Frist abgelaufen Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 9 Lose

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von Gewerbeabfällen - Gebiet Norddeutschland „Gewerbeabfälle RV Nord 2026 ff.“ (VOEK 100-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

Angebotsfrist
11.03.2026, 09:00 Uhr
abgelaufen
Geschätztes Rahmen-Volumen
305.683 €
Lose
9
Veröffentlicht
30.01.2026
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Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.

Wer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.

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Beschreibung

Die zu vergebenden Leistungen sind in 9 Lose (3 Teil-/Regionallose mit jeweils 3 Fachlosen) aufgeteilt.
Die 3 Teil-/Regionallose, auch als Gebietslose bezeichnet, sind in die Regionen Nordwest, Nord und Nordost aufgeteilt.
Die jeweiligen drei Fachlose beinhalten die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen, gefährlichen Abfällen und Speiseabfällen (biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten). Weitere Beschreibungen zu der in Rede stehenden Beschaffung sind aus den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von Gewerbeabfällen in Norddeutschland, aufgeteilt in 9 Lose (3 Regionen x 3 Abfallarten: nicht gefährliche, gefährliche, Speiseabfälle).

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sucht Fachbetriebe für die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung. Umfangreiche Nachweise zur Fachkunde und Zuverlässigkeit sind zu erwarten.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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📅 Laufzeit endet am 31.05.2028

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. 100 %
    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
    • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

    Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 2 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 250.000 €; Schlüsselschäden mindestens 20.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.

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    • Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement
    • Eigenerklärung über die Leistungserbringung,

    -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt,
    -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen und
    -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind.
    Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert.
    -- sowie, dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat und
    -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu,
    -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird und
    -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden,
    -- dass sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt.

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Eigenerklärung über die Leistungserbringung (bei diesen sind entsprechende Nachweise nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen)

    -- dass ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK),
    -- dass nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen,
    -- dass die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB),
    -- dass beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt.

    • Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen

    -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
    -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
    -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
    -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.

    • Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
  • Qualitätsmanagement
    • Eigenerklärung über die Leistungserbringung,

    -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt,
    -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen und
    -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind.
    Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert.
    -- sowie, dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat und
    -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu,
    -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird und
    -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden,
    -- dass sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt.

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    • Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen

    -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
    -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
    -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
    -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.

    • Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 11.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 89 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (5) KNETTENBRECH + GURDULIC Waste Management GmbH · LOGEX SYSTEM GmbH · Nehlsen Consulting GmbH & Co. KG · REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG · Veolia Umweltservice Nord GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 551 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 235.916 €
Median 485.162 €
Oberes Quartil 1.221.444 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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305.683 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 11.03.2026, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer VOEK 100-25
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 30.01.2026
CPV-Code 90000000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Lose 9 (max. 9 bewerbbar)
Erfüllungsort Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 01.06.2026 – 31.05.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 72 Tage
Frist für Rückfragen 26.02.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 334.192 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.515 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 60%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn

✉ Verdingung@bundesimmobilien.de
☎ 000