Mehr Details
Wäscheservice LEA Freiburg 2026
Regierungspräsidium Freiburg · Freiburg · Baden-Württemberg · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung ist ein umfassender Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Freiburg.
- Der Auftrag wird als offenes Verfahren nach EU-Recht vergeben.
- Bieter müssen die geforderten Eignungsnachweise erbringen, die in den Vergabeunterlagen spezifiziert sind.
- Die Leistungserbringung erfolgt am Erfüllungsort Freiburg i. Br.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung des Regierungsbezirks Freiburg
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Entsorgung & Recycling-Ausschreibungen in Baden-Württemberg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Entsorgung & Recycling" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Bewertungspreis 90 %Preis
Der Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium "Preis" , Gewichtung: 90 % - Zuschlagskriterium "Ökostrom" Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel": 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die Zuschlagskriterien "Preis", "Ökostrom" und "nachhaltiges Waschmittel". Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: - Zuschlagskriterium "Preis": Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
-
Ökostrom 5 %Qualität
Bei dem Kriterium "Ökostrom" wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte. Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
-
Nachhaltiges Waschmittel 5 %Qualität
Der Bieter erhält für das Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel" 5 Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die Anforderungen des EU Ecolabels "Waschmittel" beziehungsweise des EU Ecolabels "Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich" (siehe die Beschlüsse (EU) 2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693 (Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 892.000 €1 Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 68 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 814.524 €1 Veröffentlichung
- 06.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Regierungspräsidium Freiburg nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →