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Wäscheservice LEA Freiburg 2026
Regierungspräsidium Freiburg · Freiburg · Baden-Württemberg · Landesbehörde
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Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung des Regierungsbezirks Freiburg
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) des Regierungsbezirks Freiburg mit geschätztem Auftragsvolumen von ca. 892.000 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Bettwäsche-SetsGeschätzter Wert 236.000 €
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Los 2 KopfkissenGeschätzter Wert 240.000 €
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Los 3 EinziehdeckeGeschätzter Wert 416.000 €
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertungspreis 90 %Preis
Der Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium "Preis" , Gewichtung: 90 % - Zuschlagskriterium "Ökostrom" Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel": 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die Zuschlagskriterien "Preis", "Ökostrom" und "nachhaltiges Waschmittel". Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: - Zuschlagskriterium "Preis": Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
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Ökostrom 5 %Qualität
Bei dem Kriterium "Ökostrom" wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte. Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
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Nachhaltiges Waschmittel 5 %Qualität
Der Bieter erhält für das Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel" 5 Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die Anforderungen des EU Ecolabels "Waschmittel" beziehungsweise des EU Ecolabels "Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich" (siehe die Beschlüsse (EU) 2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693 (Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
1) Eigenerklärung, dass der / die Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es ist zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). 2) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) (Anlage 13 der Vergabeunterlagen).
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Eintragung Handelsregister
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Nachweis der Eintragung ins Handelsregister oder vergleichbar für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 10 - Erklärung Unterauftragnehmer; 5) ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer; 6) ggf. Anlage 8 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 11a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Wäscheservice) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von einem Referenzobjekt aus den vergangenen drei Jahren (inkl. laufender Aufträge), das nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal weltweit/deutschlandweit).
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Nachunternehmer-Anteil
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Unterauftragnehmer, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Unterauftragnehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Unterauftragnehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 10 - Erklärung Unterauftragnehmer bzw. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 10 und Anlage 11 vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 11a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Unterauftragnehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung entsprechend den Nummern 2a) - 2c) (vgl. Teil 2 der Anlage 11a) und 8) (siehe nachfolgend) anfordern. Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 892.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 29.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 68 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 814.524 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 163 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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