie mehrere Ortstermine abgehalten. Abschließend mit Mail des AG vom 28.02.24 erfolgte eine Festlegung, wie mit dem Rettungsweg im in Rede stehenden Bereich zu verfahren ist. Darauf basierend erfolgten am 29.02.24 und am 01 .03.24 (im Rahmen der LST-Abstimmungsberatung des AG) Grundsatzfestlegungen zur Ausführung KTB an den Störstellen, welche mit Lösungsvorschlag Fa. KEMNA vom 11.03.24 zeichnerisch untersetzt wurden. Die vertiefende Betrachtung war erst im Zuge der Erstellung der AP unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen möglich. Die Vorgaben zum Rettungsweg für den Bereich nach der EÜ Theodor-Neubauer-Straße (Strecke 6375 km 3,0+15 bis km 3,0+85) wurden mit Mail AG vom 28.02.24 (Anlage 1) dahingehend erweitert, dass von der Rettungstür LSW 3, EÜ Neubauer Straße bl bis zum OLA-Bestandsmast 3-2a zwischen den Strecken 6371 und 6375 ein Zwischenweg bauseits herzurichten ist, welcher die Anforderungen an einen Rettungsweg erfüllt (hindernisfreie Breite von 0,8m, eben, trittfest usw.) Jeweils am Beginn und am Ende dieses Zwischenweges ist eine Gleisquerung mittels GFK-Standartelementen einzubauen und an den bl Rand- bzw. Rettungsweg anzuschließen, wobei hier Stufen zulässig sind. Folgende Zusatzleistungen können zum heutigen Stand festgehalten werden (nicht abschließend): Leistungen für die Sofortmaßnahmen: - Planungsleistungen BHI - Anhebung Zwischenweg zwischen Strecke 6375 und 6371 - Rückbau Umlenkbausätze BKK an den Oberleitungsmastfundamenten und am Bestands-SlA - Verlegung 4 DN110 Leerrohre in Beton an den Oberleitungsmastfundamenten und dem Bestands-SlA - Beschaffung Material und bauliche Umsetzung, - bauzeitlicher Schutz Zuführungskabel EEA von ZAS Neubauer Straße bis Betonschalthaus im Bereich der drei Störstellen. Leistungen für den Endzustand: - Planungsleistungen BHI - Herstellung Zuwegungen (von Seitenbereich in den Gleisbereich) - Herstellung Ausplattungen im Gleisbereich für die sichere Überquerung dieser - Beschaffung Materialien und baulich Umsetzung, - Aufnahme der geänderten Vorgaben Rettungsweg in die Gesamtrettungsweg Konzeption, - Kabelarbeiten Zuführungskabel EEA (Whzg.) von ZAS Neubauer Straße bis Betonschalthaus Whzg. LLAN zum Einziehen des Kabels in die neu errichteten Kabelgefäße an den drei Störstellen. lnfolge der neuen Endzustandsgleistrassierungen können im Bereich LLAN, an den Bestands-OLA-Masten 3-1a und 3-2a sowie am Bestands-SlA km 3,0+74,8 weder randweggeführte Kabelgefäße noch der hier bahnlinks der Strecke 6375 vorzusehende hindernisfreie Rettungsweg ausgeführt werden. Zur Lösung des Konfliktes wurden sowohl zur Führung Rettungsweg als auch zur Gestaltung Kabelgefäße an den drei Störstellen umfangreiche planungsvarianten erarbeitet und vorgetragen sowie mehrere Ortstermine abgehalten Abschließend mit Mail des AG vom 28.02.24 (Anlage 1) erfolgte eine Festlegung, wie mit dem Rettungsweg im in Rede stehenden Bereich zu verfahren ist. Darauf basierend erfolgten am 29.02.24 und am 01 .03.24 (im Rahmen der LST-Abstimmungsberatung des AG) Grundsatzfestlegungen zur Ausführung KTB an den Störstellen, welche mit Lösungsvorschlag Fa. KEMNA vom 11.03.24 zeichnerisch untersetzt wurden (Anlage 2). Die Vorgaben zum Rettungsweg für den Bereich nach der EÜ Theodor-Neubauer-Straße (Strecke 6375 km 3,0+15 