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0035 Wiederaufbau Altenahr - Rahmenvereinbarung Vergabe- und baurechtliche Begleitung der Bauaufträge
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr · Altenahr · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Rechtsberatung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Vergabe von Rechtsberatungsleistungen zur baurechtlichen Begleitung von Bauaufträgen im Rahmen des Wiederaufbaus in Altenahr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personalkonzept 50 %Qualität
Der Teilprojektleiter und sein Stellvertreter des Loses 1 müssen gleichzeitig Teilprojektleiter und Stellvertreter des Loses 2 sein, wobei ein Rollentausch zwischen Leiter und Stellvertreter zulässig bleibt. 25 Punkte: Teilprojektleiter Organisations- und Qualitätsmanagement Bewertet werden: o Tätigkeit als Rechtsanwalt in Jahren mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Bau- oder Vergaberecht o Leitungs- / Führungspositionen mit Organisationsverantwortung in Jahren 25 Punkte: Stellvertretender Teilprojektleiter Organisations- und Qualitätsmanagement Bewertet werden: o Tätigkeit als Rechtsanwalt in Jahren mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Bau- oder Vergaberecht o Leitungs- / Führungspositionen mit Organisationsverantwortung Es erfolgt jeweils eine vergleichende Bewertung der von den Bietern angebotenen fachlichen Qualifikationen zueinander. Maßstab ist die Wertung der VGA, welche Kombinationen aus fachlicher und organisatorischer Qualifikation nach ihrer Prognose die Gewähr für die fachlich beste Leistung erwarten lassen. Maßgeblich ist eine Prognose des Auftraggebers, welches Personalkonzept die bestmögliche Leistungserbringung erwarten lässt. Vergleichbare Konzepte erhalten identische Punktzahlen. Im Verhältnis zu den anderen Bietern abweichende Konzepte werden mit 0 (ungenügend) bis volle Punktzahl bewertet; dabei wird das im Vergleich zueinander beste Konzept mit der höchsten Punktzahl bewertet, muss aber nicht die volle Punktzahl erhalten.
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Preis 30 %
Das Angebot des Mindestfordernden (Stundensatz) erhält 30 Punkte. Angebote mit dem doppelten Stundensatz erhalten null Punkte. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation mit zwei Stellen hinter dem Komma.
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Organisationskonzept 20 %Qualität
Bewertet wird die Darlegung des Bieters, wie er die Leistungen des Organisations- und Qualitätsmanagements erbringen will. Für das Konzept ist ein Kontingent von 2 Stunden Stunden/Vergabeverfahren zugrunde zu legen. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bietern angebotenen Konzepte zueinander. Maßstab ist die Wertung der VGA, welches Konzept nach ihrer Prognose die Gewähr für die fachlich beste Leistung erwarten lassen. Die volle Punktzahl muss nicht vergeben werden.
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Personalkonzept 120 Pkt.Preis
Gewertet wird - der angebotene Stundensatz mit 60 Punkten - die angebotenen Honorarpauschalen -- bei GWB-Verfahren (einstufig/mehrstufig) bei einem Los: 10 Punkte / bei mehreren Losen: 4 Punkte -- RLP-Verfahren (einstufig/mehrstufig)bei einem Los: 30 Punkte / bei mehreren Losen: 12 Punkte - die angebotene Nebenkostenpauschale: 4 Punkten. Das Angebot des Mindestfordernden erhält die angegebene Höchstpunktzahl. Angebote mit dem doppelten Preis erhalten null Punkte. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation mit zwei Stellen hinter dem Komma.
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Organisationskonzept 60 Pkt.Qualität
Wir möchten wissen, in welcher Struktur Sie arbeiten, da diese erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann. Deswegen suchen wir nach dem Organisationskonzept, das nach unserer Überzeugung die bestmögliche Gewähr für eine vertragsgerechte Auftragsdurchführung bietet. Wir bewerten wir die Organisation anhand Ihrer Angaben zu den Punkten Hierarchieebenen Kommunikation untereinander ▪ Wissenstransfer / Abstimmung untereinander Vertretungsregelung Erreichbarkeit für den AG Fortbildung Dabei berücksichtigen wir auch Ihr Schnittstellenmanagement im Falle arbeitsteiliger Leistungserbringung (Nachunternehmer/Eignungsleihe/Bietergemeinschaft). Die von Ihnen in dem Organisationskonzept gemachten Angaben liefern uns die Informationen, um eine ergebnisoffene vergleichende Bewertung der verschiedenen Bieterkonzepte durchführen zu können (Konzeptwettbewerb). Maßgeblich ist eine Prognose des Auftraggebers, welches Organisationskonzept die bestmögliche Leistungserbringung erwarten lässt. Vergleichbare Konzepte erhalten identische Punktzahlen. Im Verhältnis zu den anderen Bietern abweichende Konzepte werden mit 0 (ungenügend) – volle Punktzahl bewertet; dabei wird das im Vergleich zueinander beste Konzept mit der höchsten Punktzahl bewertet, muss aber nicht die volle Punktzahl erhalten. Über die Bepunktung entscheidet der Auftraggeber nach Beratung mit einer vom Auftraggeber gebildeten Wertungskommission.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bewerber/Bieter die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der vorgenannten Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 16.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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