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Ex post: Landkreis Hameln-Pyrmont: Vereinbarung über eine Zusammenarbeit im Wissens- und Technologietransfer
Landkreis Hameln-Pyrmont · Hameln · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEx post: Landkreis Hameln-Pyrmont: Vereinbarung über eine Zusammenarbeit im Wissens- und Technologietransfer🏆 Innovationsgesellschaft mbH · Stadthagen
- Innovationsgesellschaft mbH · Stadthagen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung unternehmensspezifischer Aktivitäten im Rahmen qualifizierter Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg und Nienburg/Weser durch den Auftragnehmer.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtangebotspreis 400 Pkt.Preis
Gewertet wird der im Preisblatt (Teil D, Anlage D01) ermittelte Gesamtangebotspreis für sämtliche Leistungen (Nettobetrag). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis erhält die Maximalpunktzahl 400. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen gemäß der in Anlage A02 genannten Formel. Angebote mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamtangebotspreis oder höher erhalten damit eine Punktzahl von 0. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben. Ein Angebot, das rechnerisch eine negative Punktzahl erhalten würde, erhält 0 Punkte. Es gilt folgende Mindestanforderung: Der angebotene Preis darf den nach der WTT-Richtlinie (Anlage B02) zulässigen Maximalbetrag von 1.200 EUR je Tagewerk (= Stundensatz x 8 Stunden) inklusive Umsatzsteuer nicht überschreiten. Angebote, die einen höheren Preis beinhalten, werden ausgeschlossen. Näheres hierzu regelt Anlage A02 der Vergabeunterlagen (Zuschlagskriterien).
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Umsetzungskonzept - Beratungskonzept 300 Pkt.Qualität
Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den nachfolgend genannten Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Der Bieter soll konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt werden sollen. Die Auftraggeber legen Wert auf eine an der Bedarfslage der KMU ausgerichteten Beratungsleistung, die durch die Unterstützung von Anträgen in Innovationsförderprogrammen und die Vermittlung fachlicher Expertise z. B. aus den regionalen Hochschulen zur tatsächlichen Umsetzung von Innovationsprojekten in den KMU führt. Der Bieter legt mit dem Angebot ein Beratungskonzept vor, aus dem sein Beratungsverständnis deutlich hervorgeht und das auf die besonderen Herausforderungen eingeht. Wie sieht der Beratungsstandard aus? Welche Analysemethoden und -instrumente sowie Auswertungsverfahren kommen zum Einsatz? Welche Maßnahmen hält der Bieter für möglich und umsetz-bar? Wie können Individualität und Ganzheitlichkeit in diesem Prozess miteinander vereinbart werden? Wie wird vom Bieter die Kommunikation mit dem Auftraggeber geplant, welche Form der Projektdokumentation wird anvisiert? Wie plant der Bieter, während der Vertragslaufzeit in der Region neue Netzwerke zu bilden und vorhandene Netzwerke weiter auszubauen? Näheres hierzu regelt Anlage A02 der Vergabeunterlagen (Zuschlagskriterien).
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Umsetzungskonzept - Persönliche Qualifikation der Projektleitung/Berater (und Stellvertreter) 200 Pkt.Qualität
Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den nachfolgend genannten Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Der Bieter soll konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt werden sollen. Der Auftraggeber legt großen Wert auf umfassende persönliche Erfahrungen des vorgesehenen Projektleiters im Bereich der Beratung von KMU im Wissens- und Technologietransfer. Der Bewerber nimmt daher im Erstangebot ausführlich Stellung zu Art, Umfang und inhaltlicher Umsetzung der persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters. Näheres hierzu regelt Anlage A02 der Vergabeunterlagen (Zuschlagskriterien).
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Umsetzungskonzept - Darstellung der im Auftragsfall vorgesehenen Personalorganisation und -verfügbarkeit, des Projektmanagements und der Kommunikationsstruktur 100 Pkt.Qualität
Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den nachfolgend genannten Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Der Bieter soll konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt werden sollen. Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass der zukünftige Auftragnehmer das Projekt mit qualifiziertem Personal besetzt, das für die gesamte Projektlaufzeit in ausreichendem zeitlichen Umfang zur Verfügung steht. Bieter sollen daher ihre Personaleinsatzplanung unter namentlicher Benennung der jeweiligen Personen, ihrer jeweiligen Aufgaben und beruflichen Qualifikationen, der personenbezogenen Verfügbarkeit darstellen. Darzustellen sind insbesondere auch Vertretungsregelungen, Projektübergaben, Schnittstellen im Falle des Wechsels von Personal sowie die Einbindung von beauftragten Honorarkräften/freien Mitarbeitenden und festen Mitarbeitenden in einheitlichen Projektstrukturen. Es ist aufzuzeigen, wie der Auftragnehmer im Auftragsfall einen standardisierten und qualitätsgesicherten Beratungsansatz umsetzen will. Näheres hierzu regelt Anlage A02 der Vergabeunterlagen (Zuschlagskriterien).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 93 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Innovationsgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
- 06.03.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 185 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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