bis km 3,0+85) wurden mit Mail AG vom 28.02.24 (Anlage 1) dahingehend erweitert, dass von der Rettungstür LSW 3, EÜ Neubauer Straße bl bis zum OLA-Bestandsmast 3-2a zwischen den Strecken 6371 und 6375 ein Zwischenweg bauseits herzurichten ist, welcher die Anforderungen an einen Rettungsweg erfüllt (hindernisfreie Breite von 0,8m, eben, trittfest usw.) Jeweils am Beginn und am Ende dieses Zwischenweges ist eine Gleisquerung mittels GFK-Standartelementen einzubauen und an den bl Rand- bzw. Rettungsweg anzuschließen, wobei hier Stufen zulässig sind. Folgende Zusatzleistungen können zum heutigen Stand festgehalten werden (nicht abschließend): Leistungen für die Sofortmaßnahmen: - Planungsleistungen BHI - Anhebung Zwischenweg zwischen Strecke 6375 und 6371 - Rückbau Umlenkbausätze BKK an den Oberleitungsmastfundamenten und am Bestands-SlA - Verlegung 4 DN110 Leerrohre in Beton an den Oberleitungsmastfundamenten und dem Bestands-SlA - Beschaffung Material und bauliche Umsetzung, - bauzeitlicher Schutz Zuführungskabel EEA von ZAS Neubauer Straße bis Betonschalthaus im Bereich der drei Störstellen. Leistungen für den Endzustand: - Planungsleistungen BHI - Herstellung Zuwegungen (von Seitenbereich in den Gleisbereich) - Herstellung Ausplattungen im Gleisbereich für die sichere Überquerung dieser - Beschaffung Materialien und baulich Umsetzung, - Aufnahme der geänderten Vorgaben Rettungsweg in die Gesamtrettungsweg Konzeption, - Kabelarbeiten Zuführungskabel EEA (Whzg.) von ZAS Neubauer Straße bis Betonschalthaus Whzg. LLAN zum Einziehen des Kabels in die neu errichteten Kabelgefäße an den drei Störstellen.
- 26.11.2024 LÄ474 Gem. der Bauvertrag ist durch den Auftragnehmer den Haltepunkt Anger Crottendorf zu errichten. Durch zusätzliche Leistungen im Zuge der Inbetriebnahme waren kurzfristig 2 zusätzliche Pfosten zu setzen. Die Pfosten dienen im Zuge des Zugbetriebes für die Ausschilderung der Reisenden im Kontext mit dem Rettungswegekonzept. Die somit erforderlichen Leistungen mussten auf Anordung zur Realisierung des Bauvorhabens Haltepunktes Anger Crottendorf als Auftragserweiterung mit realisiert werden. // LÄ467 Gem. der Bauvertrag ist durch den Auftragnehmer das Bauwerk 5 EÜ Rietzschkebach zu errichten. Durch zusätzliche Leistungen Dritter im Baufeld, zur Errichtung einer Fußgängerbrücke, konnte der AN für das BW 5 die ARGE Hetschke / Kemna ihre vertraglichen Leistuen nicht durchgehend abarbeiten. Dadurch entstanden zusätzliche diverse Leistungen wie: a) Verlängerung der Vorhaltezeiten für die Baustellenzufahrt EÜ Rietzschkebach b) Verlängerung der Vorhaltezeit im Bereich EÜ Rietzschkebach bis 30.09.2024 c) Verlängerung und Beantragung dazugehöriger VAO´s d) Materialbereitstellung für Dritte, Wasserbausteine Fuchs Bau e) Aufwendungen für erneute Gerätezuführung für die auszuführenden Restarbeiten nach 4 monatiger Ruhepause durch die Nutzung des Baufeldes durch Dritte f) Schaffung einer neuen Überfahrt und deren Rückbau, zur Erbringung diverser Restarbei-ten Stünzer Park g) Wasserbausteine für Westseite liefern und einbauen nach Vorgaben des AG eine Treppe zur Stw 6-07 zu planen und zu errichten. Die somit erforderlichen Leistungen mussten auf Anordung zur Realisierung des Bauvorhabens BW 5 als Auftragserweiterung mit realisiert werden.
- 25.09.2024 MKA 409 - Herstellen einer zusätzlichen Böschungsbefestigung / Dammver-breiterung am Böschungsfuß der Strecke 6375, km 2,054 bis 2,16 bahnlinks und daraus resultierende Folgearbeitenlnfolge schlechter Baugrundverhältnissen des vorhandenen Dammkörpers der Strecke 6375 im Bereich zwischen der Station km 2,054 und 2,300 ist auch eine Ertüchtigung der Böschung im Bereich der Station km 2,054 2,160 (zur Dammfußsicherung) erforderlich. lm Ergebnis der geführten Stand-sicherheitsberechnung kann die Böschung nur durch eine Anschüttung den bahnbetrieblichen Anforderungen an das Dammbauwerk gerecht werden.
- 27.08.2024 403 - Gemäß Bauvertrag ist die ARGE mit der Herstellung der Stützwand 4 beaufragt. Im Zuge der Bauausführung, und hier im Besonderen bei der Umverlegung der Gasleitung durch Netz Leipzig,wurde festgestellt, dass die neu verlegte Gasleitung nicht in der Lage und Höhe der Ausführungsplanung erfolgte. Durch die Lage- und Höhenabweichungen der Gasleitung musste die Planung der Stw 4 Block 12 überarbeitet werden. Die daraus resultierenden Aufwendungen für Planung und Unterbrechung der Arbeiten an besagtem Block sind die Gründe der heir angezeigte Änderungen. 464 - Gemäß Forderung des AG sollen in den Sperrpausen vom 04.11 .2024 bis 08.1 1 .2024 mit 4 x 7,50 h Vollsperrung außer dem Belastungsstopfgang auf dem Gleisen der Stecke 6271, 6275 und den Weichen Kr4601, W4602, W4603 zusätzlich noch die Weichen 60W01, 60W02, 60W03 mit gestopft werden. Ein Belastungsstopfgang auf den Weichen 60W01, 60W02, 60W03 ist eine vertraglich nicht vor-gesehene Leistung und mit den dafür vorgesehenen Kapazitäten nicht möglich. Um diese zusätz-lichen Leistungen durchzuführen, muss eine zusätzliche zweite Stopfmasche/SSP herangeführt und vorgehalten werden. Die Leistung ist für die Abschluss des Gesamtvorhabens erforderlich. 463 - In Abstimmung mit dem Abnahmeprüfer LST sowie aus der Erfahrung mit der IBN von Bauzuständen ist für den 12. und 13.09.2024, ab je 08:00 Uhr ein Zungenbiegetrupp örtlich vorzuhalten. Die Leistung ist für die Absicherung der IBN des Gesamtvorhabens erforderlich 443 - Nach erfolgter Böschungssanierung sind zusätzlich die Bestandskabeltröge zurückzubauen und zu entsorgen. Für den Bereich ist ein neuer BKK Gr. ll. (Strecke 6375; km 2,0+65 - km2,1+00) herzustellen. Die im Betrieb befindlichen Kabel sind zu sichern und umzuverlegen. Der Rettungsweg ist herzustellen und die Seitenbereiche anzugleichen. ln diesemZusammenhang fallen zusätzliche Leistungen für das Auf - und Zudeckeln an. Rückbau Beleuchtungsmast: Um im Betrieb die Sicht auf das Signal 46V11 zu gewährleisten, ist der außer Betrieb befindliche Beleuchtungsmast bei km 2,1+60 zurückzubauen. Dies sind Folgeleistungen der erweiterten Böschungssanierung, die ursprünglich im Bauvertrag nicht vorgesehen waren, jedoch auf Grundlage der Begutachtung durch den geotechnischen Sachverständigen notwendig sind.
- 13.08.2024 409.2 - Zusätzliche und geänderte Leistungen für die Böschungssanierung im Zusammenhang mit einem erhöhten Schadstoffeintrag.Abrechnung abgeleitet aus den Analysen MP 312 und MP 313 über die Haupt-LV- Positionen 1.92.10 und 1.93.20 möglich. MKA 438 - Im Bau‐Ist war durch den AN gem. Ausführungsplanung eine zweiteilige mit Podest verbundene Böschungstreppe als Diensttreppe mit eine Stufenbreite von 1,00 m, einer Auftrittshöhe/‐breite von 17/27cm für 15 Blockstufen und 18/28cm für 14 Blockstufen sowie einer Einfassung aus Betonrandsteinen (Tiefbord 6/25) inklusive zwei Antrittspodesten und ein Verbindungs-treppenpodest zu errichten. Ferner war durch den AN ein Geländer vorzusehen, welches mittels Fußplatten auf konstruktiv bewehrten Fundamenten mit l x b x t = 40 x 40 x 120 cm zu befestigen ist. Diese Fortschreibung im Rahmen der AP ist zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten notwendig.
- 20.06.2024 MKA447-Infolge der Umfirmierung des Hauptauftraggebers sind eine Reihe von Änderungen bei der Bestandsplanung zu beachten und umzusetzen. Unter anderem sind folgende Anpassungen erforderlich: - Neues Logo des Hauptauftraggebers - Neue Firmierung / Adresse im Bauherren-Feld des Planspiegels - Neue Firmierung / Adresse im Planungs-Feld des Planspiegels - Neue Organisationseinheiten im Planspiegel - Sonstige DB Netz AG – Bezeichnungen in Planspiegel und im Plan-inhalt durch DB InfraGo AG-Bezeichnungen ersetzen MKA445-Gemäß den Vorgaben der AP LST, PT1 zum Bz 3.1 sind die einzubauenden Signaltafeln mit Spannbetonpfosten auszuführen. Da diese kein Bestandteil der Ausschreibung waren, fallen auf Seite des AN die folgenden zusätzlichen Leistungen an: ‐ Materialisierung Spannbetonpfosten gemäß Vorgaben AG ‐ Einbau Spannbetonpfosten gemäß Vorgaben AG inklusive der Zusammenhangsarbeiten (Baustellenbegehung, Baustellen-einrichtung und ‐räumung) MKA369-Die Leistungen kann nur mit den HLV Leistungen ausgeführt werden kann. Eine seperate Ausschreibung würde zusätzliche Kosten verursachen und zu einer erheblichen Bauverzögerung führen. Gründe für die Leistungsänderung sind im Punkt VII.2.1 beschrieben. MKA434-GAnpassung der vertraglich vereinbarten Leistungen Herstellung Rettungstreppen im Zuge der AP durch teilweise geänderte Breiten und Geländeranpassungen.
- 19.06.2024 MKA366-Für die Ertüchtigung des Bahndammes als Grundlage für die Geschwindigkeitsanhebung von 60 km/h auf 80 km/ h sind im Ergebnis der Bewertung der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit der Erdbauwerke für eine Geschwindigkeitserhöhung von 60 km/h auf 80 km/h zusätzliche Maßnahmen erfoderlich. Dies basiert auf denberuht auf den Forderung des neu verfassten, seit Mai 2022 geltenden Moduls 836.7001 Abs. 3 (6). Die für beide Streckenabschnitte gleichermaßen zutreffenden Anforderungen sind in deren Zeile 1 benannt. Demnach ist bei einer Radsatzlast (RSL) ≤ 22,5 t (Lastbild D4) für eine zulässige Geschwindigkeit vor der Anhebung von ≤ 120 km/h und bei einer Geschwindigkeitsanhebung um ≤ 20 km/h eine Bewertung durch einen EBA-Gutachter durchzuführen. Im Ergebnis wurde das vom AG beigestellte Baugrundgutachten ergänzt und es müssen zusätzliche Standsicherheitsbetrachtungen durchgeführt werden. MKA316-Für die Ertüchtigung des Bahndammes als Grundlage für die Geschwindigkeitsanhebung von 60 km/h auf 80 km/ h sind im Ergebnis der Bewertung der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit der Erdbauwerke für eine Geschwindigkeitserhöhung von 60 km/h auf 80 km/h zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dies basiert auf denberuht auf den Forderung des neu verfassten, seit Mai 2022 geltenden Moduls 836.7001 Abs. 3 (6). Die für beide Streckenabschnitte gleichermaßen zutreffenden Anforderungen sind in deren Zeile 1 benannt. Demnach ist bei einer Radsatzlast (RSL) ≤ 22,5 t (Lastbild D4) für eine zulässige Geschwindigkeit vor der Anhebung von ≤ 120 km/h und bei einer Geschwindigkeitsanhebung um ≤ 20 km/h eine Bewertung durch einen EBA-Gutachter durchzuführen. Dafür sind zusätzliche Arbeiten am Erdkörper (Fällarbeiten, Vermessung) notwendig. MKA454-Gem. der Bauvertrag ist durch den Auftragnehmer auf der Stw 6-07 ein Geländer zu planen und zu errichten. Im Zuge der OLA-Planung wurd die Anordnung eines Oberleitungsmastes ca.mittig zwischen der Stützwand erforderlich. Die somit erforderliche Anordung der Gründung für den OLA-Mast sowie der eigentliche Mast wurden nachträglich zur Stw errichtet, ebenso wie damit erforderliche Anpassung des bereit geferitten und errichteten Strützwandgeländers. MKA440-Zur Anpassung an die örtlichen Verhältnisse sind zusätzliche Kabeltiefbauarbeiten für das Fachgewerk LST notwendig. MKA456-Aus der Abnahmeniederschrift APB_SO_22_23_1088_24_0001_FI vom 21.03.2024 ergeben sich die im Folgenden aufgeführten Zusatzleistungen: Herstellung der Standfläche ZAS DB S&S (Bestand), Herstellung fachgerechter Kabeleinführung ZAS DB S&S (Bestand), Erneuerung Prüfplakette ZAS DB S&S (Bestand), Dämmerungsschalter UV DB S&S LM5, Laminierung Anlagendokumentation
- 15.05.2024 MKA 374 Gemäß Bauvertrag ist die ARGE mit der Herstellung der Stützwand 4 und damit einhergehenden Betonbau zur Herstellung der monolithischen Wände beauftragt. Die Entwurf und die Ausführungsplanung sieht die Realisierung der Stützwand 4 im Bereich der Straße am Güterring unter eingeschränkten Verkehrsverhältnissen vor. Zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs musste angepasst an die örtlichen Verhältnisse der Baugrubenbereich und die damit einhergehende Arbeitsbreite eingeschränkt werden. Das führt zu beengten Realisierungsbedingungen für die der AN in der vertraglichen Abwicklung zusätzliche Aufwendungen an Zeit und monetär geltend macht. MKA 453 Gemäß Bauvertrag ist die ARGE mit der Kennzeichnung transparenter Flächen am Haltepunkt Anger Crottendorf beauftragt. Im Bauvertrag sind dafür Leistungen enthalten. Jedoch nicht für das hier betreffende 1.Zugangsbauwerk (ZgBw). Im Zuge der Realisierung des Vorhabens und den Forderungen der Benannten Stelle TÜV muss auch die Glas-Einhausung des Bauwerkes mit einer Folienbeschichtung versehen werden Ausführungsplanung geändert und angepasst werden mussten. Dazu gehören: - in Anlehnung der HLV-Pos. 10.15.0010 für das 2. ZgBw jetzt für das 1. ZgBw die kontrastierende Folienbeschichtung für sehbehinderte Reisende Diese Leistungen waren zur Sicherung des Werkerfolges zwingend erforderlich. MKA 450 Gemäß Bauvertrag ist die ARGE auch mit der Entsorgung des am Haltepunkt Anger-Crottendorf anfallenden Abbruch beauftragt ; hier Transport und Entsorgung Bei der Beprobung des MP 304 wurde im Eluat ein Phenolindex von 2669 µg/l festgestellt, so dass die Einstufung des Abbruchmaterials (Beton) nach LAGA Einstufung >Z2 zu betrachten und zu entsorgen ist. Vertraglich war die Einstufung Z2 vereinbart, die einer Belastung von lediglich 100 µg/l entspricht MKA 407 Mit Schreiben des AG vom 28.03.2019 hat dieser angeordnet die Verbauten an den Bauwerken 1 und 3 im Bereich des Stinkegrabens von Spundwand- auf Trägerbohlwandverbau zu ändern. Diese Entscheidung resultierte aus den Baulichen Umständen, welche durch Fund des "Stinkegrabens" nicht vorhersehbar war.
- 13.05.2024 MKA 390 Gemäß Protokoll vom 09.06.2023 bezüglich Festlegungen zur Ausführung des Wirtschaftsweges entlang der Stützwand sind im Leistungsumfanges festgelegt worden: 1. Aufgrund geringer Tragfähigkeiten erhält der Wirtschaftsweg zw. Rüdiger- und Zweenfurther Straße, entlang der Stützwand 2, einen geänderten Aufbau. Die einzubauende Schottertragschicht wird in Teilen durch gröbere Gesteinskörnungen (Grobschlag) ersetzt, um höhere Tragfähigkeiten des Oberbaues innerhalb des Wirtschaftsweges im Endzustand zu erreichen. Dem Bauherrn ist dennoch bekannt, dass die Tragfähigkeit lt. Straßenbauplanung von EV2= 120 MN/m2 nicht erreicht werden wird. 2. Die herzustellende Muldenrinne und Hochbord im betreffenden Bereich erhalten einen verstärkten Unterbau aus Beton- ca. 10 cm Mehreinbau (25 cm Unterbeton statt 15 cm Unterbeton) in der Bettung um ggf. auftretende Setzungen aus fehlender Tragfähigkeit auszugleichen. 3. Für die Sockelsanierung des Gebäudes des Bruhnstraße 6 ist eine Noppenbahn vorgesehen MKA 439 Als Folge der Fortschreibung der PT1- Planung sind zusätzliche und geänderte Spannbetonpfosten für Signaltafeln notwendig MKA 414 Fehler in den Ausschreibungsunterlagen MKA 422 Durch diverse bauliche Zwangspunkte (z.B. OLA‐Maste, neue TE‐Schächte, Bestandsquerungen, LSW‐Verläufe) ist das punktuelle Verschwenken entsprechend der Leistungsbeschreibung nicht mehr realisierbar. Für die technische und planerische Umsetzung wird daher der Einbau von Umlenkbausätzen erforderlich MKA 425 Sie dienen der Böschungssicherung nach oben, um eine ordnungsgemäße Pflasterung um die Schachtdeckel herstellen zu können und somit die Nutzung der Öffnung zu Wartungszwecken unter Vermeidung eines Absackens der Böschung auf die Schachtabdeckung an Regentagen sicherzustellen.
- 10.05.2024 MKA 321.1 Die Baugrubensicherungen der o. g. Bauwerke waren im Entwurf als Spundwandverbauten vorgesehen. Für einen zielführenden Einbau der Verbauten im Zuge mehrerer vorgelagerter Sperrpausen wurden diesen Baubehelfe von Spundwand auf Trägerbohlwände nach Anordnung des AG umgeplant und entsprechend ausgeführt. In der weiteren Projektabwicklung erfolgte die Abstimmung, dass die im Bauzustand 2.0 zurückgebauten Verbauträger durch den AN in Container des AG veriaden und später der Entsorgung zugeführt werden sollen. Während des Baugrubenaushubes für die Endlagen der Brückenbauwerke wurden die Verbauträger freigelegt und in Höhe der Baugrubensohle abgebrannt. An den Trägem verblieben jedoch Bodenanhaftungen (zum Teil Bodenmörtelreste), die von Hand entfernt werden mussten, um somit die Stahlbauteile im sauberen Zustand der Entsorgung zuführen zu können. Die Entsorgung der Verbautträger und Gurte durch den AG wurde mit o. g. Anderungsanordnungen des Bauherrn im Zuge der Projektabwicklung getroffen MKA 322.1 Der AN trägt vor, dass die Ankerstrecken der Baugrubensicherungen im Bereich der für den Endzustand auszuhebenden Baugruben lagen und der Boden um die Anker und zwischen den sich kreuzenden Ankern deswegen aufwändig gelöst werden musste, was seiner Meinung nach zu einem Mehraufwand im Zuge der Baugrubenherstellung während der Sperrpause im Bz 2.0 führte. Die Anker wurden nach Vortrag des AN mit Erreichen der Baugrubensohle geschnitten. Ferner verweist der AN darauf, dass das Lösen, Laden, Trennen, Transportieren und Entsorgen von Ankern gemäß DIN 18300 Abschnitt 4.2.3 (VOB/C) eine besondere Leistung darstellen MKA 426 Durch den ALV OLA wurde die Errichtung eines regelkonformen Endzustandes und somit der Umbau besagter bauzeitlicher Dreigleisausleger an der Strecke 6375 gefordert. Durch geänderte baubetriebliche und technologische Voraussetzungen resultieren von der MKA Nr. 73 und dem NT Nr. 88.09 abweichende Rahmenbedingungen. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planugsmängel führen. MKA 383 Im Ergebnis der Fortschreibung der Standsicherheitsbetrachtungen (Geotechnischer Bericht IBES bzw. Fortschreibung AP durch ARGE/ GCE) sind standsicherheitserhöhende Maßnahmen erforderlich. Diese sind im Bauvertrag bislang nicht vorgesehen.
- 09.05.2024 MKA 84 Im Zuge der Umsetzung des o.g. Bauvorhabens 7EÜ Stützwnd 3 mussten im Zuge der Bauausführung, nach Abstimmung mit dem Netzbetreiber Netz Leipzig Fernwärme, zusätzliche Leistungen zur Sicherung des in Betrieb befindlichen Leitungsbestandes getroffen werden. Diese betrafen: - Suchschachtungen zur Feststellung des unterirdischen Gründungsbestandes der Fernwärmeleitungen - Die Forderungen beliefen sich auf das Freilegen der Leitungen durch Suchschachtungen, die diesbezügliche Dokumentation und Wiederverfüllung. Da diese Leistungen nicht im Vorfeld der Baumaßnahme erfolgen konnten, wurde hierfür auch keine Leistungspositionen im Bauvertrag verankert. Die somit erforderlichen zusätzlichen Leistungen sind zur Erfüllung des Bauvertrages erforderlich. MKA 213 Zur Herstellung der Übergagbeschächte ist es notwendig, die Baugrube mittels Verbau zu sichern. Aufgrund der Lage im Dammbereich ist dies unumgänglich und wird zudem im zur Bauausführung frerigegebenen Plan in der Ausführungsplanung beschrieben MKA 106 Die Stützwände 2 und 3 sind nach Bauvertrag mit Stahlspundwänden herzustellen. Im Zuge der Ausführungsplanung wurden mit dem Bodengutachter die Baugrundkennwerte abgestimmt und die Spundwandlängen ermittelt. Da die Spundwände auf ca. 4- 5 m in den schwer rammbaren Boden einbinden müssen und unmittelbar neben der Stützwand 3 eine Fernwärmeleitung im Bestand vorhanden ist, hat der AN Proberammungen vorgeschlagen. Mit Schreiben vom 14. 02. 2020 ordnet der Auftraggeber die Proberammung im Bereich der Stützwand 3 an (Anlage 1). Mit email vom 03. 03. 2020 bestätigt der Auftraggeber die Durchführung der Proberammung im Bereich der Stützwand 2. MKA 441 Im Rahmen der Anbindung an das Bestandskettenwerk Engelsdorf wurde durch den AN festgestellt, dass die Bestandsausleger am Mast 2-5a nicht wieder verwendet werden konnten. Bei der Regulage und Anpassung des Kettenwerks wurde erkannt, dass mit den Bestandsauslegern keine regelkonforme Kettenwerkslage hergestellt werden kann. Weiterhin wurde eine starke Schrägstellung des Mastes bemerkt. Um einen regelkonformen und betriebssicheren Zustand zu erzeugen, musste ein Ersatzneubau erfolgen. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. MKA 404 Im Zuge der Arbeiten wurde das Entsorgungsmaterial untersucht und dabei die Kontaminierter Asphalt (MP 277) festgestellt.
- 06.05.2024 MKA 376 Gemäß Bauvertrag ist die ARGE mit der Herstellung der Stützwand 4 und damit einhergehenden Tiefbau und Schachtarbeiten beauftragt. Im Zuge der Ausführungsphase sind konkrete Abstimmungen mit den Versorgungsträgen (Netz Leipzig Gas, Strom , Fernwärme)geführt worden, unter welchen Bedingungen der Verbau zwischen bestehende und in Betrieb befindlichen Versorgungsleitungen eingebracht werden kann und darf. Die Forderungen beliefen sich auf das Freilegen der Leitungen durch Suchschachtungen, die diesbezügliche Dokumentation und Wiederverfüllung. Da diese Leistungen nicht im Vorfeld der Baumaßnahme erfolgen konnten, wurde hierfür auch keine Leistungspositionen im Bauvertrag verankert. Die somit erforderlichen zusätzlichen Leistungen sind zur Erfüllung des Bauvertrages erforderlich
- 26.04.2024 MKA 446 Erforderlichen Mengenmehrungen im Zusammenhang mit der Endabnahme und Inbetriebnahme der EWHA Abzweig Anger und Anlagen der Stromversorgung am Haltepunkt Anger-Crottendorf
- 25.04.2024 MKA 356.1 Aufgrund der Nichtumsetzbarkeit der 1. Entwurfsänderung vom 25.01.2023, wegen statischer Unwegbarkeiten- (Nachweis der Einbindetiefe der Uferbefestigung nicht möglich), wurde uns am 12.06.2023 ein weiterer Entwurfsplan zum Bauwerk 5 zur Umsetzung überreicht.
- 08.02.2024 MKA 437 Lieferung und Montage zusätzlicher Anschlusskästen Fahrstuhl und Erdung
- 08.02.2024 MKA 436: LV 2-BW 6- Vorbereitung der Postamente für den Wiederaufbau
- 08.02.2024 MKA 415 Instandsetzung Bestands- TE Strecke 6375 km 4,3+37
- 08.02.2024 MKA 428: 7 EÜ - Kaufmännische Abwicklung der Sicherungsleistungen 09- 12 /2023 und 01- vsl. 06 / 2024
- 02.02.2024 MKA 36 Abbruch und Entsorgung Fundamente/ Mauerwerk
- 02.02.2024 MKA 32, 32.1 und 32.2: Verbau Zugangsbauwerke am Hp Anger Crottendor
- 11.01.2024 Gemäß Bauvertrag ist die ARGE mit der Herstellung der Zugangsbauwerke 1 und 2 am Haltepunkt Anger Crottendorf beauftragt. Im Bauvertrag sind dafür Lesitungen enthalten, die Träger, Trägerprofile und Anker sowie die zugehörigen Ankerarbeiten beschreiben. Durch Nachfragen in der Ausschreibungsphase wurden vom Auftraggeber bzw. dessen Entwurfsverfasser die notwendigen Trägerdimensionierungen sowie die Ankerkräfte an die Bieter zur Kalktulation der dafür angegebenen Leistungspositionen nachträglich mitgeteilt. Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung der Verbauten haben sich die vorgenannten Werte durch Nachjustierung der Baugrundverhältnisse nocheinmal geändert, so dass jetzt: -Trägerprofile von HEB 200 auf HEB 400 - Trägerlängen von 8m auf 11m - ][ Gurte von 120 auf 400 mm und - die Ankerkräfte von 100 kN7m auf210 kN7m geändert werden mussten Diese Leistungen waren zur Sicherung des Werkerfolges zwingend erforderlich.
- 09.01.2024 da die zusätzlichen Leistungen im Rahmen einer vertraglich geschuldeten Leistung stehen würden beim Wechsel des AN erhebliche Schwierigkeiten und Zusatzkosten entstehen. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Urnständ n, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richdinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtnnie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 05.01.2024 Im Zuge der Realisierung des Vorhabens 7EÜ und hier im Besonderen des BW 25 LSW 6 sollte eine neue Lärmschutzwand errichtet werden, die aus dem Rückbau einer bestehenden Lärmschutzwand im Baufeld zusammengesetzt wird. Im Zuge der Vorbereitung zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung entstanden Fragen zur Eignung der wieder zu verwendenden Betonsockel und Lärmschutzwandelemnet sowie bezüglich Ihrer Zulassung. In Abstimmung und auf Forderung des Besellers wurde entschieden die bestehnde alte LSW nicht zum Neubau der LSW 6 zu verwenden, sonden die alte LSW zurückzubauen und zu entsorgen, sowie die neue LSW, wie auch die anderen Bauabschnitte von LSW im Vorhaben aus neuen und zugelassennen Bauteilen zu errichten. Die mit der Planung und Bauausführung beauftragte BauARGE erhielt somt eine Bestelländerung zur Realisierung der Lärmschutzwand LSW 6.
- 05.01.2024 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 05.01.2024 Gemäß Bauvertrag ist die ARGE auch mit den Ausstattungsarbeiten am Haltepunkt Anger-Crottendorf ; hier Lieferung und Montage der Vitrinen für die Fahrinformationsaushänge. Im Zuge der Ausführung ist die Notwendigkeit statt einer vereinbarten Vitrine A1 hoch, eine Vitrine A0 quer zu liefern und zu montieren. Die Vitrinengröße orientiert sich an der hergstellten Aussparung im Tunnel des 2. Zugangsbauwerkes.
- 19.12.2023 Aufgrund geänderte Anzahl und Anordnung der Beleuchtung im Zugangsbauwerk 2 ist die Montage von zusätzlichen Halterungen an Stahlriegeln der Treppeneinhausung notwendig.
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